Fehlende Inhaltsangaben bei Getränken

Hallo,

wenn ich ein Lebensmittel kaufe, so ist der Hersteller vom Gesetzgeber her verpflichtet auf die Inhalte hinzuweisen. Der Konsument ist somit in Kenntnis was er kauft.
Anders ist es etwa bei diversen Mischgetränken, welche aus dem Ausland kommen.
Nehmen wir mal an Sie sind Allergiker und kaufen sich eine Flasche Campari. Nachdem auf der Flasche kein Hinweis bez. der Zusammensetzung ist, kann es ggf. Probleme geben.

Weshalb muß der Inhalt eines Mischgetränks in Deutschland für den Konsumenten nicht ersichtlich dargestellt sein? 

Freundliche Grüsse

fuerte

Hallo,

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung

§ 6 (6): „Die Angabe des Verzeichnisses der Zutaten ist nicht erforderlich bei
(…)
2. Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, ausgenommen Bier, (…)“

Gruß
vdmaster