Fehlbelegung

Hallo,

ein ehemaliges Büro sei plötzlich bewohnt, mit eigenen Klingelschild, extra Hausnummer (neu) und eigenen neuen Briefkasten.
Es gibt da keine Küche, kein Bad und nur ein gegen Baunormen verstossende zu engen Treppenaufgang. (Damals wurde angegeben diese Treppe nicht für Wohnraum nutzen zu wollen.)

Mindestens eine Person hält sich dort (ca. 12 qm mit Treppe) dauerhaft auf.

Wäre dies zulässig?
An welche Stelle müßte man sich wenden um diesen komischen Zustand bei einer Behörde vorzustellen?

Merci und vlg MC

Vermutlich wäre erst einmal das örtliche Ordnungsamt davon zu unterrichten.

Die Frage ist nur, wen stört diese Person dort?
Hat er was verbrochen, ist es einfach ein „schlechter“ Nachbar?

Ich persönlich würde so lange nichts unternehmen, solage er mich nicht stört oder in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt.

Gruß

Denkzettel