Feedback und Verleumdungen im Net

Hallo,

ich Internet findet man ja viele Feedbacks.

Angenommen man hat als Mitarbeiter in der Probezeit in einem Restaurant/Hotel grobe Verstöße wahrgenommen, wie z.B. die Benutzung des Toilettenlappens für die Reinigung von Schreibtischablagen oder Verstöße gegen Gesundheitsvorschriften, z.B. mit Bauchschmerzen im Lebensmittelbereich zu arbeiten ohne beim Arzt gewesen zu sein. Was kann man da tun?
Und ist es rechtens so etwas als Feedback bei Qype u.ä. zu veröffentlichen?

LG

BABSI

Hallo,

Und ist es rechtens so etwas als Feedback bei Qype u.ä. zu
veröffentlichen?

wahrheitsgemäße Tatsachenberichte kann man veröffentlichen. Das Problem ist, daß der Gesetzgeber der Ansicht ist, daß man im Streitfalle auch beweisen können muß, daß die Tatsachen, über die berichtet hat, tatsächlich wahr sind. Kann man das nicht, ist man schnell im Bereich des Strafrechts. Insofern sollte man sich sehr gut überlegen, was man im Netz über Dritte veröffentlicht.

Da es bei Restaurants, Hotels und anderen Dienstleistern auch immer um Geld und letztlich auch um die Existenz geht, neigen die auch gelegentlich dazu, gegen ihrer Meinung nach unberechtigte Kritik vorzugehen. Bestenfalls wird die Löschung oder Korrektur des Beitrages verlangt, im unglücklicheren Fall wird es teuer, weil das Unternehmen zivil- und/oder strafrechtlich dagegen vorgeht.

Aus der langjährigen Praxis kann ich berichten, daß rein sachliche Kritik aber nicht moniert wird, d.h. wenn man nur die Dinge aufzählt, die nicht in Ordnung waren und die Bewertung den Lesern überläßt bzw. unsachliche Bewertungen und Schmähkritik vermeidet.

Also nicht: „Drecksbude, in die ich nie wieder einen Fuß setzen werde, weil mir sonst schon bei dem Gestank aus der Küche schlecht wird und ich bei dem grauenhaften Fraß, der einem von dem schmierigen Kellner auf den Tisch geknallt wird, Vergiftungserscheinungen befürchten muß.“

Sondern: „Aus der Küche roch es nach altem Fett, die Hähnchenkeule war innen roh und das Gemüse aus der Dose. Der Kellner konzentrierte sich im wesentlichen darauf, den weiblichen Gästen anzügliche Bemerkungen ins Ohr zu raunen und gab Bestellungen und die Frage nach der Rechnung erst nach mehrmaligen Nachfragen weiter.“

Der von Dir erwähnte Vorwurf mit dem Toilettenlappen ist schon schwerwiegend und dazu praktisch nicht nachweisbar. Und daß jemand mit Bauchschmerzen nicht mit Lebensmitteln arbeiten dürfte, wäre mir neu (wobei ich das aber nicht ausschließen will). Nicht jeder mit Bauchschmerzen brütet Cholera oder Ruhr aus. Wenn man derartige Berichte über jemanden schreibt, der hinreichend streitbar ist, kann es durchaus sein, daß man vor Gericht an der Beweisbarkeit scheitert.

Besser wäre es wohl, wenn man sich an die zuständigen Behörden wendet (Ordnungsamt, Gesundheitsamt).

Gruß
C.

Hallo Barbara6,

als

Mitarbeiter in der Probezeit

müsste man aber damit rechnen, dass man nach der Veröffentlichung als

Feedback bei Qype u.ä.

gekündigt wird.

Besser: Sachliche Kritik innerhalb des Betriebs äußern. Da diese Art von Betrieben ja unter besonderer Aufsicht durch das Veterinäramt steht, ist der Chef vielleicht sogar froh wenn er durch entsprechende sachliche Hinweise einige Tretminen rechtzeitig entschärfen kann.

Sollte der entsprechende Mitarbeiter aber nicht mehr dort Arbeiten, würde ich das öffentliche kritisieren ebenfalls lassen. Es schmeckt zu sehr nach Rache und wirft ein schlechtes Licht auf ihn selbst.

Hoffe das hilft Dir weiter!

Charlie80

Hi Exc,

erstmal vielen Dank für dein Einschätzung, die sehr erhellend war :smile:

Tja, das mit dem Beweisen ist wohl eher schwierig, auch dass besagter Betrieb ein und dasselbe Handtuch zum Abtrocknen der Hände und Polieren der Gläser verwendet (wenn viel zu tun ist, also das Polierhandtuch zu feucht und ein zweites Tuch von nöten ist).

Eine Mitarbeiterin hatte erst Kopfschmerzen und dann Bauchschmerzen. Statt zum Arzt zu gehen, weil es ihr richtig mies ging, blieb sie im Betrieb. Ihre ältere, vorgesetzte Kollegin meinte darauf, dass man in der Gastronomie nie krank wird und wenn man sich mit Tabletten vollstopft.

LG und nochmals lieben Dank

BABSI

Hallo Babsi,

ich hatte überlesen, daß ein Mitarbeiter die Vorfälle beobachtet hat. Wie schon geschrieben kommt dann natürlich noch das Kündigungsrisiko hinzu, wenn man darüber in der Öffentlichkeit Worte verliert.

Es hängt von der Unternehmenskultur und -größe ab, wie man in solchen Fällen am besten vorgeht. Größere Unternehmen haben oft Abläufe festgelegt, wie Hinweise auf solche Probleme von Mitarbeitern bearbeitet werden. Dabei ist dann (theoretisch) sichergestellt, daß der Mitarbeiter für seine Beobachtung/Meldung keine Probleme bekommt (anonymisierte Bearbeitung bspw.).

In Betrieben, wo der Koch seine Finger noch selber in die Suppe hächselt, sieht das u.U. anders aus, d.h. der Hinweis auf solche Vorfälle wird dann als Nestbeschmutzung und/oder Denunziantentum oder schlicht als Majestätsbeleidigung aufgefaßt. Insofern ist hier ein gewisses Fingerspitzengefühl notwendig.

Die Sache nach außen zu tragen ist aber in keiner dieser Konstellation eine gute Idee.

Gruß
C.