Anfang der 90-er Jahre haben wir unsere Doppelhaus- Hälfte saniert und das Dach als Wohnraum ausgebaut. Dabei wurde zur gartenseite eine gaube errichtet. Jetzt wollen wir das Haus verkaufen und wurden von einem Architekten nach der Baugenehmigung für die dachgaube gefragt. Da ich mir ziemlich sicher bin, dass es die nicht gibt, wäre meine frage : gibt es für die Baubehörde Ermessensspielräume für diese nachträglichen Regelungen und nach welchen regeln wird entschieden? ? Wir sprechen dabei von Thüringen. ..
Hallo!
Nein, es gibt kein Recht aus dem „Unrecht“ heraus.
Heißt, durch bloße Dauer der Hinnahme wird aus einem ungenehmigten Bau niemals ein genehmigter.
Es kann jederzeit der Rückbau gefordert werden, wenn die Behörde das erstmals spitz kriegt.
Das kann man dann evtl. abzuwehren in dem man die Genehmigung versucht nachzuholen.
Das kann gelingen, wenn das Bauvorhaben an sich zulässig gewesen wäre.
Hat man aber 1) ohne Genehmigung und 2) auch noch unzulässig groß gebaut, dann wird man das nachträglich schwerlich heilen können.
Dann mag ein Kompromiss sein, Teilrückbau und nachträgliche Genehmigung auf das zulässige Maß.
Noch ein Wort zum geplanten Verkauf. Kann man schon machen, nur das Problem der fehlenden Genehmigung geht dann auf den Käufer über.
Behörde würde sich im Fall der Fälle eben an den neuen Eigentümer wenden.
Er müsste Rückbauen oder nachträgliche Genehmigung versuchen.
Das wird sicherlich jeder Käufer vermeiden wollen. Also kauft er so nicht oder macht Preisabschläge für die Rechtsunsicherheit.
MfG
duck313
Hallo!
Es geht hier doch nicht um Ermessen.
erst einmal geht’s darum, ist die Gaube/Dachausbau an sich genehmigungsfähig.
Wenn ja, dann wird man die Genehmigung nachholen müssen um den ungenehmigten Zustand zu beseitigen. Nur dann wird man wohl auch verkaufen können.
Wenn nein, dann hat man ein Problem.
Das kann man nicht mit Ermessen lösen.
Das käme zum Tragen, wenn man etwa eine zulässige Gaube zu groß gebaut hat oder sonst vom Baurecht geringfügig abgewichen ist.
MfG
duck313
Genau das wäre meine Frage: wenn sie grundsätzlich genehmigungsfähig wäre, aber einfach zu groß gebaut … es käme Rückbau in Frage oder Duldung, da ja nichts und niemand dadurch beeinträchtigt wird ( ist ja schon seit 20 Jahren so !)
Danke -das deckt sich mit dem, was ich mir schon gedacht habe. ..schöner Mist. ..