Fehlbelegung sozialwohnung

Hallo, ein Mieter wohnt seid 12 Jahren in einer sozialwohnung.Zum Zeitpunkt des Einzuges befand dieser sich noch in der Ausbildung , daher erhielt er einen §5 Schein und konnte die Wohnung beziehen. Inzwischen hat sich seine Finanzielle Situation wesendlich verbessert.
Er mag die Wohnung und bleibt drin.

Nun bekommt er ein Schreiben der Vermieters in dem steht er solle sein Einkommen dalegen mit Gehaltsabrechnungen da ansonsten der Kaltmietzins zum kommenden Monat erhöht würde.Der Mieter empfindet dies als Eingriff in seine Privatsphäre.

Der Mieter hat bei Einzug unterschrieben das er auf Anfrage sein Einkommen nachzuweisen hat.Und falls „Subventionen nicht mehr gerechtfertig seien käme es zu einer gesonderten Mietänderung“.

Was bedeutet gesonderte Mietänderung?
Wäre es rechtmäßig das der VM Einkommensnachweise verlagt?
Dürfte er die Miete erhöhen? Wieviel?
Bei gefördertem Wohnunsbau?
Wenn die Förderung ausgelaufen wäre?

Der Mieter würde desweiteren gern Seine Freundin bei sich eínziehen lassen. Schriftlich würde er den VM um eine Genemigung bitten erhielte aber keine Antwort sondern oben genanntes Schreiben.

Muss der VM auf solche Anfragen antworten?In welchem Zeitraum?
Was würde sich beim Einzug der Freundin im Bezug auf die Miete ändern?
Dürfte die Freundinn auch ohne genemigung einziehen?

Die Sozialwohnung sollte für Bedürftige sein. Dass ein Einkommensnachweis verlangt wird, hat nichts mit Datenschutz zu tun, sondern schafft erst die Voraussetzung, um zu prüfen, ob der Mieter eine Fehlbelegungsabgabe zahlen muss. Auch die eventuell mit einzuziehende Partnerin muss einen Nachweis erbringen.

Die Fehlbelegungsabgabe richtet sich nach dem Einkommen der beiden. Die Mitmieterin zu verschweigen, kann zur Kündigung führen.

Das ist soweit klar. Beantwortet aber die Fragen nicht.

Das ist soweit klar. Beantwortet aber die Fragen nicht.

Hi, was wird denn da nicht beantwortet?

http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlbelegungsabgabe

Wie hoch bei Deiner Wohnung d. Fehlbelegungsabgabe sein wird, kann doch hier kein Mensch wissen, da Du noch nicht mal schreibst in welchem Bundesland Du wohnst.

Solange d. VM Dir nicht d. schriftliche Erlaubnis gibt, dass Deine Freundin da mit einzieht, kann sie halt nicht einziehen. Wie wär´s mit nochmal nachfragen beim VM NACHDEM Du ihm alle gewünschten Unterlagen zur Verfügung gestellt hast?
MfG ramses90.