Fehlende Angabe beurkundeter Kaufvertrag

Hallo zusammen,

habe mal eine Frage wenn in einem bereits notariell beurkundetem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung eine Angabe fehlt.

Angenommen, es wird vorm Notar ein rechtswirksamer Kaufvertrag geschlossen. Nach einiger Zeit, das Finanzamt fordert die fällige Grunderwerbsteuer ein, fällt auf, dass die Angabe über den Mitverkauf von z.B. Küchenmöbeln fehlt.

Diese Angabe hätte eine Minderung der zu zahlenden Grunderwerbsteuer und ggfs bei Vermietung des Objekts, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten mit sich gebracht.

Jedoch hat der Notar versäumt diese Angabe im Kaufvertrag zu vermerken. Er wurde jedoch bei Unterzeichnung vereinbart und der Notar sollte diesen Punkt noch nachpflegen, dies geschah jedoch nicht. Somit ist die Urkundenrolle ohne Kaufminderungen aufgesetzt und das Finanzamt hat dementsprechend eine Höhere Grunderwerbsteuer festgesetzt.

Frage:

Gibt es hier Möglichkeiten diesen „Fehler“ noch naträglich zu heilen? Ist der Notar verpflichtet sich darum zu kümmern? Würden weitere Kosten für den Käufer entstehen? Muss der Notar jetzt Einspruch gegen den Bescheid vom Finanzamt erheben? Wie geht man hier generell am Besten vor?

Danke im Voraus.

Beste Grüße

Zunächst wäre zu klären, ob die Einbauküche tatsächlich als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, insbesondere Gebäude, § 94 BGB, im Kaufgegenstand hätte beurkundet werden müssen oder vielmehr Zubehör oder gar bewegliche Sache waren.

G imager

Hallo,

ich sehe da kein Problem im Rahmen einer noraiellen Eigenurkunde zum Vertrag diesen Punkt klarzustellen. Schließlich war die Abrede Gegenstand der Beurkundung, wurde von den Parteien genehmigt und nur schlichtweg im Vertrag vergessen. Der Notar wird den Fehler beheben. Kosten durften keine mehr anfallen.

ml.