FBH, Stand der Technik

(dies ist kein Doppelposting ->Mietrecht, sondern beleuchtet hier nur den technischen Aspekt eines Problems)

Hallo,
eine Immobilie wurde soeben fertig gestellt.
Dort sind Praxisräume und Wohnungen, die über eine FBH beheizt werden.
Die FBH bekommt ihre Wärme durch eine Sole-Wasser Wärmepumpe.
Ein einizige Mischer reguliert zentral die Vorlauftemperatur.
In jeder Einheit gibt es einen Heizkreisverteiler mit Wärmemengenzähler und elektrischen Regelventilen, die aber nicht angeschlossen sind, da im HKV weder 230V Versorgung noch Thermostatleitungen liegen.
Ist es Stand der Technik, dass in Räumlichkeiten mit vollkommen unterschiedlichen Nutzungsprofilen (man denke an einen Arzt, der Mittwoch nachmittags, samstags un sonntags sicher keine 20° benötigt, sondern mit einer moderaten Absenkung leben könnte) keine Möglichkeit besteht, raumweise oder zumindest bereichsweise individuelle Tmeperaturen fahren zu können?
Offensichtlich war der Installatuer von einer solchen Möglichkeit ausgegangen (sonst wären kaum el. Regelventile verbaut), aber niemand hat dem Elektriker was gesagt UND es war ihm offenbar auch egal. (War nicht ICH! ICH hätte PWM-regelnde Thermostate empfohlen!)
Sicher kann man auch über die Stellventile manuell regulieren, aber will schon mehrmals die Woche im HKV herumdrehen, dazu vorher in eine Nische krabbeln?
Gibt es dazu Vorschriften oder Empfehlungen?

Hei xstrom,

Ist es Stand der Technik, dass in Räumlichkeiten mit vollkommen unterschiedlichen Nutzungsprofilen (man denke an einen Arzt, der Mittwoch nachmittags, samstags un sonntags sicher keine 20° benötigt, sondern mit einer moderaten Absenkung leben könnte) keine Möglichkeit besteht, raumweise oder zumindest bereichsweise individuelle Tmeperaturen fahren zu können?

Definitiv nicht.
Stand der Technik ist ein Thermostat für jeden Raum. Idealwerweise Wochen- und Tagesweise programmierbar.

aber niemand hat dem Elektriker was gesagt UND es war ihm offenbar auch egal.

Standrechtlich erschiessen.
Das muss man nicht sagen, auf so eine Idee sollte der Elektriker auch alleine kommen.

Gibt es dazu Vorschriften oder Empfehlungen?

Aber sicher das:

EnEV 2009 - § 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
(2) Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau in Gebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden.

Q: http://www.enev-online.org/enev_2009_volltext/index.htm

Kurz und knackig: Haus entspricht nicht den Vorschriften, Bauabnahme kann verweigert werden.

Böse Welt . . .

lg, mabuse

Nachtrag
Nur der Vollständigkeit halber (wenn sich jemand damit rausreden will, das die EnEV ja noch relativ neu ist, von wegen Baubeginn und Gültigkeit und so):

Zum ersten Mal tauchte diese Formulierung in der Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Warmwasseranlagen (HeizAnlV) § 7 (2) auf: Heizungstechnische Anlagen sind mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Temperaturregelung auszustatten.

Die ist von 1998 und setzte EU-Richtlinien von 1992 und 1993 um. Das sollte also mittlerweile wirklich jeder Heizungsschrauber kennnen.

lg, mabuse

Jip, Raumthermostat müssen sein!
Die Steuern dann die Stellantriebe auf dem FBH-Verteiler an.
Demnach kann man die Räume auch individuell beheizen und den Bedürfnissen anpassen.
Toll wie manchen Leuten die EnEV am Ar… vorbei geht. Aber das sind meist die, die das günstigste Angebot eingereicht haben und die richtig geplant haben verlieren den Auftrag weil sie zu teuer sind.

Würde dann auch mal direkt kontrollieren ob die sonstige Anforderungen der EnEV erfüllt wurde, z.B. 100% Rohrdämmung in unbeheizten Räumen an Heizungs- und Warmwasserleitungen und hoffentlich wurde ein Pufferspeicher eingebaut…

Gruß
Nelsont

Nur der Vollständigkeit halber (wenn sich jemand damit
rausreden will, das die EnEV ja noch relativ neu ist, von
wegen Baubeginn und Gültigkeit und so):

Auch in den EnEV 2007 und 2004 gibt es diese Forderung schon.

Also kurz und gut:
Hier wurde gepfuscht und ordnungswidrig gehandelt.
Mal schauen, wie die das nun nachrüsten werden, ist alles schon verputzt und fast einzugsfertig.
Immerhin liegt eine jetzt erst gesehen Telefonleitung 4x2x0,6 zum HKV, aber die wird (230V Regelventile und eben keine Anschlüsse für Raumthermostate) kaum was nutzen.

Der ausführende Eölektriker hat sich auch sonst nicht mit Ruhm bekleckert.
Er sollte je zwei Netzwerkleitungen von der Anmeldung in jedes Behandlungszimmer legen, die Dosen wollte ich dann (nach schlechten Erfahrungen mit dem, was andere so abliefern) installieren.
An der Anmeldung schauen zwei blaue Duplexleitungen aus zwei Dosen, direkt im Putz verlegt und mit dem virtuellen Hinweis „Haha, nun sieh mal zu, wie Du das ohne Knicke angeschlossen bekommst“ versehen.
Im Behandlungszimmer 1 kommen zwei grüne Simplexleitungen heraus - also irgendwo angeflickt! Ich könnte kotzen.
Und im zweiten Zimmer kommt wieder eine blaue Duplexleitung heraus, die aber total verhunzt (aufgerissener Mantel, abgestrippter Schirm) ist.
Mir egal, ich werde Bedenken anmelden und gut ist.

Also kurz und gut:
Hier wurde gepfuscht und ordnungswidrig gehandelt.
Mal schauen, wie die das nun nachrüsten werden, ist alles
schon verputzt und fast einzugsfertig.
Immerhin liegt eine jetzt erst gesehen Telefonleitung 4x2x0,6
zum HKV, aber die wird (230V Regelventile und eben keine
Anschlüsse für Raumthermostate) kaum was nutzen.

Es gibt, eigentlich für den Sanierungs- Nachrüstungsfall, Funkregelsysteme für die FBH-Ansteuerung. Hauptempfängerverteiler sitzt beim FBH-Verteiler und in den Räumen werden jeweils Funktthermostate eingebaut die ihre Befehle an den Hauptempfänger senden und dieser somit die Sttellantriebe auf oder zu fährt.
Sind recht teuer, aber in diesem Fall wohl noch günstiger wie die ganze Wände wieder auzustemmen.

Gruß
Nelsont

Immerhin liegt eine jetzt erst gesehen Telefonleitung 4x2x0,6 zum HKV, aber die wird (230V Regelventile und eben keine Anschlüsse für Raumthermostate) kaum was nutzen.

Die müsste man (mit entsprechend schwachem LS, 1 oder 2 A) eigentlich nehmen können. Weder die Thermostate noch die Stellantriebe brauchen nennenswerte Leistungen (so um die 3W).

Mal einen Fachmann fragen, mit welcher Leistung man 0,6 betreiben darf, aber aus’m Bauch raus würd ich sagen, das müsste gehen.

Zur Not Thermostate mit Niederspannung benutzen und im HKV dann eine Batterie Relais benutzen.

lg, mabuse

Edit:
Vergiss mein Geschwätz, manchmal bewegt sich mein Mund, bevor mein Gehirn mit der Arbeit fertig geworden ist.

Kein grün/gelbes Kabel, keine Netzspannung.

Edit:
Vergiss mein Geschwätz, manchmal bewegt sich mein Mund, bevor
mein Gehirn mit der Arbeit fertig geworden ist.

Kein grün/gelbes Kabel, keine Netzspannung.

Doch doch, das wäre nicht das Problem. Geräte ohne Schutzleiter benötigen den auch nicht in der Zuleitung.
Nur wird Telefonleitung leide nicht für 230V zulässig sein.
Und wenn man auf 24V geht, dann sind die 8 Ventile à 3W auch schon 1A Strom, den man auf einer 0,6er Leitung (also Querschnitt lediglich 0,28mm²) ungern haben will. Zudem endet die Leitung, weiß ich nun, im Keller, weil darüber der Energiemengenzähler fernausgelesen werden soll. Wir sind momentan gespannt, wie der Eigentümer = Architekt auf die Bedenken reagiert. 230V wären in der Näher verfügbar, Funkthermostate gehen natürlich auch immer. Mal schauen.
Der zukünftige Mieter will das Verhältnis zum Vermieter auch nicht gleich zu sehr belasten, deswegen wurde das Fax erst mal nur als freundliche Anfrage verfasst, wie dass den zuküfntig mit der Raumtemperaturregelung klappen soll, so ganz ohne Thermostat…

Hei!

Und wenn man auf 24V geht, dann sind die 8 Ventile à 3W auch schon 1A Strom, den man auf einer 0,6er Leitung (also Querschnitt lediglich 0,28mm²) ungern haben will.

Dann nimm 12 oder 24 V für die Thermostate und schalte die Steller über Relais. Dürfte billiger sein als neue Stellantriebe plus Funksteuerung und wahrscheinlich auch zuverlässiger (ich persönlich hab ja eine tiefe Abneigung gegen alles, was durch die Luft übertragen werden soll).

lg, mabuse