Hallo,
folgender theoretischer Sachverhalt:
Mister X hat dieses Jahr in der Steuererklärung auch die Fahrten zur „Berufsschule“ (Fortbildung) mit ausgewiesen. Da er die tatsächlichen Fahrzeugkosten (0,41€/km) ermittelt hat, lohnt sich das für ihn.
Dabei ist ihm nun aufgefallen, dass er diese Fahrten letztes Jahr (also für 2009) NICHT mit angegeben hat, obwohl er diese hätte absetzen können. Der Bescheid ist natürlich schon lange durch, kann er trotzdem diesen von 2009 noch neu berechnen/abgeben?
Gruß