Fehlbelegabgabe

Hallo lieber Experte,(in)

Wir (verheiratet und keine Kinder) wohnen in einer Sozialwohnung und zahlen Fehlbelegabgabe.
Zur Zeit zahlen wir den Höchstsatz, da unser Einkommen die 65%
Einkommensgrenze überschreitet. Meinem Ehemann wurde zum 30.11.2000 gekündigt, so dass sich unsere Einkommensverhältnisse aller Voraussicht nach, ab dem 1.12.ändern werden.Wir wüssten gerne, ob bei Berechnung der Einkommensgrenzen das Brutto -oder
Nettoeinkommen (bereinigtes Einkommen ? ) zugrunde gelegt wird.
Ggfls würde sich für uns etwas ändern. Kommt für uns ein Behördengang zwecks Beantragung der Änderung der Fehlbelegabgabe
in Betracht ?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe
Grüsse
Die Poshies

Habe auch mal wieder einen Antrag bekommen. Demnach wird das Bruttoeinkommen abzüglich einiger Pauschalen als Wert ermittelt. Demnachwerden einem normalen Angestellten 30% abgezogen. Zusätzlich dazu kommen die Werbungskosten in pauschaler Höhe, wenn nicht höhere Werbungskosten (durch aktuellen Anlass oder die letzte Steuererklärung) zu Grunde gelegt werden können. Der verbelibende Restbetrag wird dann in Relation zu den ‚erlaubten‘ Beträgen gesetzt, usw., usw.

HomerJ

hi!
ich weiß zwar nicht, wo ihr wohnt, aber hier in hamburg ging das mit der änderung ganz easy. ich habe einfach telefonisch ein neues formular angefordert und dann mit den notwendigen unterlagen (gehaltsbescheinigungen etc.) wieder zurückgeschickt. innerhalb einer woche hatte ich die neue feststetzung!
also, viel glück!