Hallo zusammen,
habe mal eine Frage wenn in einem bereits notariell beurkundetem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung eine Angabe fehlt.
Angenommen, es wird vorm Notar ein rechtswirksamer Kaufvertrag geschlossen. Nach einiger Zeit, das Finanzamt fordert die fällige Grunderwerbsteuer ein, fällt auf, dass die Angabe über den Mitverkauf von z.B. Küchenmöbeln fehlt.
Diese Angabe hätte eine Minderung der zu zahlenden Grunderwerbsteuer und ggfs bei Vermietung des Objekts, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten mit sich gebracht.
Jedoch hat der Notar versäumt diese Angabe im Kaufvertrag zu vermerken. Er wurde jedoch bei Unterzeichnung vereinbart und der Notar sollte diesen Punkt noch nachpflegen, dies geschah jedoch nicht. Somit ist die Urkundenrolle ohne Kaufminderungen aufgesetzt und das Finanzamt hat dementsprechend eine Höhere Grunderwerbsteuer festgesetzt.
Frage:
Gibt es hier Möglichkeiten diesen „Fehler“ noch naträglich zu heilen? Ist der Notar verpflichtet sich darum zu kümmern? Würden weitere Kosten für den Käufer entstehen? Muss der Notar jetzt Einspruch gegen den Bescheid vom Finanzamt erheben? Wie geht man hier generell am Besten vor?
Danke im Voraus.
Beste Grüße