Fax auch ohne Unterschrift rechtsgültig?

Hallo!

Mal wieder ne „blöde“ Frage von mir:

Muss man auf einem Dokument, welches per Fax übermittelt wird den Text „Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig“

Also zum Beispiel auf Angeboten, Bestätigungen, Rechnungen, etc…

Vielleicht kann mir einer weiterhelfen.

Ciao Ciao Blubber

Hallo!

Wenn es sich jetzt um ein zivilrechtliches Problem handelt, was ich jetzt so verstanden habe, dann gilt grundsätzlich Formfreiheit bei Willenserklärungen. D.h. ein Angebot per Fax ist auch ohne Unterschrift gültig.

Gruß
Tom

Und wie weist Du dann nach…
…daß die betreffende Person selbst das Fax geschickt hat und nicht irgendein Fremder, der zufällig Zugang zum Faxgerät hatte?

ciao
erik

Beweisfrage ist keine Rechtsfrage
Hallo!

Das ist eine Beweisfrage und keine Rechtsfrage. Das ganze hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob man das beweisen kann oder nicht. Manchmal muss man es ja gar nicht beweisen, weil es außer Streit gestellt wird, dass es von einer bestimmten Person gesendet wurde.

Gruß
Tom

Kann das Problem aber nachvollziehen, da sich bei mir die gleiche Frage stellt, wenn ich per PC etwas faxe, was ich nciht unterschreiben kann. Das bezieht sich dann auf sämtlichen Schriftverkehr.

Was ist gültig oder wird angenommen und was nicht?!

Gruß
jens

Es kommt drauf an
Hallo!

Ja natürlich kann ich das Problem auch nachvollziehen, aber zur Klarstellung ich meinte: Beweisfragen dienen zur Feststellung des Sachverhaltes und heißt dieser, der Herr X sendet ein Angebot per Fax an Herrn Y und unterschreibt nicht handschriftlich, so ist daraus rechtlich zu folgern, dass das Angebot gültig ist(es sei denn es handelt sich um irgendein Rechtsgeschäft das formpflichtig ist).

Es ist klar, dass die Beweiskraft eingeschränkt ist, wenn sich keine handschriftliche Unterschrift auf dem Blatt befindet. Es kommt halt immer drauf an, wieviel Sicherheit man im konkreten Fall benötigt, was man wiederum nicht allgemein beantworten kann. Wenn ich mir eine Wohnung miete, wird es nicht klug sein, den Mietvertrag nur per e-mail abzuschließen. Wenn ich aber mit jemandem im dauernden Geschäftskontakt stehe und aus Erfahrung gutes Vertrauen zu ihm haben kann und es sich um alltägliches Geschäft mit dieser Person handelt, ist es denkbar, Verträge über e-mail zu schließen. Also im Allgemeinen kommt es drauf an, wieviel Sicherheit man benötigt. Ein Extrembeispiel: es würde ja auch niemand auf die Idee kommen, den Kaufvertrag einer Fertigpizza aus dem Supermarkt in der Form eines Notariatsaktes abzuschließen. Jeder schließt hier einen mündlichen Vertrag in Form schlüssiger Handlungen, obwohl man dann, nämlich wenn die Fertigpizza vielleicht einen Gewährleistungsmangel hat (zB Ablaufdatum überschritten), nicht so leicht nachweisen kann, dass man sie genau in diesem Supermarkt zu diesem Zeitpunkt gekauft hat. Anderes Extrembeispiel: man kauft ein Grundstück im Wert von Millionen nur per Handschlag (ja das geht bei uns in Ö tatsächlich) - wahrscheinlich auch nicht empfehlenswert.

Deshalb die klassische Antwort des Juristen: es kommt drauf an:wink:

Gruß
Tom

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