in letzter Zeit häufen sich die Briefe, auf denen kein Poststempel mehr zu erkennen ist. Häufig enthalten die Briefe nur einen Strichcode.
Hier stellt sich mir die Frage, wie ich denn dann den Eingang des Schreibens nachweisen kann? Bei wichtigen Schreiben pflege ich nämlich den Umschlag aufzubewahren. Insbesondere, wenn Briefdatum und Eingang nicht übereinstimmen.
Nicht selten haben Schreiben ein wesentlich älteres Datum, als das Eingangsdatum. Besonders bei Behörden kommt es oft vor, dass der Brief auf z.B. den 3. datiert ist, aber erst am 10. ankommt.
Kann mich jemand aufklären was man da machen könnte, um den Zugang nachzuweisen?
Hallo,
der Poststempel trug schon immer das Datum, an dem gestempelt wurde. Was das mit dem Zeitpunkt des Eintreffens beim Empfänger zu tun haben könnte oder wie es diesen gar beweisen könnte, ist mir schleierhaft.
Ich weiß auch gar nicht, warum denn der Eingang überhaupt bewiesen werden soll. Im Allgemeinen hat der Absender dafür zu sorgen und die entsprechende Beweislast, dass sein Brief rechtzeitig in den Hoheitsbereich des Empfängers gelangt ist. Und das ist nicht das gleiche wie der Zeitpunkt der Briefkastenleerung oder sogar des Stempelns der Briefmarke.
wenn Du einen Brief bekommst, in dem steht das Du bis XY irgendetwas tun oder lassen sollst und Du bekommst den Brief erst, nachdem die Frist bereits abgelaufen ist, kannst Du anhand des Poststempels beweisen, daß der Brief erst so spät bei Dir eingegangen ist.
Bei Behörden beispielsweise dauert der Weg vom Schreibdatum zum Postversand manchmal mehrere Tage.
wenn Du einen Brief bekommst, in dem steht das Du bis XY
irgendetwas tun oder lassen sollst und Du bekommst den Brief
erst, nachdem die Frist bereits abgelaufen ist, kannst Du
anhand des Poststempels beweisen, daß der Brief erst so spät
bei Dir eingegangen ist.
Hi,
nein das kann man auch nicht immer, habe am 2. 10 einen Brief bekommen mit einer Zahlungsaufforderung am 25.09. Abgestempelt wurde er am 2.09 - er lag wohl sehr lange in der Tasche eines Briefträgers oder sonst wo. Wie sollte man nun den Eingang beweisen?
Lies doch bitte noch mal die Antwort wer den Eingang beweisen muss.
nein das kann man auch nicht immer, habe am 2. 10 einen Brief
bekommen mit einer Zahlungsaufforderung am 25.09. Abgestempelt
wurde er am 2.09 - er lag wohl sehr lange in der Tasche eines
Briefträgers oder sonst wo. Wie sollte man nun den Eingang
beweisen?
Lies doch bitte noch mal die Antwort wer den Eingang beweisen
muss.
cu Naseweis
Hai,
natürlich hast Du im wesentlichen Recht, um Beweisbarkeit ging es mir hier aber nicht. Auch bei uns trifft es des öfteren zu, daß beispielsweise Skontoabzüge nicht mehr fristgemäß gezahlt werden können, da die Rechnung zu spät eingetroffen ist. In solchen Fällen hebe ich das Kuvert auf, wenn sich dann die Firma über den Abzug beschwert, lege ich den Umschlag vor uns schon erkennen die Firmen den Abzug an. Nur für solche Kleinigkeiten lohnt sich das, sonst natürlich nicht.
Lies doch bitte noch mal die Antwort wer den Eingang beweisen
muss.
cu Naseweis
Hi
Nu ja - bei Behörden gilt die Fiktion: drei Tage nach Abgabe zur Post ist das Schreiben zugegangen. Dann ist es Sache des Empfängers, den späteren Zugang nachzuweisen.
Allerdings kann man wahrscheinlich anhand des Strichcodes nachvollziehen, wann das Schreiben abgeschickt wurde.
Und für den Empfänger besteht ja die Möglichkeit, das Eingangsdatum selbst draufzuschreiben.
wenn Du einen Brief bekommst, in dem steht das Du bis XY
irgendetwas tun oder lassen sollst und Du bekommst den Brief
erst, nachdem die Frist bereits abgelaufen ist, kannst Du
anhand des Poststempels beweisen, daß der Brief erst so spät
bei Dir eingegangen ist.
Hast Du eigentlich gelesen, was ich geschrieben habe?
Weder beweist der Poststempel das Eingangsdatum noch ist das Eingangsdatum interessant noch muss man überhaupt beweisen, dass der Brief nach Ablauf der Frist eingetroffen ist.
Bei Behörden beispielsweise dauert der Weg vom Schreibdatum
zum Postversand manchmal mehrere Tage.
so kenne ich das auch im geschäftlichen Bereich. Im privaten Bereich vermerkte ich den Eingang halt hanschriftlich und bewahrte eben das in wichtigen Fällen das Kuvert auf.
Aber wie weiter unten schon gesagt wurde. Gerade bei Behörden kann es blöd werden, wenn Widerspruchsfristen aus deren Sicht überschritten sind, obwohl man tatsächlich noch fristgerecht eingereicht hat.
Ich weiß auch gar nicht, warum denn der Eingang überhaupt
bewiesen werden soll.
Nachweis der Fristwahrung.
Im Allgemeinen hat der Absender dafür zu
sorgen und die entsprechende Beweislast, dass sein Brief
rechtzeitig in den Hoheitsbereich des Empfängers gelangt ist.
Behörden schicken selten per Einschreiben und wenn der Sachbearbeiter einen Brief absendete, berechnen die einfach den üblichen Behördeninternen Postlauf. Ob der Brief zufällig auf dem Weg zur post verloren wurde, interessiert die nicht.
Und das ist nicht das gleiche wie der Zeitpunkt der
Briefkastenleerung oder sogar des Stempelns der Briefmarke.
Hast Du eigentlich gelesen, was ich geschrieben habe?
Weder beweist der Poststempel das Eingangsdatum noch ist das
Eingangsdatum interessant noch muss man überhaupt beweisen,
dass der Brief nach Ablauf der Frist eingetroffen ist.
Und was machst du, wenn die Behörden sich stur stellen???
Der Poststempel könnte hier höchstens den Anscheinsbeweis liefern, dass es innerhalb der Behörde zu irgendeiner Verzögerung gekommen ist. Fragt sich halt, wie es im Zweifel der Richter sieht. Zumal der auch berücksichtigen muss, ob es überhaupt der zum Brief gehörige Umschlag ist.
Bislang war ich der gleichen Meinung wie der Aufsatzschreiber in Deinem Link: der Absender muss den Zugang beweisen, den Nichtzugang kann man ohnehin nicht beweisen. Es ist mir völlig schleierhaft, warum offensichtlich einige Gerichte das anders sehen. Aber ich habe die Urteile nicht gelesen und bin auch eh’ kein Jurist, nur w-w-w-Leser.
Gruß
loderunner
in Deinem Link: der Absender muss den Zugang beweisen, den
Nichtzugang kann man ohnehin nicht beweisen. Es ist mir völlig
schleierhaft, warum offensichtlich einige Gerichte das anders
sehen. Aber ich habe die Urteile nicht gelesen und bin auch
wie heißt es immer so schön. Auf hoher See und vor Gericht…
Speziell im Bereich Justiz und Jura iat mich auch oft einiges schleierhaft *g*