Zwecks Heirat benötigt mein Freund seine Geburtsurkunde,die leider unauffindbar ist.Problem an der Sache ist-er wurde in Simbabwe (Rhodesien) geboren und da mahlen die Mühlen unendlich langsam,wie wir bei einem Anruf bei der deutschen Botschaft dort festgestellt haben!Gibt es eine andere Möglichkeit da dran zu kommen?Er hat auch einen Sohn und für das Familienbuch bzw.den Eintrag damals wird er doch auch seine Geburtsurkunde benötigt haben,denke ich mal.Kann man anhand dieser Unterlagen einen Ersatz ausstellen?Und da wir im Ausland heiraten wollen (wahrscheinlich Mauritius) müßte das auch da anerkannt werden.Hoffe,es gibt eine Möglichkeit…
hallo,
wende dich doch mal an diesen verein. der scheint helfen zu können.
http://www.verband-binationaler.de/werwirsind/index.htm
gruß
ann
Das ist nett,aber er ist auch Deutscher,wurde nur in Simbabwe geboren
und hat auch hier in Deutschland den Sohn.Problem ist nur aus Simbabwe ne Kopie zu kriegen 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
vielleicht macht es SInn, direkt mit der Kirchengemeinde dort Kontakt
aufzunehmen. Zumindest in D ist das ja üblich und erfolgreich.
Viel Erfolg
Richard
Hallo,
vielleicht macht es SInn, direkt mit der Kirchengemeinde dort
Kontakt aufzunehmen. Zumindest in D ist das ja üblich und erfolgreich.
Geburtsurkunde von der Kirche? Verwechselst Du da nicht was?
Gruß
loderunner
Hallo Shadana (schöner Name 
Zwecks Heirat benötigt mein Freund seine Geburtsurkunde,die
leider unauffindbar ist.
Vielleicht sollte er noch mal richtig suchen.
Problem an der Sache ist-er wurde in
Simbabwe (Rhodesien) geboren und da mahlen die Mühlen
unendlich langsam,wie wir bei einem Anruf bei der deutschen
Botschaft dort festgestellt haben!
Dabei hat er noch Glück, denn Simbabwe steht (gegenwärtig) noch nicht auf der Liste der sog. Problemstaaten, also den Ländern, in denen die dortigen Deutschen Botschaften die Legalisation von Urkunden ablehnen. In den Fällen bleibt nur die Überprüfung durch Vertrauensanwalt (wenn überhaupt möglich). Das dauert noch viel länger und kostet auch viel Geld.
Gibt es eine andere Möglichkeit da dran zu kommen?
Die Geburtsurkunde kann ihm nur das Standesamt oder die Zivilstandsbehörde ausstellen, die das Geburtenbuch führt.
Er hat auch einen Sohn
Nicht gemeinsam mit Dir, nehme ich an?
und für das Familienbuch
Wenn er die Mutter des Kindes nicht in Deutschland geheiratet hat, oder… (aber das lassen wir mal), gibt es auch kein Familienbuch
bzw.den Eintrag damals wird er doch auch
seine Geburtsurkunde benötigt haben,denke ich mal.
Wenn das Kind in Deutschland geboren wurde, könnte Dein Freund sogar Glück haben. Denn jeder deutsche Standesbeamte soll lt. seiner Dienstanweisung von Urkunden, die ihn vorgelegt wurden und die nicht jederzeit wieder beschafft werden können (und dazu würde ich Urkunden aus Afrika zählen), eine beglaubigte Ablichtung fertigen und zu den Sammelakten des Personenstandsfalles nehmen, für die ihm die Urkunde vorgelegt wurde. Wenn also der (deutsche) Standesbeamte, der die Geburt des Kindes beurkundet hat, eine Geburtsurkunde vorgelegt bekam (was aber nicht unbedingt der Fall gewesen sein musss) entsprechend seiner DA verfahren ist, könnte es dort eine beglaubigte Ablichtung davon geben.
Kann man anhand dieser Unterlagen einen Ersatz ausstellen?
Das wird nicht gehen. Vielleicht solltet Ihr lieber dort heiraten. Allerdings bleibt dann noch das Problem der Anmeldung der Eheschließung beim Wohnsitzstandesbeamten und der Akzeptanz des dortigen Standesbeamten für diese Verfahrensweise.
Und da wir im Ausland heiraten wollen (wahrscheinlich Mauritius)
müßte das auch da anerkannt werden.
Das vergiss mal lieber gleich. Denn in Mauritius wird Dein Freund seine Geburtsurkunde aus Simbabwe vorlegen müssen, da er schließlich dort geboren wurde, unabhängig davon, dass er (jetzt) Deutscher ist. Und da Ihr beide (ich nehme an, Du bist auch Deutsche) für die Eheschließung im Ausland grundsätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis braucht, muss er seine Geburtsurkunde trotzdem zunächst hier vorlegen.
Hoffe,es gibt eine Möglichkeit…
Schwierig…
Gruß HeinzEric
Hallo,
Verwechselst Du da nicht was?
Nö, warum? Ich hab meine daher bekommen.
Grüßerle und scheenes Wochenende
Richard
Hi Heinz-Eric,
Vielleicht sollte er noch mal richtig suchen.
*Glaub mir-das haben wir !!!
Wenn das Kind in Deutschland geboren wurde, könnte Dein Freund
sogar Glück haben. Denn jeder deutsche Standesbeamte soll lt.
seiner Dienstanweisung von Urkunden, die ihn vorgelegt wurden
und die nicht jederzeit wieder beschafft werden können (und
dazu würde ich Urkunden aus Afrika zählen), eine beglaubigte
Ablichtung fertigen und zu den Sammelakten des
Personenstandsfalles nehmen, für die ihm die Urkunde vorgelegt
wurde. Wenn also der (deutsche) Standesbeamte, der die Geburt
des Kindes beurkundet hat, eine Geburtsurkunde vorgelegt bekam
(was aber nicht unbedingt der Fall gewesen sein musss)
entsprechend seiner DA verfahren ist, könnte es dort eine
beglaubigte Ablichtung davon geben.
*Das Kind ist in Deutschland geboren,verheiratet war er allerdings nicht.Nur,nützt mir diese Kopie ja offensichtlich auch nix 
Das wird nicht gehen. Vielleicht solltet Ihr lieber dort
heiraten. Allerdings bleibt dann noch das Problem der
Anmeldung der Eheschließung beim Wohnsitzstandesbeamten und
der Akzeptanz des dortigen Standesbeamten für diese
Verfahrensweise.
*Wie? Wo sollten wir besser heiraten? Da,wo evtl.die Kopie der Geburtsurkunde liegen könnte?Also,wo sein Sohn angemeldet wurde?
Das könnte gehen?Auch,wenn es nur eine Kopie ist ?
Und da wir im Ausland heiraten wollen (wahrscheinlich Mauritius)
müßte das auch da anerkannt werden.Das vergiss mal lieber gleich. Denn in Mauritius wird Dein
Freund seine Geburtsurkunde aus Simbabwe vorlegen müssen, da
er schließlich dort geboren wurde, unabhängig davon, dass er
(jetzt) Deutscher ist. Und da Ihr beide (ich nehme an, Du bist
auch Deutsche) für die Eheschließung im Ausland grundsätzlich
ein Ehefähigkeitszeugnis braucht, muss er seine Geburtsurkunde
trotzdem zunächst hier vorlegen.
*Nun,egal wo wir heiraten-vorlegen muß er die Geburtsurkunde schließlich überall,oder ? Genau das ist ja das Problem!
-(((((
Hallo Shadana!
*Das Kind ist in Deutschland geboren,verheiratet war er
allerdings nicht.Nur,nützt mir diese Kopie ja offensichtlich
auch nix
Es sollte schon eine beglaubigte Ablichtung der Urkunde sein. Wie gesagt, rein theoretisch sollte sie sich in den Sammelakten zum Geburtenbuch des Kindes befinden. Wenn nicht, sieht’s schlecht aus. Wenn ja, siehe unten…
*Wie? Wo sollten wir besser heiraten? Da,wo evtl.die Kopie der
Geburtsurkunde liegen könnte?Also,wo sein Sohn angemeldet
wurde?
Wenn das Kind noch da gemeldet ist, wo es geboren wurde, ja. Aber die Geburt wurde beurkundet beim zuständigen Standesamt für den Geburtsort des Kindes.
Das könnte gehen?Auch,wenn es nur eine Kopie ist ?
Wenn es eine beglaubigte Kopie ist und Ihr den dortigen Standesbeamten davon überzeugen könnt, dass es unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, die Geburtsurkunde für Deine Freund noch einmal zu beschaffen. Dann bestünde für den Standesbeamten auch die Möglichkeit, ersatzweise auf andere Nachweise zurückzugreifen. Aber eigentlich muss er das ja gar nicht, denn die Geburtsurkunde hat (vermutlich) ja schon einmal für eine Personenstandsbeurkundung in Deutschland vorgelegen und ist jetzt eben nur noch als belaubigte Ablichtung vorhanden.
Nur noch einmal zur Klarstellung: die eventuell vorhandene beglaubigte Ablichtung der Geburtsurkunde in den Sammelakten darf grundsätzlich nicht in den Rechtsverkehr (also nach außen) gegeben werden. Es steht aber m.E.n. nichts entgegen, sie im selben Standesamt für die Beurkundung eines weiteren Personenstandsfalles, an der die Person beteiligt ist, für die die beglaubigte Ablichtung der Geburtsurkunde vorliegt, zu verwenden (jetzt also nicht für die Beurkundung der Geburt eines Kindes der Person, sondern für dessen Eheschließung).
*Nun,egal wo wir heiraten-vorlegen muß er die Geburtsurkunde
schließlich überall,oder ? Genau das ist ja das Problem!
Wie erwähnt, bei dem Geburtsstandesamt des Kindes Deines Freundes könnte es auch anders klappen. Problem wäre nur noch, dass Ihr die Eheschließung ja zunächst bei dem Standesbeamten Eures Wohnsitzes anmelden müsst (wenn der abweichend ist). Dem kann Dein Freund ja nun nichts vorlegen. Elegant könnte man das umgehen, indem Dein Freund vorübergehend einen (Neben)Wohnsitz im Standesamtsbezirk des Standesamts des Geburtsorts seines Kindes anmeldet (kannst natürlich auch Du machen). Damit würde auch der dortige Standesbeamte zuständig für die Anmeldung Eurer Eheschließung und das Problem wäre gelöst. 
Abschließend noch eine Frage: die (verheirateten) Eltern Deines Freundes leben nicht zufällig nicht auch in Deutschland?
-(((((
Kopf hoch - es gibt für alles eine Lösung!
Gruß HeinzEric
Hallo HeinzEric!
Man,ist das alles kompliziert!
Abschließend noch eine Frage: die (verheirateten) Eltern
Deines Freundes leben nicht zufällig nicht auch in
Deutschland?
Also,die Eltern sind geschieden,Vater lebt in Deutschland,die
Mutter in den USA,warum?
Allerdings besteht da keinerlei Kontakt,zumindest nicht zum Vater,
also sicher auch nicht hilfreich!
Werde mich also mal um den Standesbeamten kümmern,der die Geburt
des Sohnes eingetragen hat!
Wobei…in Deutschland zu heiraten…daß wollten wir nicht wirklich!
Seufz…man kann wohl nicht alles haben!
Auf jeden Fall vielen Dank für die Hilfe !
Gruß
Shadana
Hallo,
Verwechselst Du da nicht was?
Nö, warum?
Weil die Kirche seit 1876 dafür nicht mehr zuständig ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsurkunde
Ich hab meine daher bekommen.
Seltsam. Meinst Du evt. eine Taufurkunde?
Gruß
loderunner
Hallo Shadana!
Man,ist das alles kompliziert!
…aber nicht unlösbar.
Also,die Eltern sind geschieden,Vater lebt in Deutschland,die
Mutter in den USA,warum?
Allerdings besteht da keinerlei Kontakt,zumindest nicht zum
Vater,also sicher auch nicht hilfreich!
Könnte aber doch. Haben die Eltern in Deutschland geheiratet, dann steht Dein Freund dort als gemeinsames Kind der Eltern in Spalte 9 drin. Dann brauchte er die beglaubigte Abschrift aus diesem Familienbuch, dass beim Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Eltern liegen müsste.
Haben die Eltern im Ausland geheiratet und wenigstens einer von beiden ist auch Deutscher, dann könnte Dein Freund beim Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Eltern einen Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs für die Auslandseheschließung der Eltern stellen. Als einzutragendes Kind ist er dazu auch antragsberechtigt. Dem Standesbeamten müsste er dann allerdings die Urkunden der Eltern vorlegen (Geburtsurkunden, Heiratsurkunde der Ehe, ev. Urkunden über Vorehen und Auflösung usw.) und natürlich auch seine Geburtsurkunde. Aber wenigstens dazu könnten sich die Standesbeamten verwaltungsintern verständigen, wenn es denn die besagte belaubigte Ablichtung der Urkunde gibt.
Werde mich also mal um den Standesbeamten kümmern,der die
Geburt des Sohnes eingetragen hat!
Das solltest Du auf jeden Fall tun. Du brauchst dazu aber eine Vollmacht Deines Freundes.
Wobei…in Deutschland zu heiraten…daß wollten wir nicht
wirklich!
Seufz…man kann wohl nicht alles haben!
Was ist denn daran so schlimm? Es gibt auch hier schöne Standesämter, frag mich mal 
Gruß HeinzEric