Fehlende Angaben eines genehmigten Steuerbescheid

Hallo,
folgender theoretischer Sachverhalt:

Mister X hat dieses Jahr in der Steuererklärung auch die Fahrten zur „Berufsschule“ (Fortbildung) mit ausgewiesen. Da er die tatsächlichen Fahrzeugkosten (0,41€/km) ermittelt hat, lohnt sich das für ihn.
Dabei ist ihm nun aufgefallen, dass er diese Fahrten letztes Jahr (also für 2009) NICHT mit angegeben hat, obwohl er diese hätte absetzen können. Der Bescheid ist natürlich schon lange durch, kann er trotzdem diesen von 2009 noch neu berechnen/abgeben?

Gruß

nein, leider nicht

Nö, kann er nicht.

Er könnte zwar die Änderung des Bescheides beantragen, weil er dem Finanzamt steuerrelevante Tatsachen nachträglich bekannt gibt (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO), aber dann würde das Finanzamt ihm postwendend sagen, dass er dieses nachträgliche Bekanntwerden grob verschuldet hat und deshalb keinen Anspruch auf Änderung hat. Als grobes Verschulden sehen es nämlich alle Finanzgerichte an, wenn man eine eindeutige, unmissverständliche Frage im Steuerformular nicht beantwortet, und genau das muss X sich ja vorhalten lassen.