FDP attakiert Renate Künast und verleugnet den

Rechtsstaatsliberalismus
Hallo,
Nach Joschka Fischers und Jürgen Trittins Vergangenheit attackiert die FDP nun die von Renate Künast, Claudia Roth und Christian Ströbele, weil sie letztes Jahr einen Aufruf unterstützt haben, der die Abschaffung des § 129a Strafgesetzbuch fordert. Durch den § 129a wird die Bildung einer
terroristischen Vereinigung mit Strafe bedroht. Dieser Paragraph ist aus der Systematik des Strafrechts herausgelöst, weil allein der Verdacht und nicht der Nachweis, Mitglied in einer sog. „Terroristischen Vereinigung“ zu sein, die Einschränkung der Grund- und Bürgerrechte rechtfertigt. Die Abschaffung des §129a ist nicht nur eine alte Forderung von den GRÜNEN , sondern von namhaften Personen und Organisationen aus einem breiten
demokratischen Spektrum.
Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, daß die FDP-Vorderen Gerhardt und Westerwelle Renate Künast im Bundestag auffordern, sich von Positionen zu distanzieren, die auch FDP-PolitikerInnen wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Burkhard Hirsch seit Jahren mit unterstützt haben - übrigens beide auch Mitglieder im Beirat der Humanistischen Union
(http://www.humanistische-union.de). Die FDP-Führung um Westerwelle und Gerhardt versucht Renate Künast in der Öffentlichkeit persönlich zu diskreditieren, weil sie der frischen grünen Hoffnungsträgerin für eine neue Verbraucherschutz- und Agrarpolitik wohl nichts entgegenzustellen zu haben. Dafür werfen Westerwelle und Gerhardt rechtsstaatliche und liberale Werte ohne Bedenken über Bord.

Gruß Mic
http://www.mibor.de

hallo, Mic
dass bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung geahndet werden muss, ist mir klar.
Doch der reine Verdacht?
Das kann ich ja dann von jedem behaupten, dessen Nase mir nicht gefällt!
So viel ich weiss, haben wir doch immer noch das Gesetz, dass jeder als unschuldig zu gelten hat, dessen Schuld nicht bewiesen ist.
Ergo ist der § gegen dieses Gesetz, oder?
Aber sieh der FDP das Geschrei nach: sie ist nun mal in der Opposition. das Recht der Opposition ist nun mal, den Regierenden ans Bein zu pinkeln. Früher haben die SPD und die Grünen solche Spielchen getrieben (wirst Du ja hoffentlich nicht vergessen haben), heute ist es die CDU/CSU und die FDP. Morgen ist´s wieder umgekehrt.
Noch etwas: ich finde es lächerlich, Politikerinnen (oder anderer -innen)mit einem großen I zu schreiben. Das passte gut in die Revolutionszeit der Emanzipation. Heute hat es keinen Sinn mehr und bringt einen nur zum Grinsen.
Grüße
Raimund

dass bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
geahndet werden muss, ist mir klar.
Doch der reine Verdacht?
Das kann ich ja dann von jedem behaupten, dessen Nase mir
nicht gefällt!
So viel ich weiss, haben wir doch immer noch das Gesetz, dass
jeder als unschuldig zu gelten hat, dessen Schuld nicht
bewiesen ist.

Hallo Raimund,

nur im Vorrübergehen, ohne das jetzt vertiefen zu wollen. (Hier hilft einschlägige Literatur wie „Der Baader-Meinhof-Komplex“ oder „Das RAF-Phantom“ weiter.) Das funktionierte tatsächlich in den siebziger, achtziger Jahren so, dass man die Zugehörigkeiz zu einer terroristischen Vereinigung unterstellte. Wenn man „nur“ einen simplen Bankraub ausgeübt hatte, aber als Mitglied einer terroristischen Vereinigung angesehen wurde, konnte das „lebenslänglich“ bedeuten. Mich hat das stets an die Sippenhaft im Dritten Reich erinnert, und damit kannten sich unsere - im doppelten Sinne - unbescholtenen Juristen sehr gut aus…

dafür ist es jetzt so, dass wenn ein rechts(radikaler) einen ausländer zusammenschlägt er strenger bestraft wird, als wenn ein ausländer einen anderen ausländer zusammenschlägt.

nur so nebenbei um zu verdeutlichen, dass das recht nie immer gleich gesprochen wird.

cu

Klar leroux,

ohne konkrete Fälle jetzt zu bewerten. Auch die Justiz unterliegt dem „Zeitgeist“. Sollte nicht so sein, ist aber so. Auch die „Unabsetzbaren“ sind nicht frei von gesellschaftlichen Einflüssen und menschlichen Schwächen.

cu