FCK grundsätzlich straffrei?

Ist das Anbringen von FCK-Aufklebern, oder tragen entsprechender Kleidung grundsätzlich straffrei?

Von FCK NZS wird sich vermutlich niemand beleidigt fühlen. Da aber das Bundesverfassungsgericht laut dieser Quelle

schon feststellen musste, dass eine Kollektivbeleidung „ein Abgrenzungsbedürfnis ausdrücke“ und (zumindest für FCK CPS) nicht strafbar sei, frage ich mich, wie weit sich der Ausdruck des Abgrenzungsbedürfnis denn straffrei fortsetzen lässt?

Was wäre mit „FCK GRT“? Hier könnte ich keine Kollektivbeleidigung mehr erkennen. Könnte daher strafbar sein?

Lässt sich aber die Urteilsbegründung für „FCK CPS“, die ich bedenklich finde, hier aber noch weiter ausreizen?
FCK SPD, FCK SLM, FCK AFD, FCK PGD, FCK FFF, FCK NTF? Könnte man hier tatsächlich statt einer Beleidigung ein Abgrenzungsbedürfnis sehen?

Ich will im Übrigen keine Sticker an Laternenmasten kleben und ich will auch keine provokativen Shirts tragen aber mich interessiert die Thematik.

Tach,
bei diesen Aussagen kommt es halt immer an, wie sie vogetragen werden und wie sie gemeint sein können.

Nimm so ein „FCK CPS“ und halte das einem Polizisten provokativ vor die Nase, dann ist das eine Beleidigung dieses Beamten.
Laufe damit durch die Straßen, dann ist es mehr eine Meinungsäußerung „ich mag keine Polizei“.
(Eigentlich heißt es ja „mache Geschlechtsverkehr mit Ochsen“ - das ist eigentlich ein Aufruf zur Tierquälerei, oder?)