Fax = Beweis?

Hallo Wissende,

gilt ein Sendebericht eines Faxes als Beweis? D.h. wenn ich etwas per Fax schicke und einen Sendebericht habe und der Angeschriebene behauptet, er habe es nicht bekommen, gilt der Sendebereicht dann als Beweis?

Grüße
Jessica

Hallo,

gilt ein Sendebericht eines Faxes als Beweis? D.h. wenn ich
etwas per Fax schicke und einen Sendebericht habe und der
Angeschriebene behauptet, er habe es nicht bekommen, gilt der
Sendebereicht dann als Beweis?

Die Würdigung der vorgelegten Beweise obliegt dem Richter, frag ihn, wie er das sieht. Eine allgemeingültigere Antwort gibt es wohl leider nicht.
Hoffe, das hilft.

LG, Kater

gilt ein Sendebericht eines Faxes als Beweis? D.h. wenn ich
etwas per Fax schicke und einen Sendebericht habe und der

Der Sendebericht besagt nur, dass das FAX gesendet worden ist, er besagt nicht, dass das Schriftstück auch angekommen ist.

Angeschriebene behauptet, er habe es nicht bekommen, gilt der
Sendebereicht dann als Beweis?

Wie Mikesch schon schreibt, im Ende entscheidet ein Richter. Ich würde mir aber nicht allzu große Chancen ausrechnen.

Morgen!

gilt ein Sendebericht eines Faxes als Beweis? D.h. wenn ich
etwas per Fax schicke und einen Sendebericht habe und der

Der Sendebericht besagt nur, dass das FAX gesendet worden ist,
er besagt nicht, dass das Schriftstück auch angekommen ist.

Nee das stimmt so nicht, wenn im Sendebericht „Übertragung OK“
steht dann ist auf der anderen Seite auch ein Zettel rausgepurzelt,
der so ähnlich aussieht wie der auf dem eigenen FAX.

Gruß
Stefan

Hallo,

danke für die Antworten. Ich seh schon, das ist gar nicht so einfach.
Den Rechtsfall ansich gibt es noch gar nicht, nur wenn die wirklich Probleme machen ist es eher etwas spät, den Richter dann zu fragen, wenn das so eine Ermessensfrage ist.
Ich dachte mir halt auch, wenn der Sendebericht sagt, dass die Übertragung ok war, dann ist das ein Beweis dafür, dass mein Gegenüber das Schriftstück auch erhalten hat.
Wie ist es beim Einschreiben? Gilt das als Beweis? Und wenn ja, auch das per Posteinwurf oder MUSS das per Unterschrift her? Das ist ja nicht gerade billig und wenn ich das bei jedem Schriftverkehr machen muss… naja

Grüße
Jessica

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Mahlzeit!

Ich dachte mir halt auch, wenn der Sendebericht sagt, dass die
Übertragung ok war, dann ist das ein Beweis dafür, dass mein
Gegenüber das Schriftstück auch erhalten hat.

Bedenke es ist aber kein Beweis was für ein Schriftstück es war,
das könnte auch ein leeres Blatt gewesen sein.
Ich sagte nur, es sieht ähnlich aus wie das Blatt auf deinem FAX,
der Beweis das auf deinem FAX das richtige Blatt lag bist du
immer noch schuldig.

Wie ist es beim Einschreiben? Gilt das als Beweis? Und wenn
ja, auch das per Posteinwurf oder MUSS das per Unterschrift
her? Das ist ja nicht gerade billig und wenn ich das bei jedem
Schriftverkehr machen muss… naja

Es gilt das Gleiche du mußt belegen, dass auch der richtige Zettel
im Umschlag war.

Wirklich sicher geht es daher nur wenn der Gerichtsvollzieher
zustellt.

Gruß
Stefan

Hallo,

Nee das stimmt so nicht, wenn im Sendebericht „Übertragung OK“
steht dann ist auf der anderen Seite auch ein Zettel
rausgepurzelt,
der so ähnlich aussieht wie der auf dem eigenen FAX.

Auch, wenn der Empfang auf einem PC erfolgt?
Auch, wenn das Empfangsgerät die Daten bei Papiermangel puffert?

Btw., der Sendebericht sagt natürlich auch nichts darüber aus, was überhaupt gesendet wurde.

Gruß
loderunner

Mahlzeit,

Auch, wenn der Empfang auf einem PC erfolgt?
Auch, wenn das Empfangsgerät die Daten bei Papiermangel
puffert?

Möglich ist alles, auch das die Telekom falsch vermittelt hat, selbst
bei einem Einschreiben kann sich der Postbote irren.

Die Würdigung wie wahrscheinlich die einzelnen untypischen
unvorhersehbaren Eregnisse sind obligt dann dem Richter.

„Also immer wenn Kündigungen bei uns kommen hat das FAX kein Papier
und stürzt ab!“ :smile:

Btw., der Sendebericht sagt natürlich auch nichts darüber aus,
was überhaupt gesendet wurde.

Das schrieb ich doch weiter unten?!

Gruß
Stefan

hallo,

gilt ein Sendebericht eines Faxes als Beweis?

unter umständen - wenn es ein „qualifiertes“ fax ist, d.h. aus dem sendebericht geht datum, uhrzeit und faxnummer des empfängers UND die erste seite des gesendeten faxes hervor.

schöne grüße
ann

Hallo,

Das schrieb ich doch weiter unten?!

Ja. Gleichzeitig mit mir.
Gruß
loderunner

Ich möchte die wilden Spekulationen nur ungern durch fundierte Äußerungen sprengen, aber der BGH hat in Übereinstimmung mit der herrschenden Ansicht gesagt, dass sich der Zugang eines Faxes nicht einmal durch positiven Sendebereicht nachweisen lasse, da dieser nur für die Herstellung, nicht aber für den Bestand der Verbindung spreche (Musielak, ZPO, Kommentar, § 286 Rn. 29 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). Musielak meint, „heute Erkenntnisse“ würden wohl einen Anscheinsbeweisbeweis rechtfertigen, aber nur sofern eine Manipulation des Sendeberichts ausschließbar ist (z.B. durch Zeugen); so sieht es wohl auch u.a. das OLG München (Musielak a.a.O.)

Kurzum: Unter dem Strich ist nicht viel mit Beweisen beim Fax.

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort.
Wie sieht es dann mit Einschreiben aus? Sollte man jede kritische Kommunikation per Einschreiben führen? Und mit welchem? Reicht die mit Posteinwurf (wo der Postbote quittiert) oder muss die teure Variante mit persönlicher Übergabe sein?
Und was ist mit E-Mails?

Grüße
Jessica

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich möchte die wilden Spekulationen nur ungern durch fundierte
Äußerungen sprengen,

Wovon redest du?

Das OLG Münchern sieht es auch so
http://www.jurpc.de/rechtspr/19990153.htm

Stefan

Die Sache mit dem Anscheinsbeweis steht ja sogar in dem meinen Artikel, auf den du nun geantwortet hast, und das sogar unter Hinweis auf das OLG München …

Levay

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort.
Wie sieht es dann mit Einschreiben aus? Sollte man jede
kritische Kommunikation per Einschreiben führen?
Und mit
welchem? Reicht die mit Posteinwurf (wo der Postbote
quittiert) oder muss die teure Variante mit persönlicher
Übergabe sein?

Weder das eine, noch das andere wird in Zweifelsfällen ausreichen. Ich verweise insofern einfach auf die FAQ: 1350 und den dort stehenden Link: http://www.123recht.net/article.asp?a=15618
Was beweist denn der Rückschein? Doch nur, dass ein Brief vom Absender an den Empfänger geschickt wurde. Was in dem Einschreiben steht, oder ob nicht sogar der Briefumschlag leer war, beweisen weder der Rückschein, noch die Einwurfbestätigung.
Die einzigen absolut wasserdichten Möglichkeiten (zumindest fallen mir grad keine anderen ein :wink: ) sind entweder die Zustellung durch Gerichtsvollzieher oder die persönlich Abgabe unter Zeugen mit dem Quittierenlassen des Inhalts.

Und was ist mit E-Mails?

Bist Du Dir bei jeder E-Mail absolut sicher, dass diese angekommen ist? Wie beweist Du das? Und wenn Du den Zugang tatsächlich beweisen könntest, wie beweist Du, ob die versendete E-Mail tatsächlich den von Dir behaupteten Inhalt hatte?

gruß
Raoul

Dann sind wir uns ja einig, dass der Sendebericht keinen oder einen sehr geringen Beweiswert hat.