Fehlende Beleuchtung - Hinterhof mit Hauseingängen

Muss die Hausverwaltung den Hinterhof mit Hauseingängen z.B. per Bewegungsmelder beleuchten lassen? Es ist dort komplett dunkel. Die Verwaltung weigert sich dort die Beleuchtung zu instalieren. Kann man als Mieter oder als einer von den Wohnungsbesitzern darauf bestehen? Es handelt sich schließlich um die Sicherheit.

Hi,

war denn bei Mietbeginn dort eine Beleuchtung vorhanden? Wenn ja kann man darauf bestehen, falls nein nicht. Man mietet wie gesehen.

Als einzelner Eigentümer wird man auch nicht darauf bestehen können. Dies müsste in der Eigentümerversammlung beschlossen werden.

Gruß
Tina