Fastunfall mit Kind

Vor ein paar Jahren hat sich Folgendes abgespielt :
Ein Autofahrer fährt mit knapp 20 km/h durch eine
Tempo-30-Zone. Plötzlich springt ein Mann auf die Fahrbahn,
der Autofahrer hält an (Vollbremsung) und muss sich erstmal von
dem Mann als Raser bezeichnen lassen, weil ja seine Kinder auf der
Strasse spielen und er sowieso viel zu schnell fährt. Nachdem sich
der Autofahrer gelassen als Raser beschimpfen hat lassen wollte er
weiterfahren. Da der Mann ihm jedoch den Weg versperrte, wollte er
Rückwärts fahren. Nachdem er den Rückwärtsgang eingelegt hatte und
gerade losfahren wollte sah er durch das Heckfenster etwa 0.5 cm
vom Schirm einer Schirmmütze und endschloss sich dann doch lieber
etwas zu warten.
Seither beschäftigen den Autofahrer einige Fragen :
Hätte das Kind z.b. keine Schuhe angehabt oder keine Mütze
auf so hätte er es wohl angefahren. Welche Strafe hätte ihn erwartet?
Würde es einen Unterschied machen ob er einfach nicht nach hinten
geschaut hätte oder das Kind nachweislich nicht hätte sehen können ?
Welche Strafe hätte der Mann zu erwarten gehabt (Einfach so auf
die Strasse zu springen um ein Auto anzuhalten darf ja sicherlich
auch nicht jeder,vor allem wenn jemand gefärdet wird)?
Ist es nicht etwas fahrlässig kleine Kinder mitten auf einer
vielbefahrenen Strasse spielen zu lassen ? Auch wenn nur 30
erlaubt ist ?
MfG
Sven

Hallo,

strafrechtlich: Verfahren wg. fahrlässiger Körperverletzung/Tötung, Ausgang … ??

zivilrechtlich: er hätte dem Geschädigten, also dem Kind oder ggf. den Hinterbliebenen Schadenersatz leisten müssen. Dafür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung, insofern wäre das zivilrechtliche Thema ein eher leichtes. Eine MIthaftung des Mannes vor dem Auto wäre möglich, spontan sage ich aber mal nein dazu.

Grüße, M

Moin, Sven,

so hätte er es wohl angefahren. Welche Strafe hätte ihn
erwartet?

was halt auf fahrlässige Körperverletzeung üblich ist.

Würde es einen Unterschied machen ob er einfach nicht nach
hinten geschaut hätte oder das Kind nachweislich nicht hätte
sehen können ?

Nein. Er hat sich zu vergewissern, dass niemand im Wege ist.

Welche Strafe hätte der (winkende) Mann zu erwarten gehabt

Keine Strafe, schlimmstenfalls ein Bußgeld.

vor allem wenn jemand gefärdet wird?

Wer wurde da gefährdet - außer ihm selbst?

Ist es nicht etwas fahrlässig kleine Kinder mitten auf einer
vielbefahrenen Strasse spielen zu lassen ?

Kann dem Autofahrer egal sein, weil es ihn nicht davon entbindet, sich gemäß § 1 StVO zu verhalten. Oder anders gesagt: Wer gegen die StVO oder sonstwas verstößt, darf deshalb noch lange nicht umgenietet werden.

Gruß Ralf

Moin, Sven,

so hätte er es wohl angefahren. Welche Strafe hätte ihn
erwartet?

was halt auf fahrlässige Körperverletzeung üblich ist.

Würde es einen Unterschied machen ob er einfach nicht nach
hinten geschaut hätte oder das Kind nachweislich nicht hätte
sehen können ?

Nein. Er hat sich zu vergewissern, dass niemand im Wege ist.

Es macht also keinen Unterschied ob man nicht schaut oder ob
man schaut und aufgrund der Fahrzeughöhe ein Hinderniss nicht sehen
kann ? Der Autofahrer, der nach dem Vorfall ziemlich geschockt war
hat übrigens mit dem Meterstab nachgemessen und festgestellt dass er
alles kleiner 1.10 m direkt hinter dem Auto nicht sieht.

Gruß Ralf

Hi Sven,

Es macht also keinen Unterschied ob man nicht schaut oder ob
man schaut und aufgrund der Fahrzeughöhe ein Hinderniss nicht
sehen kann ?

genau so ist es.

festgestellt dass er
alles kleiner 1.10 m direkt hinter dem Auto nicht sieht.

Was kann man da machen?

  • Anderes Auto kaufen
  • Beifahrer mitnehmen, der den Fahrer dann einweist
  • Kamera hinten anbauen (haben manche Hersteller schon im Angebot)

Was man nicht darf: Blind rückwärts fahren. Wundert mich aber schon sehr, dass das nicht selbstverständlich ist.

Gruß Ralf

Hi Sven,

Es macht also keinen Unterschied ob man nicht schaut oder ob
man schaut und aufgrund der Fahrzeughöhe ein Hinderniss nicht
sehen kann ?

genau so ist es.

festgestellt dass er
alles kleiner 1.10 m direkt hinter dem Auto nicht sieht.

Was kann man da machen?

  • Anderes Auto kaufen

Hat er, jetz sind es nur noch 70 cm …

  • Beifahrer mitnehmen, der den Fahrer dann einweist

Nicht immer praktikabel aber prinzipiell richtig

  • Kamera hinten anbauen (haben manche Hersteller schon im
    Angebot)

Ist wohl am besten …

Was man nicht darf: Blind rückwärts fahren. Wundert mich aber
schon sehr, dass das nicht selbstverständlich ist.

Nicht blind, aber nur mit Blick in die Seitenspiegel. Dabei
ertappt sich wohl jeder mal. Der o.g. Autofahrer seit dem
Vorfall übrigens nicht mehr.

Gruß Ralf

Gruß Sven

Hallo,

Da der Mann ihm jedoch den Weg versperrte,
wollte er
Rückwärts fahren.

Welche Strafe hätte der Mann zu erwarten gehabt?

ggf. eine Geldstrafe wegen Nötigung.

Grüße
Richard

Hi!

Solche Irre gibt es bei uns auch.

Fakt ist, man muss sich vor dem Rückwärtsfahren vergewissern, dass der Weg frei ist.

Im Zweifel lieber vorwärts den Agressor überfahren, als rückwärts das Kind… :wink:

Gruß,
M.