Fehlbetankung - Diesel/AddBlue Haftpflichtschaden?

Ein Bekannter von uns bekam für seinen Umzug von uns einen 12-t. Lkw kostenfrei ausgeliehen, er musste nur den verfahreren Diesel + AddBlue erstatten. Einer seiner Umzugshelfer betankte den Lkw und wollte auch AddBlue per Kanister ergänzen, erwischte jedoch den Reservekanister mit Diesel! Er bemerkte den Irrtum gleich, hatte jedoch bereits schon etwas Diesel eingefüllt. Wegen der geringen Menge war er der Meinung, dass dies nicht schadet und informierte den Fahrer nicht weiter.
Folge: das komplette AddBlue-System ging kaputt (4000.-EUR Schaden!)

Wer haftet (Fahrer oder Betanker) und ist das ggf. ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung? Die VK übernimmt den Schaden ja nicht, da kein Unfall zugrunde liegt.

Hier kann ich Dir nicht weiterhelfen.
Gruß vom Benzinsparclub

Hallo,

meiner meinung nach ist das definitiv ein fall für die
haftpflichtversicherung des betankers! die kfz-haftpflicht
kommt für unfälle auf und in die zuständigkeit der
kasko/teilkasko fällt es meiner meinung nach auch nicht.
ich würde als erstes bei der privathaftpflicht des betankers
anfragen bzw. er meldet bei seiner versicherung, dass er an
einer fremdsache unabsichtlich einen schaden angerichtet hat.
die versicherung wird dann entscheiden, ob sie zuständig ist in
dem sie die schadensmeldung (umstände des schadenseintritts)
bearbeitet und gegebenenfalls einen gutachter bemühen, der die
schadenshöhe feststellt.

viel erfolg und lieben gruß

vita

Hallo,

Wer haftet (Fahrer oder Betanker) und ist das ggf. ein Fall
für die Privathaftpflichtversicherung? Die VK übernimmt den
Schaden ja nicht, da kein Unfall zugrunde liegt.

Kenne mich damit leider gar nicht aus.

Viele Grüße,
Micha

Wer hier genau haftet, kann ich Ihnen nicht beantworten. Kontaktieren Sie hier lieber einen rechtsanwalt.

Die PHV leistet auf keinen Fall.

MfG

Stephan Brückner

Wer haftet, kann ich nicht sicher sagen - das ist eine Frage für einen Juristen.

Egal wer haftet - für die Privathaftpflicht dürfte es kein Schadenfall sein, weil diese grundsätzlich Schäden an gemieteten (entgeltlich oder unengeltlich) Kfz nicht versichert.
Einzelne PHV-Tarife besserer Natur beinhalten aber ein entspr. Sublimit. Besagter Mensch soll einfach seine PHV befragen. Wenn dem nicht so sein sollte: selber zahlen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Klugejoe,

das ist ein schöner Schaden… geliehen, gemietet und dann noch KFZ ist nicht
über die Privathaftpflicht versichert (Autos und Frauen verleiht man nicht !)
Auch die Vollkasko kann hier nicht helfen - völlig richtig.

Versicherungstechnisch sehe ich hier keine Möglichkeit - sorry.

Gruß
Kundler Berlin

Hallo,

ist kein versicherter Schaden auch nicht für die Haftpflicht da ja kein Vorsatz vorliegt…!

Leider kann man sich nicht gegen alles versichern!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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Hallo auch von mir,

leider einfach nur falsch versichert wenn die PHV dies nicht regulieren will.

Die AXA bietet mit Ihrem BOXplus TArif die derzeit Beste Haftpflichtversicherung und käme ggf. für einen derartigen Schaden auf.

Gruß
André