Hallo,
Und ist es rechtens so etwas als Feedback bei Qype u.ä. zu
veröffentlichen?
wahrheitsgemäße Tatsachenberichte kann man veröffentlichen. Das Problem ist, daß der Gesetzgeber der Ansicht ist, daß man im Streitfalle auch beweisen können muß, daß die Tatsachen, über die berichtet hat, tatsächlich wahr sind. Kann man das nicht, ist man schnell im Bereich des Strafrechts. Insofern sollte man sich sehr gut überlegen, was man im Netz über Dritte veröffentlicht.
Da es bei Restaurants, Hotels und anderen Dienstleistern auch immer um Geld und letztlich auch um die Existenz geht, neigen die auch gelegentlich dazu, gegen ihrer Meinung nach unberechtigte Kritik vorzugehen. Bestenfalls wird die Löschung oder Korrektur des Beitrages verlangt, im unglücklicheren Fall wird es teuer, weil das Unternehmen zivil- und/oder strafrechtlich dagegen vorgeht.
Aus der langjährigen Praxis kann ich berichten, daß rein sachliche Kritik aber nicht moniert wird, d.h. wenn man nur die Dinge aufzählt, die nicht in Ordnung waren und die Bewertung den Lesern überläßt bzw. unsachliche Bewertungen und Schmähkritik vermeidet.
Also nicht: „Drecksbude, in die ich nie wieder einen Fuß setzen werde, weil mir sonst schon bei dem Gestank aus der Küche schlecht wird und ich bei dem grauenhaften Fraß, der einem von dem schmierigen Kellner auf den Tisch geknallt wird, Vergiftungserscheinungen befürchten muß.“
Sondern: „Aus der Küche roch es nach altem Fett, die Hähnchenkeule war innen roh und das Gemüse aus der Dose. Der Kellner konzentrierte sich im wesentlichen darauf, den weiblichen Gästen anzügliche Bemerkungen ins Ohr zu raunen und gab Bestellungen und die Frage nach der Rechnung erst nach mehrmaligen Nachfragen weiter.“
Der von Dir erwähnte Vorwurf mit dem Toilettenlappen ist schon schwerwiegend und dazu praktisch nicht nachweisbar. Und daß jemand mit Bauchschmerzen nicht mit Lebensmitteln arbeiten dürfte, wäre mir neu (wobei ich das aber nicht ausschließen will). Nicht jeder mit Bauchschmerzen brütet Cholera oder Ruhr aus. Wenn man derartige Berichte über jemanden schreibt, der hinreichend streitbar ist, kann es durchaus sein, daß man vor Gericht an der Beweisbarkeit scheitert.
Besser wäre es wohl, wenn man sich an die zuständigen Behörden wendet (Ordnungsamt, Gesundheitsamt).
Gruß
C.