Fehlende Möbellieferung/Preisminderung?

Hallo zusammen,
ich benötige mal dringend eure Hilfe.
Im Januar diesen Jahres haben wir ein Jugendzimmer bei einem Möbelhaus bestellt. Als Fixtermin haben wir den 14.04.2010 angegeben. Die Lieferung erfolgte pünktlich jedoch mit folgenden Mängelen:
Die 4 Griffe waren falsch und es fehlte eine Schranktüre. Ich habe daraufhin 300 Euro einbehalten. Die Mängel wurden notiert und per Foto festgehalten. Haben 2 Tage später ein Schreiben erhalten das die Sachen nachbestellt sind. Das war eine Lüge, denn wir haben heute vom Verkäufer einen Anruf erhalten das er immer nicht wüsste welche Tür fehlt. Ich habs ihm dann nochmal erklärt und er versprach mir sie endlich zu bestellen.
Wir haben mittlerweile schon 3 mal in den letzten 5 Jahren hochwertige MÖbel dort bestellt und immer war etwas nicht in Ordnung.
Kann ich in diesem oben geschilderten Fall eine Preisminderung fordern?
Im übrigen schickt man mir die Griffe per Post. Sollen sie dann selbst einbauen. Und das obwohl wir ja die LIeferung und MOntage im Preis mit drin hatten.
Über eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

Mit lieben Grüßen

baumination

Hallo,
zunächst würde ich versuchen, mich mit dem Lieferanten gütlich zu einigen. Das heißt, einen angemessenen Abschlag auf den Kaufpreis zu verlangen. Dabei kannst du gerne auch auch die Mängel bei den vorhergehenden Bestellungen mit einfließen lassen.

Solltest Du aber überzogene Vorstellungen haben, wird sich der Lieferant wahrscheinlich nicht drauf einlassen. 300 Euro Abzug dafür, dass du 4 Griffe montierst, ist natürlich viel. Aber was ist mir der Tür, kommt die auch per Post? Die Angemessenheit hängt natürlich auch von der Höhe der Gesamtbestellung ab.

Sollte keine Einigung zu erreichen sein, dann würde das vermutlich darauf hinauslaufen, dass der Lieferant versucht den fehlenden Betrag einzufordern. Da werden dann ganz schnell Zusatzkosten fällig und oft werden Inkassobüros eingeschaltet, die versuchen mit druckvollen Briefen dich einzuschüchtern. Als Konsequenz würde der Lieferant dich aber als Kunden verlieren. Bei diesem Weg verlieren also beide Seiten und nur Anwälte und Inkassofirma gewinnen dabei.

Also würde ich mit dem Lieferanten reden, nachdem alle Mängel beseitigt sind, und dich mit ihm auf einen angemessenen Nachlass einigen.

Guten Tag,
Sie müssen das Möbelhaus schriftlich in Verzug setzen mit Ablehnungsandrohung.
Bedeutet, wenn nicht bis zum … geliefert und montiert wird, treten Sie vom Kaufvertrag zurück.
Alternativ können Sie dem Möbelhaus eine Preisreduzierung vorschlagen. Aber was wollen Sie mit Möbelstücken die nicht komplett sind?

Sind vertraglich Lieferung und Montage vereinbart, muss das Möbelhaus dieses auch so ausführen. Ansonsten teilen Sie dem Möbelhaus mit, dass Sie die Montagearbeiten durch einen Schreinereibetrieb ausführen lassen werden und die dadurch entstehenden Kosten von dem Einbehalt in Abzug bringen.
In jedem Fall aber eine ausreichende Frist für das Möbelhaus einräumen, sonst bleiben Sie noch auf den Kosten sitzen.

Grüße Barbara

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Hallo baumination,

also der Lieferant hat das Recht auf 2 Nachbesserungen (in der Regel) und Neulieferung nach Fehlversuchen der Nachbesserung. Einen Preisnachlass kann er alternativ vergeben, sofern keine Ersatzlieferung erfolgt. Einen Nachlass wegen des Einbaus wäre aus meiner Sicht besser Verhandlungssache, da der Einbau von Türgriffen und einer Schranktür für ein Jugendzimmer nicht so „dramatisch“ ist; eine richterl. Entscheidung wäre in jedem Fall kostpieliger.
Du hast ja bereits 300,- € einbehalten. Wenn er nicht liefert, behälst du das Geld erstmal. Liefert er alles nach - ohne Montage-, so musst du zumindest einen vertretbaren Betrag (z.B. 250,- €; auch unter dem Aspekt, dass du dir ja vielleicht noch einen weiteren Tag Urlaub nehmen müsstest, um die Lieferung annehmen zu können) nachzahlen und umgehend über den Restbetrag mit der Möbelfirma Rücksprache halten.
Ist immer besser, als auf sein Recht zu bauen und dann doch Post von einem Anwalt oder Inkassobüro zu erhalten. Die daraus entstehenden Folgen sind häufig den Ärger um die falschen Teile nicht Wert!
Viele Grüße und Erfolg!

Hallo,

grundsätzlich ist es so, dass dem Möbelhändler das Recht der Nachbesserung zusteht. Beseitigt er alle vorhandenen Mängel, kann man keine Wertminderung verlangen. Der Händler ist lediglich verpflichtet, etwaig entstandene Kosten zu ersetzen, wobei schwierig ist, dieses nachzuweisen. Urlaubstage z.B. sind nicht kommerzialisierbar, soll heißen, man kann sie dem Händler nicht in Rechnung stellen.
Man kann eine Wertminderung nur dann verlangen, wenn Mängel verbleiben, also nicht abgestellt werden. Der Händler kann dann aber nach seinem Wunsch die Mängel beseitigen, wenn die geforderte Wertminderung zu hoch ist.
Aber es besteht eine andere Möglichkeit: setzt dem Händler eine angemessene Nachfrist zur Abstellung der Mängel. In der Regel sind hier 14 Tage angemessen. Dass muss schriftlich mit der genauen Angabe eines Datums erfolgen und verbunden sein mit der Androhung, den Auftrag zu wandeln, wenn die Frist verstrichen ist. Danach hat man als Kunde eine deutlich stärkere Verhandlungsposition, wenn es als Alternative zur Wandlung um einen Nachlass geht.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Gruss

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Hallo,

die Rechte des Käufers bei Mängeln sind im BGB § 437 wie folgt geregelt:

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

  1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

  2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

  3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Wichtig wäre auch der Aspekt, alle Mängel schriftlich mahnen! Ein Telefongespräch ersetzt kein bewiesfähiges Dokument.

Hallo,
ich kenne jetzt weder den Vertrag noch die „allgem. Geschäftsbedingugen“ und auch die die Kaufpreishöhe. Wenn man aber guter Kunde ist, ist jede Firma entgegenkommend. Einfach bei einer Nachlieferung Kaufpreiskürzungen vorzunehmen, dürfte nicht rechtens sein. Eine Nachbesserung usw. ist jeder Lieferfirma gestattet, es sei denn, es geht 3 Mal daneben oder ist vom Umfang her nicht vertretbar. Hier sehe ich den Fall nicht. Ggf. kann man androhen, wenn nicht bis zum Tage X korrekt alles geliefert wurde, werden wir von dem Kaufpreis endgültig eine Summe von X einbehalten.
Es bleibt dann abzuwarten, wie die Lieferfirma reagiert. Einen Prozess sollten Sie nicht wagen.
MfG
PB

Hallo,

ich kann in diesem Falle leider nicht helfen, da ich diesbezüglich keinerlei Erfahrung habe.
Mit freundlichen Grüßen

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Wenn du 300 Euro einbehalten hast, hast du die Preisminderung doch schon vorab genommen. Was möchtest du mehr?

Hallo,

Preisminderung ist eher nicht drin, da jede Firma Anrecht auf Nachbesserung hat. Ich meine sogar bis zu drei mal.Worauf man bestehen kann und in dem Fall auch sollte , ist die Montage der fehlenden Teile.Die Firma könnte dann ja in einem gewissen Grad von der Gewährleistung abrücken, da sie es ja nicht montiert hat.Abnahme durch in Gebrauchnahme.So oder so ähnlich könnte es dann klingen, wenn etwas kaputt dabei geht.

Hoffe konnte helfen, stellt aber nur die meinige
Meinung da kein Anspruch auf Recht haben.:smile:
smu

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Hallo baumination,

erst einmal HGW zu eurem neuen Jugendzimmer. Schade nur, dass es diese Mängel gibt.
Preisminderung ist eigentlich noch nicht der richtige Weg, zuerst hat der Lieferant das Recht der Nachbesserung, allerdings darfst du dem Möbelhaus eine „angemessene“ Nachfrist setzen. Man sagt im allgemeinen 4-6 Wochen, dabei kannst du aber ruhig schon eine Preisminderung von deiner Seite ankündigen, wenn es nicht erfolgreich erledigt wird. Dass man dir die Griffe zum Selbsteinbau schicken will, finde ich sehr ungewöhnlich. Wir würden soetwas unseren Kunden nicht zumuten, ausser der KUnde hat es von sich aus angeboten( ist mir heute mit einem Kunden passiert).
Ich würde eine schriftliche(e-mail reicht auch)Nachfrist setzen und dabei gleich mein Befremden zum Ausdruck bringen, über die Abwicklung und bezüglich der Ehrlichkeit gegenüber dem Kunden, zumal du ja doch ein Stammkunde bist.
Ansonsten kann ich nur sagen, dass überall mal etwas fehlen kann, aber dann soll man ehrlich miteinander umgehen. Bei der Höhe deines Einbehalts kann ich nichts sagen, richtet sich nach der Kaufsumme, sollte aber angemessen sein.
Ich hoffe dir damit geholfen zu haben und wünsche euch trotzdem viel Freude an dem Jugendzimmer.

Liebe Grüsse
computermaus

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Hallo,
habe dir bereits als „TT-Wagner“ geantwortet.
Da ich zwei Accounts hier habe, muss ich meine Anfragen „nochmals“ beantworten, damit der Zugang wieder aktiviert wird.
Viel Erfolg noch!