Fehlbehandlung beim Tierarzt

Hallo, hat jemand schon mal Erfahrungen gemacht mit Tierärzten, die nicht in der Lage waren konkrete Diagnostiken zu stellen und Fehlbehandlungen / Fehldiagnostiken erstellten ? Kann man sich dagegen nicht wehren ?
zum Fall:
Ein TA behandelt eine Katze, die Symptomatik ist klar und entgeht auch keinem Laien, da die Katze am ganzen Körper eine Gelbfärbung hat. Bei einer Gelbfärbung der Haut ist meistens eine Schädigung der Leber die Ursache.
Der TA will die Katze in der Klinik behalten. Das Tier verweilt dort 4 Tage ohne Diagnostik und ohne erfolgreiche Behandlung. Nach diesen 4 Tagen rät er zur Euthanasie - immer noch ohne konkrete Diagnostik.
Der Besitzer holt das Tier ab und holt sich bei einem weiteren TA eine zweite Meinung ein. Dieser muss das Tier nicht in der Klinik behalten und gibt dem Besitzer die Katze wieder mit, nach einhergehender Untersuchung mit der Diagnostik Wurmlarvenbefall der Leber. Weiterhin erwähnt er, das dass verabreichte Futter der Klinik eher zusätzlich Leberbelastend sei und ein Medikament eingesetzt wurde, welches nicht wirksam sein konnte.

Nach 9 Tagen ist die Katze geheilt.
Kann man nun die in Rechnung gestellten TA Kosten der ersten Praxis zurückverlangen aufgrund Fehlbehandlung, Fehldiagnostik, Pflichtverletzung des TA ect. ???
wäre für jede Antwort dankbar
viele liebe Grüße
Püppi

Nach 9 Tagen ist die Katze geheilt.
Kann man nun die in Rechnung gestellten TA Kosten der ersten
Praxis zurückverlangen aufgrund Fehlbehandlung,
Fehldiagnostik, Pflichtverletzung des TA ect. ???

Dem Arzt müsste ein Verstoss gegen seine Pflicht einer fachgerechten Behandlung nachgewiesen werden. Eine Pflicht zur korrekten Diagnose besteht nicht. Wäre denn der zweite Arzt bereit, seinem Kollegen eine nicht dem Standard entspr. Behandlung auch vor Gericht vorzuhalten?

IANAL