Fehldiagnose deshalb 2. OP

Hallo,
bin vor zwei Wochen zur Bauchspiegelung -wegen Verdacht auf Blinddarmentzündung -ins Krhs eingeliefert worden. Zur Vorgeschichte… hatte stark erhöhte Entzündungswerte im Blut und heftigen Druckschmerzen im Unterbauch. Vor der Einweisung bin ich noch zu meiner Gynäkologin, zwecks Abklärung!!! Bei der vaginalen Ultraschalluntersuchung fand Sie links eine Zyste von ca. 3cm Durchmesser! Rechts sei alles frei stand auf dem Arztbrief an meinen Hausarzt! Also Einweisung ins Krhs. die nur eine Chirurgie keine Gyäkologie haben!!
Bei der Bauchspiegelung wurde dann links eine Zyste von ca.8cm Durchmesser gefunden die fest mit dem Ovar verbacken ist- rechts 2 kleinere Zysten! Der Blinddarm war in Ordnung! Jetzt muss ich nochmal unters Messer in einer Klinik die auch eine Gyäkologische Abteilung hat! Meine Frage, was kann ich gegen diese Ärztin unternehmen… da ich jetzt ein Zweites Mal unters Messer muss… wäre Ihre Diagnose korrekt gewesen wäre ein anderes Krankenhaus ausgesucht worden! Kann einem da auch die Krankenkasse weiterhelfen? Bin einfach richtig sauer!!
Danke vorab

Hi!

Ich halte mich bei solchen Sachen eigentlich zurück, aber nur eine Frage: wurde vor der Bauchspiegelung in der chirurgischen Abteilung keine erneute Sonographie (Ultraschall) gemacht?

Gruß,
Sharon

Hi,

was willst du denn erreichen?

Ultraschalldiagnostik ist nicht ganz einfach. Vielleicht war der rechte unterbauch nicht gut einsehbar. Vielleicht konnte deine Gyn die zyten links nicht richtig einsehen.
Bei deinen beschwerden hätten also viele an einen „blinddarm“ gedacht. Daher war die OP zunächst wohl gerechtfertigt.
Dass bei solchen OPs evtl. etwas „anderes“ herauskommt ist gar nicht so ungewöhnlich. Daher hättest du dich direkt in eine klinik überweisen lassen sollen, die eine gyn hat…

LG Alex:smile:

Hi

Grundsätzlich haben die Landesärztekammern Gutachterkommissionen bzw. Schlichtungsstellen eingerichtet, die (kostenlos) einen möglichen Behandlungsfehler aufdecken helfen und/oder Lösungsvorschläge anbieten.

http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.59.5301

ABER: Ob ein solcher Fall bei Dir vorliegt, will ich mangels Wissen und Kenntnis nicht beurteilen.

Grüße
Raoul