Hallo, im Rahmen meiner Diplomarbeit mache ich gerade Recherchen über die elektronische Rechnungen. Meine Frage ist es nun, welche Strafen und ob es überhaupt Strafen für Unternehmen gibt, welche ihre elektronischen Rechnungen ohne Signatur versenden zukommen. oder liegt die richtigstellung der Rechnung in den Händen des Empfängers und ist dieser Zuständig dafür die Richtigkeit der Rechnung zu prüfen? Können Strafen auf das Unternehmen zukommen welches ohne Signatur versehene Rechnungen verschickt???
Beispiel: Unternehmen A versendet elektronische Rechnungen an Kunde B. Es fehlt die Signatur. Durch Unwissenheit über fehlende Signatur bzw. Unwissenheit über Notwendigkeit der Signatur nimmt Kunde B Vorsteuerabzug vor. Nach Monaten wird fehlerhaftigkeit der Rechnungen durch Steuerprüfer festgestellt. welche konsequenzen treffen Unternehmen A?? Denn laut gesetzt hat Kunde B unwissend bzw. wissend steuerhinterziehung begangen, richtig?? Bitte um eure Hilfe…
Hallo,
laut §14 Abs. 3 im UStG ( http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html ) ist der Aussteller verpflichtet, die Rechnung zu signieren (wenn keine EDI-Vereinbarung vorliegt), wenn er die Rechnung elektronisch zustellt. Ansonsten gilt (meinem laienjuristischen Verständnis nach) die Rechnung als nicht ausgestellt und damit handelt der Sender nach §26a UStG ordnungswidrig und kann eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro verordnet bekommen.
Pardon, keine Ahnung!
Viel Erfolg für deine Diplomarbeit!
Hi Nancy,
es geht hier vornehmlich um zivilrechtliche Ansprüche, da gibt es keine Strafen. Unangenehm sind v.a. das Nicht-Annerkennen von Vorsteuern. Das ist erstmal das Problem des Reechnungsempfängers. Dieser hat die Verpflichtung zur Rechnungseingangsprüfung. Und diese Prüfung umfasst die Signaturprüfung bei elektr. Rechnungen. Wer Vorsteuer abzieht, wird sich dtmo nicht auf Unwissenheit im Bezug auf die einschlägigen Vorschriften berufen können.
Wird nun vom Finanzamt die Vorsteuer nicht anerkannt, kann der Rechnungsempfänger eine Papierrechnung oder eine Signatur zur elektr. Rechnung verlangen. Allerdings ist das nach ein oder zwei Jahren, wenn man den Ärger mit dem FA bekommen hat, sehr schwierig.
Zusammenfassend :
A hat mit einem verärgerten Kunden zu rechnen, B mit Vorsteuerverlust. Alles in allem sehr ärgerlich für alle Beteiligten !
Ich hoffe, das hilft dir erstmal weiter.
Ansonsten kann ich auch mit einer ostenlosen Signatur-Verifikation und einem Signaturserver weiterhelfen.
MfG.
Andreas
Leider kann ich dir hierfür nicht weiterhelfen. Da es nicht in mein Bereich passt.