Hallo, ein Mieter wohnt seid 12 Jahren in einer sozialwohnung.Zum Zeitpunkt des Einzuges befand dieser sich noch in der Ausbildung , daher erhielt er einen §5 Schein und konnte die Wohnung beziehen. Inzwischen hat sich seine Finanzielle Situation wesendlich verbessert.
Er mag die Wohnung und bleibt drin.
Nun bekommt er ein Schreiben der Vermieters in dem steht er solle sein Einkommen dalegen mit Gehaltsabrechnungen da ansonsten der Kaltmietzins zum kommenden Monat erhöht würde.Der Mieter empfindet dies als Eingriff in seine Privatsphäre.
Der Mieter hat bei Einzug unterschrieben das er auf Anfrage sein Einkommen nachzuweisen hat.Und falls „Subventionen nicht mehr gerechtfertig seien käme es zu einer gesonderten Mietänderung“.
Was bedeutet gesonderte Mietänderung?
Wäre es rechtmäßig das der VM Einkommensnachweise verlagt?
Dürfte er die Miete erhöhen? Wieviel?
Bei gefördertem Wohnunsbau?
Wenn die Förderung ausgelaufen wäre?
Der Mieter würde desweiteren gern Seine Freundin bei sich eínziehen lassen. Schriftlich würde er den VM um eine Genemigung bitten erhielte aber keine Antwort sondern oben genanntes Schreiben.
Muss der VM auf solche Anfragen antworten?In welchem Zeitraum?
Was würde sich beim Einzug der Freundin im Bezug auf die Miete ändern?
Dürfte die Freundinn auch ohne genemigung einziehen?