Welche Konsequenzen erwarten mich bei einer fehlenden fachunternehmerbescheinigung für einen wasserführenden kaminofen?
Welche Konsequenzen erwarten mich bei einer fehlenden
fachunternehmerbescheinigung für einen wasserführenden
kaminofen?
Du gehst idR. zumeist der „erweiterten Hersteller- Garantie“ verlustig.
Das ist eine freiwillige Leistung, die zudem an beliebige Bedingungen geknüpft werden darf. Sogar den Geburtstag der Oma oder eine Glatze der Freundin.
Hier ist es wohl die Montage durch einen Fachbetrieb.
Wie so eine „Fachunternehmerbescheinigung“ aussehen soll, weiss ich nicht. Oder ist es nur eine formlose Bestätigung des einbauenden Fachbetriebs? Ggf. mit Kopie einer entsprechenden Gewerbeanmeldung als Installateur und Heizungsbauer oder Ofenbauer?
An der gesetzlichen Gewährleistung kann der Verkäufer nicht rütteln.
hi odo
Hier ist es wohl die Montage durch einen Fachbetrieb.
Wie so eine „Fachunternehmerbescheinigung“ aussehen soll,
weiss ich nicht. Oder ist es nur eine formlose Bestätigung des
einbauenden Fachbetriebs? Ggf. mit Kopie einer entsprechenden
Gewerbeanmeldung als Installateur und Heizungsbauer oder
Ofenbauer?
ja genau das meint er wohl damit
und so wie er es geschrieben hat, ist er wohl der ausführende Betrieb,
der aber kein eingetragener Fachbetrieb ist
und jetzt will er wissen, was ihm jetzt blüht
das bedeutet auch, daß der Rest deiner Antwort unpassend ist
An der gesetzlichen Gewährleistung kann der Verkäufer nicht
rütteln.
wenn ich recht habe und er kein Fachbetrieb ist, wirds vom Verkäufer nur ein Lächeln geben im GW-Fall
Die Fachunternehmererklärung ist ein Vierzeiler, indem der Handwerker seine fachliche Eignung bestätigt, indem er seine Eintragung in der Handwerksrolle nachweist
Also seine Berechtigung, die Arbeit ausführen zu dürfen
Gruß
wenn ich recht habe und er kein Fachbetrieb ist, wirds vom
Verkäufer nur ein Lächeln geben im GW-Fall
Das seh ich ganz und gar nicht.
Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht umgehbar.
Um an Heizanlagen arbeiten „zu dürfen“ bedarf es nicht zwingend eines Fachbetriebs wenn man das in Eigenleistung „kann“.
Nur bei Gas wird es wirklich kritisch.
Aber das ist hier ja nicht der Fall.
Hallo, danke für die Antworten.
Die Sache ist die, das der schornsteinfeger die fachunternehmerbescheinigung bis zum 6 Februar haben will. Und zwar von einem eingetragenen Betrieb. Weil der wasserführenden Ofen komplett mit dem heizsystem verbunden ist.
Also meine hauptsächliche frage ist ja: darf dan irgendeine Behörde meinen Ofen sperren? Beschlagnahmen? Bußgeld auszwingen?
Der Schornsteinfeger ist in diesem Fall Behörde.
Und wenn eine Behörde etwas will, fragt man diese nach der Rechtsgrundlage bzw.
legt Widerspruch ein. Da kommt dann der durchschnittliche Feger sicherlich schnell ins schleudern. Probier’s aus.
Hallo Andrej777,
es erwartet dich, dass der bevolmächtigte Schornie dir keine Abnahme erstellen wird. Damit ist eine Nutzung der Feuerstelle untersagt. Nimmst du die Feuerstelle trotzdem in Betrieb so besteht kein Versicherungsschutz im Brandfall. Da 2 Handwerker zugange waren, so frage den Schornie, von wem er eine benötigt. Ofenbauer, oder Heizi?
Für den Ofenbauer sieht das Teil so aus: http://www.schornsteinfeger-rugullis.de/download/tro…
MfG.