Fehlberatung - und jetzt?

Hallo,

dem studierenden Sohn unseres Nachbarn hat eine Vertriebsgesellschaft, die als Makler eingetragen ist, eine Rüruppolice mit BUZ verkauft. Schon vor drei Jahren.
Es ist damit zu rechnen, dass er Ende dieses Jahres seinen ersten bezahlten Job bekommt.

Ist das nicht eine so krasse Fehlberatung (Rürup zum Steuersparen für jemanden, der gar keine Steuern entrichtet), dass man den Vertrag rückabwickeln könnte?

Fragt
Andreas

Hallo,

ist das nicht ein Widerspruch:

Es ist damit zu rechnen, dass er Ende dieses Jahres seinen
ersten bezahlten Job bekommt.
Ist das nicht eine Fehlberatung (Rürup zum
Steuersparen für jemanden, der gar keine Steuern entrichtet)

… der Sohn wird also doch demnächst Steuern entrichten?! Und wie sieht generell die berufliche Planung aus?

Ansonsten wäre die Frage, was denn genau Inhalt der Beratung war; vielleicht hat der Sohn sich ja bewusst für exakt diese Lösung entschieden ?! So pauschal wird man die Frage hier also nicht beantworten können.

Grüße, M

nochmal zur Klarstellung
ALso: er ist Student im Examen und wird voraussichtlich im Winter seine erste Arbeit beginnen. Folglich Steuern bezahlen. BISHER ist er Student und bedient (also Papa bedient) seit drei Jahren eine Rürup-Police.

Hallo.

was steht denn im Beratungsprotokoll ?

Leider geht aus der Ursprungsfrage nicht hervor,
was zur Entscheidung zur Rürup-Police führte.

Evt. war es ja auch der Wunsch des Studenten ?

Gruß Merger

BUZ
Hallo,

offenbar wurde hier die 49%BUZ angesetzt; das macht die Sache in meinen Augen kaum besser. Tatsache ist, dass der junge Herr keine Ahnung hat, was er da unterschrieben hat. Es ist echt unglaublich.

Gruß
Andreas

google mal, was die liebe Finanzregierung so an Themen hatte dieses Jahr! Gilt mMn vor allem für Studenten!:wink:

VG René

Hallo,

grundsätzlich hat man im Fall der Berufsunfähigkeit ja zwei Probleme:

  1. Wovon jetzt leben?
  2. Wer zahlt weiter in die Altersvorsorge ein?

Manche versuchen, beide Probleme mit einer Produktkombination (Privat- / Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge, jeweils plus BUZ) sozusagen auf einen Schlag zu lösen und andere empfehlen eher die Trennung von Risikoabsicherung und Sparvorgang.

Ich finde, man muss nicht zwangsläufig eine Kombination wählen, aber man muss beide Baustellen beackern.

Wenn Vertriebe wie MLP gern Kombinationsmodelle vermitteln, wird das also Vor- und Nachteile haben, aber zwangsläufig daraus eine Fehlberatung zu folgern, dürfte etwas überspitzt sein, wenn nicht der Kundenwunsch ein anderer war.

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück

Matthias Helberg

  • Versicherungsmakler -

Hallo,

Hauptgrund für den Abschluss eines Rürup-Vertrages muss immer die Altersvorsorge sein, nie der Steuerspareffekt.

Und wenn der Vertrag nun für die Altersvorsorge das beste Angebot war, dann ist hier für mich keine Fehlberatung zu erkennen.

Die Alternative wäre ja ein herkömmlicher Vertrag, der nicht speziell steuerlich begünstigt wäre und der womöglich die gleichen Beiträge kosten würde aber den positiven Nebeneffekt des Steuernsparens nicht hätte.

Dieser positive Nebeneffekt stellt sich aber doch ein, sobald der Student in Lohn und Brot steht.

Man sollte auch sehen, dass solche Verträge langfristig zu betrachten sind und bei 40 Jahren Beitragsdauer sind 3 Jahre ohne Steuerspareffekt wohl zu verschmerzen.
In den 37 letzten Beitragsjahren wäre womöglich ein Wehklagen zu hören, warum man nicht einen Rürup abgeschlossen hat, sondern einen herkömmlichen Vertrag.

Entscheidend ist aber, was der eigentliche Wille des Studenten war und da vermute ich stark, das war die Altersvorsorge; und die hat er ja bekommen.

Gruß
Lawrence

Guten Tag,

alles andere als Fehlberatung.

Zukunftsmäßig gesehen genial, ob Paket hin oder her…

Bedenke, die BUZ ist dadurch günstiger, da er ein niedrigeres Eintrittsalter hat günstiger. Was hat er denn studiert? Als Student hat er die beste Berufsklasse. Und diese bleibt ihm auch. Und das ganze dann noch Steuerbevorteilt sobald er Steuern bezahlt.

Also wo ist da bitte die Fehlberatung?
Fehlberatung wäre es den Vertrag zu stornieren, da ja bekanntlich die Rechnung zur Ansammlung so läuft:

Laufzeit mal Beitrag=Summe

Das heisst wenn der Vertrag jetz storniert wird muss der Student einen höheren Beitrag afwenden um an das gesetzte Ziel zu kommen.

Ausserdem verliert er das jüngere Eintrittsalter in der BUZ und eventuell auch de bessere Berufsklasse was auch wieder einen erheblichen Mehrbeitrag bedeuten könnte.

Mal vorweggenommen dass die BU in ausreichender Höhe vorhanden ist und die Laufzeit auch in Ordnung ist (Also nicht Dauer bis 45 Lj.) FINGER WEG VOM PLATTMACHEN!!!

Liebe Grüße aus Bayern

Der wastl

meine Musterlösung
Hallo,

die Absicht des Kunden war die Absicherung zu regeln. Daher hätte ich erwartet, dass man eine hinreichend flexible selbständige BUV bekommt, mit der alle von Euch genannten Vorteile (Alter etc.) abgedeckt sind.

Die generelle Diskussion Kombipaket oder Einzelvertrag ist zwar möglich, aber bei einem Studenten? Da weiß man doch noch gar nichts! Er könnte ja auch Hausmann werden!? Ich weiß allerdings nicht, ob man den BU-Vertrag herauslösen kann. Das würde die Flexibilität wahren.

Für mich ist das ein klarer Fall von Provisionsmaximierung, zumal die Policen dieses genannten Vertriebes nicht gerade durch gute Werte hinsichtlich Kostenbelastung und Wertsteigerung glänzen (anderes Thema, ich weiß).

Besten Dank für die Meinungen,
Andreas

Nochmal hallo,

das

Tatsache ist, dass der junge Herr
keine Ahnung hat, was er da unterschrieben hat.

mag ja sein, aber eine Fehlberatung muss deshalb noch lange nicht vorliegen. Es kommt eben auf den Gesprächsinhalt an.

Grüße, M

Interessante Wendung

die Absicht des Kunden war die Absicherung zu regeln. Daher
hätte ich erwartet, dass man eine hinreichend flexible
selbständige BUV bekommt, mit der alle von Euch genannten
Vorteile (Alter etc.) abgedeckt sind.

Die generelle Diskussion Kombipaket oder Einzelvertrag ist
zwar möglich, aber bei einem Studenten? Da weiß man doch noch
gar nichts! Er könnte ja auch Hausmann werden!? Ich weiß
allerdings nicht, ob man den BU-Vertrag herauslösen kann. Das
würde die Flexibilität wahren.

Also lange Rede kurzer Sinn: Du bist offensichtlich selbst auch Berater und willst dort „Deine“ Produkte plazieren - sag das doch gleich, dann hätten wir alle Zeit gespart.

Grüße, M