mindestens 1x pro Woche klingelt 4:00 morgens das Fax und eine
Werbung läuft ein.
Auf dem Formular steht, dass man mit Bekanntgabe der Fax-Nr.
die Faxe abbestellen kann.
Nun habe ich gehört, dass man, wenn man seine Fax-Nr. angibt,
dadurch finanziell gerupft wird (Telefonkosten). Ist da was
dran, oder, da man persönliche Angaben für die
Fax-Abbestellung machen muss, vergrößert sich die Fax-Flut?
Warum sollen Anwälte eigentlich immer nur im eigenen Namen abmahnen? Lass doch einen Anwalt in deinem Namen abmahnen! Die Kosten trägt der Abgemahnte (wobei ein Prozesskostenrisiko für dich natürlich bleibt). Voraussetzung ist, dass du den Verursacher der Faxwerbung ermitteln kannst, und dass dieser seinen Sitz in Deutschland hat.
Eine Abbestellung (ich gehe davon aus, dass du diese Faxe nicht selbst irgendwann mal angefordert hast) dürfte, insbesondere, wenn sie über eine Mehrwertdienstenummer (0190 o. ä.) laufen soll, wäre in der Tat mit Kosten verbunden und mit hoher Wahrscheinlichkeit kontraproduktiv.
Oder einfach das Faxgerät per Zeitschaltuhr nachts ausschalten.
Gruss
Schorsch