Bei einem Angestellten wurden seit 2 Jahren bisher keine Beiträge zur Pflegeversicherung an die Krankenkasse abgeführt. Arbeitnehmer möchte nur die letzten drei Abrechnungsmonate zahlen. Muss der Arbeitgeber die übrigen Beträge übernehmen?
Hallo,
da kann es keine zwei Mweinungen geben - der Arbeitgeber ist zur Abführung der Pgleversicherungsbeiträge verpflichtet,auch rückwirkend.
Wenn er noch auf den Arbeitnehmer „zurückgreifen“ kann dann darf er auch dessen Anteile noch verrechnen, ansonsten muss er den Beitrag alleine zahlen.
Gruß
Czauderna
Hallo,
hier als Ergänzung noch die Rechtsgrundlage im SGB IV.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28g.html
Gruß Woko
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gurß
Niko