Fehlende Betriebskostenabrechnung 2009

Moin zusammen,

in einer einer Eigentümergemeinschaft von 4 Parteien ist eine Partei für die Verwaltung (u.A. Erstellung der Nebenkostenabrechnung) zuständig ist.

Alle 4 Parteien bewohnen ihre Eigentumswohnungen selbst.

Einzug ist im Herbst 2009 erfolgt. Ablesen vom Wasserzähler am 01.01.2010 durch besagte Partei. Heizung Mitte Juni durch Betreibergesellschaft.

Unterlagen zur Abrechnung bzw. Erstellung der Betriebskostenabrechnung liegen laut Aussage des Verwalters vor. Leider ist bis heute keine Abrechnung erfolgt. Diverse mündliche Nachfragen werden immer wieder abgewimmelt bzw. vertröstet.
Nun wurde der Vewalter bereits von einem Eigentümer schriftlich aufgefordert die Abrechnung bis zum 30.11.2010 zu erledigen.
Welche Optionen haben die Eigentümer, falls die Abrechnung nicht bis zum 31.12.2010 erfolgt?

Ist die Androhnung (bzw. dann auch Umsetzung) einer Zurückbehaltung der Betriebskosten sinnvoll?
Falls ja, muss der Betrag auf ein separates Konto überwiesen werden?

Vielen Dank für eure Hilfe bzw. Anregungen und Tipps.

Grüße

Nein, das geht nicht. Wenn der Verwalter seine Pflichten nicht erfüllt, kann man nicht die Zahlungen einstellen oder reduzieren. Denn diese Pflicht besteht gegenüber der Gemeinschaft, nicht gegenüber dem Verwalter.

Der Verwalter hat in der Regel bis zum 31.12. Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Manchmal ergeben sich frühere Zeitpunkte aus den Verträgen. Kommt er seinen Pflichten nicht nach, so muss man ihn abmahnen. Passiert auch dann nichts, muss man ihn abwählen und eine neunen bestellen. Etwaige Mehrkosten können dann als Schadensersatz verlangt werden.

Danke für die schnelle Antwort! Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage - bisher habe ich nichts gefunden.

Grüße

Danke für die schnelle Antwort! Gibt es dazu eine
Rechtsgrundlage - bisher habe ich nichts gefunden.

Grüße

Natürlich, aber nicht in Form eines Paragrafen, in dem genau dieser Satz steht, den du suchst.

Das man die Wohngeldzahlung nicht zurückbehalten kann, wenn der Verwalter schlecht arbeitet, ergibt sich aus § 273 Absatz 1 BGB. Danach erfordert ein Zurückbehaltungsrecht, dass es um Ansprüche aus demselben rechtlichen Verhältnis geht. Das liegt nicht vor. Der Wohngeldanspruch steht der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher zu und folgt aus dem entsprechenden Beschluss, der Leistungsanspruch gegenüber dem Verwalter ergibt sich aus dem mit ihm abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag. Es sind also unterschiedliche rechtliche Verhältnisse.

Das Kündigungsrecht gegenüber dem Verwalter ergibt sich aus den §§ 675 und 671 Absatz 3 BGB. Wenn er seine Arbeit nicht macht, ist das ein wichtiger Grund zur Kündigung. Allerdings muss man ihm zuvor eine Frist gesetzt haben.

Noch Fragen?

Hallo,
dumme Situation, in einer WEG gilt leider „Mitgehangen, mitgefangen“, also ist jeder für alles zur Verantwortung zu ziehen.
Wenn einer aus der WEG den Verwalterjob übernimmt und nicht liefert, muss ihm die WEG, deren Mitglied er ist, den Auftrag dazu entziehen. Betriebskosten zurückhalten empfiehlt sich nicht, da die daraus resultierenden Konsequenzen wieder auf die gesamte WEG zurückfallen.
Da hilft nur einvernehmliche Lösung…

VG

A. Richter

Betriebskosten von 2009 müssen spätestens bis Ende des Jahres 2010 dem Mieter zugestellt werden. Sollte dieser Zeitraum nicht eingehalten werden, brauchen eventuelle Nachzahlungen nicht mehr geleistet werden.

Sollte man zuviel Vorauszahlung geleistet haben, hat man ein Guthaben, dass in der Regel spätestens 14 Tage später zur Auszahlung kommt. Sollte das nicht der Fall sein, den Vermieter per Einschreiben darauf aufmerksam machen, dass man das Guthaben mit der nächsten Mietzahlung verrechnen wird!

Im Übrigen ist es ein sehr schlechtes Zeichen, wenn Vermieter ein Guthaben nicht fristgerecht auszahlen. Diese Vermieter haben Schulden und arbeiten mit dem Geld ihrer Mieter.

MfG Schattenfürst

Da wir nun mittlerweile 2011 haben, dürfte es so sein, dass kein Anspruch mehr auf eine Abrechnung existiert.

Diese gilt nur bis Ende 2010, wenn ich den Daten unten folgen darf.

Daher ist meines Erachtens nach keine Abrechnung mehr gültig.

Es sei denn, Ihr habt euch dahingehend regelmässig beim Verwalter und den anderen Eigentümern beschwert bzw. den Mangel angezeigt?

Grüße