Fehlende Klimaanalage im Hotel - Rücktrittsgrund?

Hallo!

Wir haben einen Sommerurlaub in Spanien gebucht, mit Zwischenübernachtung in Frankreich. Nachdem wir gestern die Restzahlung per Überweisung geleistet haben, ruft heute (was für ein Zufall!) plötzlich das Reisebüro an und behauptet, das Hotel habe keine Klimaanlage und kein Sat-TV.
Der Reisebüromitarbeiter bot uns einen Preisnachlaß von 200 € an. Das halten wir für völlig inakzeptabel und haben gesagt, dass wir morgen persönlich vorbeikommen werden.
Das Sat-TV könnte man ja noch verschmerzen, obwohl es meiner Meinung nach auch schon seltsam ist, dass ein Hotel kein Satelliten-Fernsehen anbieten kann, aber vor allem die fehlende Klimaanlage ist doch ein erheblicher Mangel, zumal das ein ausschlaggebener Grund für uns war, das Hotel einer Ferienwohnung vorzuziehen.

Was können wir jetzt machen? Wie stehen unsere Chancen, von der Reise zurückzutreten? Schließlich wurden uns ja quasi Versprechungen gemacht, die nicht eingehalten wurden.
Wenn der Reiseveranstalter uns die Spanienreise - kostenlos? ist ja nicht unsere Schuld! - stornieren muss, wie sieht es dann mit den Zwischenübernachtungen aus? Das müsste doch auch zu Lasten des Reisebüros/Veranstalters gehen?

Wie können wir dem Reisebüro morgen am Besten Paroli bieten?
Das schlimmste an der Sache ist ja wirklich, dass die sich JETZT melden (knapp einen Monat vor Reisebeginn), genau nachdem sie unser komplettes Geld erhalten haben. Das ist doch mehr als dreist?

Hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen.

Viele Grüße
Robert

Hallo

ein ähnlicher Fall wurde heute Mittag im Mittagsmagazin behandelt. Der im Studio sitzende Anwalt hat den Rat erteilt, dass die Möglichkeit vom Rücktritt des Vertrages besteht, dass andererseits der Kunde verlangen kann, dass ihm ein Hotel wie zugesagt als Alternative angeboten wird und wer trotzdem reist und die Probleme in Kauf nimmt, könne den Reisepreis um 10 % mindern, müsse dies aber umgehend dann nach Rückkehr nicht im Reisebüro, sondern beim Reiseveramnstalter durchsetzen.

Gruss Günter

Wir haben einen Sommerurlaub in Spanien gebucht, mit
Zwischenübernachtung in Frankreich. Nachdem wir gestern die
Restzahlung per Überweisung geleistet haben, ruft heute (was
für ein Zufall!) plötzlich das Reisebüro an und behauptet, das
Hotel habe keine Klimaanlage und kein Sat-TV.
Der Reisebüromitarbeiter bot uns einen Preisnachlaß von 200 €
an. Das halten wir für völlig inakzeptabel und haben gesagt,
dass wir morgen persönlich vorbeikommen werden.
Das Sat-TV könnte man ja noch verschmerzen, obwohl es meiner
Meinung nach auch schon seltsam ist, dass ein Hotel kein
Satelliten-Fernsehen anbieten kann, aber vor allem die
fehlende Klimaanlage ist doch ein erheblicher Mangel, zumal
das ein ausschlaggebener Grund für uns war, das Hotel einer
Ferienwohnung vorzuziehen.

Was können wir jetzt machen? Wie stehen unsere Chancen, von
der Reise zurückzutreten? Schließlich wurden uns ja quasi
Versprechungen gemacht, die nicht eingehalten wurden.
Wenn der Reiseveranstalter uns die Spanienreise - kostenlos?
ist ja nicht unsere Schuld! - stornieren muss, wie sieht es
dann mit den Zwischenübernachtungen aus? Das müsste doch auch
zu Lasten des Reisebüros/Veranstalters gehen?

Wie können wir dem Reisebüro morgen am Besten Paroli bieten?
Das schlimmste an der Sache ist ja wirklich, dass die sich
JETZT melden (knapp einen Monat vor Reisebeginn), genau
nachdem sie unser komplettes Geld erhalten haben. Das ist doch
mehr als dreist?

Hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen.

Viele Grüße
Robert

Grundlage einer Reisebuchung ist ein Katalog oder eine Internetseite.
Leistungen und Ausstattungsmerkmale, die darin / dadort beschrieben sind, sind daher Bestandteil eines Reisevertrages.

Fehlt die Klimaanlage, gibt es eine Preisminderung zwischen 10 und 20 Prozent, je nach Jahreszeit - wurde schon gepostet.

Voraussetzung ist aber, dass der Nachweis erbracht wird, dass die Klimaanlage zugesichert war.

Werden zwei Leistungen - Spanienaufenthalt und Zwischennächtigungen - nicht bei ein und demselben Reiseveranstalter im Zuge derselbe Reise gebucht, also zwei getrennte Reiseleistungen - so haftet der eine Veranstalter nicht, wenn der andere storniert.

Würde also der Spanienteil „ins Wasser“ fallen, bliebe der Vertrag mit dem franz. Hotel für die Zwischenächtigungen aufrecht!

Peter Krackowizer
Reiserechtsexperte aus Österreich

Hallo,

es hat geklappt, man will uns den gesamten Reisepreis zurückerstatten. Okay, abwarten ob der Scheck ankommt :wink:
Es war aber auf jeden Fall gut, dass ich schon mal die Sicherheit hatte und meine Rechte gekannt habe. Weil als ich da ankam, wurde mir ein Fax vom Reiseveranstalter (Datum tatsächlich der 1., also schön nach Geldeingang…) gezeigt, in dem das Reisebüro angwiesen wurde uns auf die verminderten Leistungen hinzuweisen. Als Optionen wurde uns in dem Fax aber nur ein 10%iger Preisnachlaß oder eine kostenlose Umbuchung zum Katalogpreis angeboten, auf das Recht des Rücktritts wurden wird darin nicht hingewiesen…
Auch der Reisebüromitarbeiter sagte erstmal nichts zum Thema.

Als ich jedoch erwähnte, dass ich mich kundig gemacht habe und deshalb weiß, dass ich von der Reise auch zurücktreten kann, stimmte der Mann mir sofort zu. Wissen ist halt doch Macht…

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß
Robert

P.S. Die Zwischenübernachtungen wurde in einem Zug mit dem Spanienaufenthalt gebucht, deshalb gab es da glücklicherweise auch keine weiterführenden Probleme.