ist es als Einzelunternehmer (z.B. Freiberufler) notwendig, dass man ein Fax hat? Von einer Anwältin habe ich mal gehört, dass es quasi Pflicht ist, dass man nach dem Teledienstmediengesetz gewisse Dinge z.B. bei einer Homepage vorweisen muß, dass man eben erreichbar ist. Dazu gehöre wohl auch das Fax. Kann jemand die Aussage bestätigen?
Danke für die Infos.
Möglicherweise meinte die Dame folgendes: Unter der Bedingung, dass ein Faxgerät vorhanden ist, muss dieses auch in das Impressum rein.
Eine Pflicht für ein Faxgerät gibt es nicht. Es sollte aber aus diversen Erwägungen heraus geprüft, ob die Anschaffung eines Gerätes oder zumindest das zulegen eines Online-Faxes nicht sinnvoll ist. Hängt natürlich auch von der Branche ab.
ist es als Einzelunternehmer (z.B. Freiberufler) notwendig,
dass man ein Fax hat?
Ich denke ja, da ein FAX immer noch eine viel höhere Beweiskraft
hat wie EMail.
Eine Bestellung über FAX mit Unterschrift ist kaum anzuzweifeln, eine
EMail mit gefaktem Absender schafft fast jeder. Bei mir geht im
Geschäftsverkehr noch sehr viel über FAX.
Von einer Anwältin habe ich mal gehört,
dass es quasi Pflicht ist
Von einer Pflicht ist mir allerdings nichts bekannt.
ich werde mir in meinem Betrieb sicher ein Fax anschaffen um erreichbar zu sein, also auch diese Nr. auf HP angeben. Aber wer kann mich dazu zwingen?
Ich kann ja auch mehrere Handys haben, eins für die Familie, eins für´s Geschäft und…
Ich kann doch nicht gezwungen werden alle Nr. zu veröffentlichen.
Wenn man eine E-Mail-Adresse bei Freemail.de hat (endet immer
auf @web.de) dann gibt es dazu auch eine Fax-Nummer.
Ja, eigentlich… nun das aber…
Die Faxnummer ist wohl nur zeitlich begrenzt. Bei mir wurde die irgendwie abgeschalten und ich kann die nur gegen Bezahldienst wieder richtig haben, wenn ich das richtig sehe.
aber schick mal eine Rechnung per EMail und schon geht das Drama los.
Kannst Du mir das bitte erklären?
Damit die EMailrechnung (auch Anhang) vorsteuerabzugsberechtigt
ist muß sie digital signiert werden. Das ist beim Sender aufwand
und beim Empfänger auch, da er sie elektronisch aufbewahren muß.
Siehe auch § 14 Nr. 3 Ziff. 1 UStG http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ustg_1…
ist es als Einzelunternehmer (z.B. Freiberufler) notwendig,
dass man ein Fax hat?
Ich denke ja, da ein FAX immer noch eine viel höhere
Beweiskraft
hat wie EMail.
Eine Bestellung über FAX mit Unterschrift ist kaum
anzuzweifeln, eine
EMail mit gefaktem Absender schafft fast jeder. Bei mir geht
im
Geschäftsverkehr noch sehr viel über FAX.
Bei einem Fax kann der Absender, wenn er böswillig ist, genauso die Faxnummer faken und ggf. eine Unterschrift von irgendwoher reinkopieren. Auf Empfängerseite ist das kaum mehr nachzuweisen.
Auch ISDN-Nummern lassen sich faken, google mal nach „clip no screen“.
Sinnvollerweise verschickt man bei Bestellungseingängen Auftragsbestätigungen.
Rechnungen sollte man sich per Post zukommen lassen, das hat im Zweifel höchste Beweiskraft, der Absender ist dazu auch verpflichtet.