Liebe/-r Experte/-in,
Gibt es eine Regelung die besagt, dass ein Azubi bei einer gewissen Anzahl an Arbeitstagen in seinem Ausbildungsbetrieb krank war, bzw. gefehlt hat, seine Gesellenprüfung nicht machen darf.
Dies könnte jetzt mir evtl. passieren.
Ich bin im dritten Ausbildungsjahr und habe ca. Mitte Juli meine Gesellenprüfung zum Fleischer/Metzger in Bayern.
Mein Ausbilder macht mir zur Zeit das Leben bzw. die Ausbildung zur Hölle.
Vielen Dank für die Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolai
Hallo Nikolai
da würde ich mich direkt bei der IHK (Industrie und Handelskammer) erkundigen.
denn die führen die Prüfungen durch.
eventuell kann dir auch ein Lehrer in der Berufsschule helfen.
liebe grüße Stefan
Für weitere fragen gern wieder mailen
Hallo Stefan,
vielen Dank für den Tipp, den ich auch gleich in die Tat umsetzen werde.
Gruß
Nikolai