Hallo,
wenn ein Vermieter keine Betriebskostenabrechnung für die vergangenen 2 Jahre erbracht hat und der Mieter deshalb die Vorauszahlung auf die Betriebskosten einstellt, muss er vorher den Vermieter schriftlich abmahnen?
Grüße
Montanus
Hallo,
wenn ein Vermieter keine Betriebskostenabrechnung für die vergangenen 2 Jahre erbracht hat und der Mieter deshalb die Vorauszahlung auf die Betriebskosten einstellt, muss er vorher den Vermieter schriftlich abmahnen?
Grüße
Montanus
Hallo,
der Mieter kann die Betriebskosten nicht einfach einbehalten.
Er muß den VBermieter anmahnen und diese erbitten. Eine angemessene Frist sollte dabei dem VM gegeben werden. Wenn dieser dann immer noch nicht seiner Verpflichtung nach kommt dann würde ich zum Mieterbund gehen um rechtlich abzuklären wie viel in % einbehalten werden darf.
Gruß SUnny
Hallo Sunny,
Wenn
dieser dann immer noch nicht seiner Verpflichtung nach kommt
dann würde ich zum Mieterbund gehen um rechtlich abzuklären
wie viel in % einbehalten werden darf.
danke für die Information.
mein Mieterlexikon sagt, der Mieter dürfe dann die Vorauszahlungen für den laufenden Abrechnungszeitraum zurückbehalten.
Aber solche Entscheidungen ändern sich ja, je nach aktuellem Gerichtsurteil.
Wenn nun der Mieter auf Grund der ausbleibenden Abrechnungen
die in dieser Zeit lt.Mietvertrag fällige Mieterhöhung um x% nicht vornimmt, sondern die Miete in gleicher Höhe weiter bezahlt, weil auch der VM seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, was dann?
Viele Grüße,
Montanus