Hallo Michael,
Bei uns (großes Gymnasium in RLP) läuft das so: In der SI (also Klassen 5 bis 10) Anruf durch die Sorgeberechtigten am Morgen der Erkrankung. Das gilt grundsätzlich, nicht nur für Klassenarbeiten. Wir empfehlen den Eltern, nicht alle zwischen 7:50 und 8:00 Uhr anzurufen,weil sonst die Sekretärinnen verrückt werden, auch Anrufe bis 8:45 werden akzeptiert. Wird nicht angerufen, reagieren wir grätig, wir rufen die Eltern unsererseits an und fragen, wo das Kind ist (sofern die Lehrer uns sagen, dass es unentschuldigt fehlt). Mag aufwendig klingen, halten wir aber für richtig. In der S II (ab Jgst. 11) gilt grundsätzlich dasselbe, wird allerdings an dem Tag eine Kursarbeit oder eine angesagte schriftliche Überprüfung geschrieben, und der Schüler meldet sich nicht telefonisch ab, wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet. Ärztliche Atteste verlangen wir nur in speziellen Fällen, also wenn es sich um Kandidaten handelt, die schon mehrfach wegen Fehlen aufgefallen sind.
Auch bei Klassenarbeiten? In der 11. sind doch schon einige
Schüler 18 und können sich dann einfach mit drei Sätzen an
Tagen mit Klassenarbeiten selbst entschuldigen?
Ja, an sich schon. Aber in aller Regel ist es für den Schüler schlechter, die Arbeit zum Nachtermin nachzuschreiben. Zum Einen liegen unsere Nachtermine grundsätzlich nachmittags ab 14 Uhr, zum Anderen weiß jeder Schüler, dass die Nachschriften oft schwieriger sind als die ursprüngliche Arbeit. Dafür gibt es diverse Gründe, z.B. weil der am besten passende Stoff bereits in der ersten Arbeit dran war, oder auch, weil der Schüler durch die Zeitdifferenz ja mehr Zeit zum Vorbereiten hatte. Wir haben eher Schüler, die trotz Husten und Schnupfen kommen, als welche, die die Kursarbeit aus Jux und Dollerei versäumen.
Und wie oft läuft das mit der telefonischen Entschuldigung so
wie es sein sollte? Bei uns sollte das zwar auch so sein, aber
in mindestens 50% der Fälle wird nicht angerufen und nur eine
schriftliche Entschuldigung nachgereicht. Diese auch nicht
immer in der 3-Tages-Frist („Hab keine Briefmarke gehabt“).
Zählst du z. B. den ersten Fehltag zu den 3 Tagen dazu oder
nicht?
Ja, sicher zählt der 1.Fehltag dazu - das ist dieselbe Regelung wie bei dir als Lehrer auch: ab dem 3.Tag brauchst auch du ein Attest. Das klappt auch meistens gut, wie gesagt, wenn nicht, steigen wir den Eltern auf die Füße.
Wie oft wurde das mit dem Amtsarzt schon durchgezogen? Ich
vermute, dass dies einen ziemlichen Aufwand bedeutet.
Wir haben das schon mehrfach durchgezogen, der Aufwand hält sich in Grenzen. Anruf bei der Schulaufsicht und beim Gesundheitsamt, Angabe von Gründen. Schriftlich nachreichen. Dann meldet sich das Gesundheitsamt im Auftrag der ADD beim Schüler und teilt ihm einen verbindlichen Termin mit. Das macht schon Eindruck, und unsere Schüler sind nicht erpicht auf diesen Amtsarztbesuch kann ich dir sagen.
Gruß Orchidee