Angenommen, ein Steuerberater versichert seinem Mandanten schriftlich, dass haushaltsnahe Dienstleistungen auch dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn die Bezahlung in bar erfolgt (mit korrekter Rechnung natürlich). Weiter angenommen, der Mandant entscheidet sich dann aufgrund dieser Zusage für ein Umzugsunternehmen, dass ausschließlich Barzahlung akzeptiert (mit korrekter Rechnung) und das Finanzamt verweigert später die Anerkennung.
Bleibt der Mandant auf dem Schaden sitzen?
Kann er den entstandenen Schaden vom Steuerberater einfordern?
Ist ein Steuerberater möglicherweise oder üblicherweise gegen solche Fälle versichert?
Jooge
Servus,
Kann er den entstandenen Schaden vom Steuerberater einfordern?
vorbehaltlich des Wortlauts und genauen Inhalts der „schriftlichen Versicherung“: Ja.
Ist ein Steuerberater möglicherweise oder üblicherweise gegen solche Fälle versichert?
Ja; ob und unter welchen Bedingungen seine Berufshaftpflichtversicherung hier leistet, kann den Mandanten nur insofern interessieren, als diese die Frage einer Haftung eventuell - je nach Sachverhalt - von einem Richter klären lassen möchte.
Schöne Grüße
MM