'Faulheit' oder Vorschrift und Diebesgut

Hallo,

ich kombiniere mal mehrere Fragen zu einem fiktiven Fall.

Durch einen Kommunikationsfehler zeigt ein Unternehmen seinen Mitarbeiter an, dass er ein Laptop gestohlen hätte.

Polizei trifft MA in der Wohnung nicht an. Über die „Buschtrommel“ erfährt er, dass Polizei da war und er geht zum Revier.

Dort wird der Grund genannt für den Besuch. Polizist wimmelt ihn ab, er müsse am Montag nochmal kommen, da Kollege den Fall aufgenommen hat.

Nun muss MA 1 Tag Urlaub nehmen, weil der Polizist nicht bereit war, die Angelegenheit zu bearbeiten.

Montags angekommen, passiert dann auch nichts, das Laptop wäre ohnehin nicht entgegengenommen worden.

Nun meine Fragen:
Kann ein Polizist darauf verweisen, dass ein anderer Kollege den Fall bearbeitet?
Wäre es dem Polizisten auch möglich gewesen die Akte zu ziehen, und sich des Falles anzunehmen?

Was passiert mit vermeintlichem Diebesgut, wenn der Dieb sich stellt?
Wird das grundsätzlich nicht „sichergestellt“?
Kann die Polizei die Annahme des Diebesgutes verwiegern, den „Dieb“ laufen lassen obwohl eine Anzeige besteht?

Also mir kommt das etwas seltsam vor. Zumal unsere örtliche Polizei schon einige Hämmer brachte.

TM

Nun meine Fragen:
Kann ein Polizist darauf verweisen, dass ein anderer Kollege
den Fall bearbeitet?

Ja.

Wäre es dem Polizisten auch möglich gewesen die Akte zu
ziehen, und sich des Falles anzunehmen?

Wohl weniger. In den meisten Revieren gibt es einen Ermittlungsdienst, der sich mit solcher Art Kriminalität beschäftigt. Und wenn der nicht da ist…

Was passiert mit vermeintlichem Diebesgut, wenn der Dieb sich
stellt? Wird das grundsätzlich nicht „sichergestellt“?

Beschlagnahme des Diebesgutes nach § 111 b StPO. Sicherstellung nach § 94 ist nicht angebracht.

Kann die Polizei die Annahme des Diebesgutes verwiegern

Nein, allerdings sind die Rechtsvorschriften in Bezug auf Einziehung und Verfall nicht jedem Beamten geläufig, da Spezialwissen

den"Dieb" laufen lassen obwohl eine Anzeige besteht?

Sicher, Diebstahl alleine ist kein Haftgrund, wenn die Person feststeht

Also mir kommt das etwas seltsam vor. Zumal unsere örtliche
Polizei schon einige Hämmer brachte.

Schein ein lokales Problem zu sein

TM

Erst mal danke!

Kann die Polizei die Annahme des Diebesgutes verwiegern

Nein, allerdings sind die Rechtsvorschriften in Bezug auf
Einziehung und Verfall nicht jedem Beamten geläufig, da
Spezialwissen

Das verstehe ich nicht.
Es gebietet doch schon die Logik und gesunder Menschenverstand, dass ich den „Dieb“ auch wenn er sich freiwillig gestellt hat, einfach wieder mit dem zur Anzeige gebrachten gestohlenen Gegenstand laufen lassen darf.

den"Dieb" laufen lassen obwohl eine Anzeige besteht?

Sicher, Diebstahl alleine ist kein Haftgrund, wenn die Person
feststeht

Ok, hätte ich mir eingentlich denken können.

Also mir kommt das etwas seltsam vor. Zumal unsere örtliche
Polizei schon einige Hämmer brachte.

Schein ein lokales Problem zu sein

Habe mir schon überlegt, ob ich den Vorgesetzten ausfindig mache, und mit dem Mal ein Gespräch führe, wie sich seine jungs so aufführen. Ich gehe davon aus, dass sich die wenigsten Bürger die Mühe machen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben. Daher weiß er davon evtl. nichts. Ob es aber was bringen würde, ist die andere Frage.

Zumal ich denke, es sind viele Bürger derart autoritätsfürchtig, dass sie sich einiges von einem Polizisten gefallen lassen und sich auch nicht trauen gegen ihn vorzugehen.

Wie ist deine Einschätzung? Wer von der Polizeibehörde könnte denn daran interessiert sein, dass sich die Beamten den Bürgern gegenüber anständig verhalten?

TM

Das verstehe ich nicht.
Es gebietet doch schon die Logik und gesunder
Menschenverstand, dass ich den „Dieb“ auch wenn er sich
freiwillig gestellt hat, einfach wieder mit dem zur Anzeige
gebrachten gestohlenen Gegenstand laufen lassen darf.

Stimmt, du hast recht.

Habe mir schon überlegt, ob ich den Vorgesetzten ausfindig
mache, und mit dem Mal ein Gespräch führe, wie sich seine
jungs so aufführen. Ich gehe davon aus, dass sich die
wenigsten Bürger die Mühe machen, eine
Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben. Daher weiß er davon
evtl. nichts. Ob es aber was bringen würde, ist die andere
Frage.
Zumal ich denke, es sind viele Bürger derart
autoritätsfürchtig, dass sie sich einiges von einem Polizisten
gefallen lassen und sich auch nicht trauen gegen ihn
vorzugehen.

Ich nicht, ich stänker gegen jeden. :wink:

Wie ist deine Einschätzung? Wer von der Polizeibehörde könnte
denn daran interessiert sein, dass sich die Beamten den
Bürgern gegenüber anständig verhalten?

Jeder Vorgesetzte ist froh, wenn ihm Missstände zur Kenntnis gelangen. Um einen Missstand abzustellen, muss man ihn erst einmal kennen. Von daher sind die meisten Vorgesetzten (auch ausserhalb der Polizei) froh auch über negatives Feedback.

Gruss

Iru

Ich nicht, ich stänker gegen jeden. :wink:

Aber doch hoffentlich auch gegen dir höher gestellte, und nicht gegen die unschuldigen Bürger :wink:

Jeder Vorgesetzte ist froh, wenn ihm Missstände zur Kenntnis
gelangen. Um einen Missstand abzustellen, muss man ihn erst
einmal kennen. Von daher sind die meisten Vorgesetzten (auch
ausserhalb der Polizei) froh auch über negatives Feedback.

Dann werde ich das wohl wirklich mal in Angriff nehmen. Eine alte, nicht abgegebene 3-seitige Beschwerde habe ich sogar noch in meinem Archiv. Der Beamte hatte Glück, dass er sich mit mir geeinigt hat, und den Strafzettel zerknüllte :wink:
Und der Rest, den ich so zu erzählen habe ist auch recht interessant.

TM

Ich nicht, ich stänker gegen jeden. :wink:

Aber doch hoffentlich auch gegen dir höher gestellte, und
nicht gegen die unschuldigen Bürger :wink:

Gegen Unschuldige sowieso nicht…

…aber wer ist schon unschuldig?

mit augenzwinkerndem Gruss

Iru

Zumal ich denke, es sind viele Bürger derart
autoritätsfürchtig, dass sie sich einiges von einem Polizisten
gefallen lassen und sich auch nicht trauen gegen ihn
vorzugehen.

In Brett Allgemeine Rechtsfragen beklagt derzeit jemand genau das Gegenteil; Autoritäten würden nicht mehr anerkennt, die Gewalt gegen die Polizei nehme zu usw.

Jedenfalls kannst du grundsätzlich davon ausgehen, dass Dienstaufsichtsbeschwerden ernst genommen und auch vernünftig bearbeitet werden. Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob sich hier wirklich jemand falsch verhalten hat. Und: Natürlich ist es auch mal denkbar, dass derjenige, der die Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet, selbst Fehlverhalten an den Tag legt und sie vielleicht nicht „ordentlich“ genug bearbeitet.

In Brett Allgemeine Rechtsfragen beklagt derzeit jemand genau
das Gegenteil; Autoritäten würden nicht mehr anerkennt, die
Gewalt gegen die Polizei nehme zu usw.

Da werde ich doch gleich mal nachlesen.

Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob
sich hier wirklich jemand falsch verhalten hat.

ich dachte diese Frage war eindeutig geklärt, dass das „Diebesgut“ hätte in Verwahrung genommen werden müssen. (Bitte nicht auf Fachbegriffe festlegen).

ist es auch mal denkbar, dass derjenige, der die
Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet, selbst Fehlverhalten an
den Tag legt und sie vielleicht nicht „ordentlich“ genug
bearbeitet.

Klar, sind ja Menschen und keine Maschinen.

TM

ich dachte diese Frage war eindeutig geklärt, dass das
„Diebesgut“ hätte in Verwahrung genommen werden müssen. (Bitte
nicht auf Fachbegriffe festlegen).

Ich lege mich auf gar nichts fest, weil ich es nicht weiß. „Müssen“… hm… keine Ahnung. SINNVOLL klingt es schon :wink:

ist es auch mal denkbar, dass derjenige, der die
Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet, selbst Fehlverhalten an
den Tag legt und sie vielleicht nicht „ordentlich“ genug
bearbeitet.

Klar, sind ja Menschen und keine Maschinen.

Ich wollte damit sagen, dass es auch schlicht und ergreifend schlechte Polizisten gibt. Man kann überall und jederzeit im Leben an Leute geraten, die ihren Job nicht richtig machen. Das ist auch bei der Polizei so. Ein Grund, von geeigneten Maßnahmen von vornherein abzusehen, ist das nicht.

Levay

Jedenfalls kannst du grundsätzlich davon ausgehen, dass
Dienstaufsichtsbeschwerden ernst genommen und auch vernünftig
bearbeitet werden.

Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob
sich hier wirklich jemand falsch verhalten hat. Und: Natürlich
ist es auch mal denkbar, dass derjenige, der die
Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet, selbst Fehlverhalten an
den Tag legt und sie vielleicht nicht „ordentlich“ genug
bearbeitet.

Das „Beschwerdemangement“ ist eine eigenständige Abteilung bei den Polizeibehörden, sie ist nur dem Behördenleiter verantwortlichen kann. Von daher könnte der unmittelbare Vorgesetzte garnicht mit der Beschwerde befasst sein, sondern bestenfalls eine Stellungnahme dazu abgeben. Oft genug haben aber auch die Beschwerdesachbearbeiter eine unterschiedliche Meinung darüber, wie denn das (Fehl-)Verhalten zu beurteilen ist. Man kann aber wirklich davon ausgehen, dass Beschwerden sachgerecht bearbeitet werden und man um Objektivität bemüht ist. Und sollte sich ein Vorgesetzter für seinen Beamten entschuldigen müssen, so kann man sicher sein, dass der betreffende Beamte sich einiges anhören muss.

Gruss

Iru

ich dachte diese Frage war eindeutig geklärt, dass das
„Diebesgut“ hätte in Verwahrung genommen werden müssen. (Bitte
nicht auf Fachbegriffe festlegen).

Ich lege mich auf gar nichts fest, weil ich es nicht weiß.
„Müssen“… hm… keine Ahnung. SINNVOLL klingt es schon :wink:

Hallo Levay,

das „Müssen“ kannst du ableiten aus dem § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB. Daraus ergibt sich die Pflicht für die Polizei, das Erlangte (hier das Diebesgut) zu beschlagnahmen. Wird es unterlassen und das Diebesgut ist danach nicht mehr für den Geschädigten zu sichern, müsste u.U. die Polizei für den Schaden haften.
Dass es sinnvoll ist, das steht ausser Frage.

Gruss

Iru

Jedenfalls kannst du grundsätzlich davon ausgehen, dass
Dienstaufsichtsbeschwerden ernst genommen und auch vernünftig
bearbeitet werden.

Das „Beschwerdemangement“ ist eine eigenständige Abteilung bei
den Polizeibehörden, sie ist nur dem Behördenleiter
verantwortlichen kann.

Danke, das hilft mir bei meiner Suche nach der Zuständigkeit.

Ich halte die Polizisten in unserer Gemeinde für schlecht ausgebildet.

Sie lassen sich zu herablassenden und beleidigenden Äußerungen hinreißen, versagten sogar bei Meldung eines Hausfriedensbruches zu kommen, obwohl im Hintergrund Schreierei zu hören ist.
(Weichei, Psychoknacks, Furie)

Halten Moralpredigten, statt fachliche Auskunft zu geben. (JuSchG bei Open-Air Veranstaltung speziell für Kids und erlaubte Aufenthaltszeit bez. Uhrzeit). Fachlich kam dann gar nichts, weil er keine Ahnung hatte.

Sprechen Bürger unangemessen an. (Z.B. Parker in 2. Reihe in einer nicht belebten Straße um mal Kurz Auszüge zu holen.)

„Aber machen sie sofort, dass sie hier verschwinden“.
Bei Bitte um Nachsicht „Wenn sie nicht sofort verschwinden muss ich sie wohl mit auf die Wache nehmen und Ihre Tauglichkeit zum Führen eines Kfz in Frage stellen, also ein bisschen plötzlich jetzt.“

Als man Polizist dann in der Bank „erwischt“ und anspricht, warum er während des Dienstes seine Kontoauszüge holt, Bedrohung, Beleidigungen. Verweigerung sich auszuweisen.

Also das finde ich schon krass, da es eben keine Einzelfälle sind, sondern einige Polizisten sich unangemessen verhalten.

TM

.versagten sogar bei Meldung eines

Hausfriedensbruches zu kommen, obwohl im Hintergrund
Schreierei zu hören ist.

Und dies, obwohl sie wussten, dass es sich um ein Stalkerproblem handelt, wo derjenige sogar schon die Wohnungstüre eingetreten hatte.

Antwort. „Wenn sie ihn reingelassen haben ist das ihr Problem. Zudem ist ja ein männlicher Mitbewohner da.“

Allerdings lag das letzte Stalkerereigniss bereits ca. 1 Jahr zurück, aber trotzdem. Das geht doch nicht, oder?

TM

das „Müssen“ kannst du ableiten aus dem § 73 Abs. 1 Satz 2
StGB.

Beim besten Willen nicht, denn der heißt:

„Dies gilt nicht, soweit dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch erwachsen ist, dessen Erfüllung dem Täter oder Teilnehmer den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen würde.“

So ganz allgemein stelle ich mir Einziehung und Verfall und so vermutlich schwerer vor, als es ist, aber irgendwie blicke ich da nicht durch, und das Grundwissen muss ich zum Examen haben.

Levay

Beim besten Willen nicht, denn der heißt:

„Dies gilt nicht, soweit dem Verletzten aus der Tat ein
Anspruch erwachsen ist, dessen Erfüllung dem Täter oder
Teilnehmer den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen
würde.“

Oh doch… es bedeutet - schlicht gesagt - dass zunächst die Ansprüche des Verletzten und nicht die des Staates erfüllt werden müsssen, das Erlangte also dem Geschädigten zusteht. Von daher MUSS die Polizei die sog. Rückgewinnungshilfe leisten. Zwar sagt § 111b Abs. 1 StPO, dass die Gegenstände beschlagnahmt werden KÖNNEN, aber das Können ist nicht von der Tagesform des Beamten sondern von den gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig, so dass das „können“ sehr stark eingeschränkt ist, so dass es eher „Müssen“ heissen sollte.
Ich gebe aber zu, dass Einziehung und Verfall ein ausgesprochen schwieriges Rechtsgebiet ist und den wenigsten Polizeibeamten und Staatsanwälten(!) die Rechtsvorschriften wirklich klar sind.
Ich habe in meiner Zeit als Finanzermittler den Staatsanwälten die Beschlüsse vorgeschrieben, weil diese wirklich nicht wussten, um was es sich drehte.

Nebenher, interessant für den Strafverfolger: die Beschlagnahme nach 111 b I beinhaltet im Gegensatz zum 94 ein Veräußerungsverbot der Sache. Deshalb habe ich so weit wie möglich meist den 111 b als Rechtsgrundlage für Beschlagnahmen gewählt. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch § 111 b Abs. 4 StPO.

Gruss

Iru

Hi!

.versagten sogar bei Meldung eines

Hausfriedensbruches zu kommen, obwohl im Hintergrund
Schreierei zu hören ist.

Vielleicht dachten die es seien Partygeräusche, Schreierei ist normal bei einer gewissen Klientel?

Und dies, obwohl sie wussten, dass es sich um ein
Stalkerproblem handelt, wo derjenige sogar schon die
Wohnungstüre eingetreten hatte.

Woher wussten die das denn?

Antwort. „Wenn sie ihn reingelassen haben ist das ihr Problem.
Zudem ist ja ein männlicher Mitbewohner da.“

Wieso wurde der Stalker (?) reingelassen?

Allerdings lag das letzte Stalkerereigniss bereits ca. 1 Jahr
zurück, aber trotzdem. Das geht doch nicht, oder?

Es gehen sicher täglich jede Menge Anrufe da ein, wie sollen die sich an längst vergangene *Ereignisse* erinnern können?

Es sind ja Polizisten, keine Paartherapeuten, Streetworker oder Sozialarbeiter.

Gruß

PS Das mit dem angeblichen Stalker habe ich nicht so ganz verstanden.

Oh doch…

Nein. Meinetwegen aus einem von mir nicht verstandenen Zusammenspiel mit anderen Normen, aber so nicht.

Ich habe in meiner Zeit als Finanzermittler den Staatsanwälten
die Beschlüsse vorgeschrieben, weil diese wirklich nicht
wussten, um was es sich drehte.

Prima, darf ich dann ggf. auch noch mal auf dich zurückkommen? *g*

Levay