Bei einem Hauskauf hat der Käufer extra gefragt, ob das Haus eine Rückstausicherung hat. Dieses wurde im Kaufvertrag aufgenommen und wurde durch den Verkäufer bestätigt. Nach den letzten Unwettern stellt sich nun herraus, dass keine Rückstausicherung vorhanden ist (Keller ist vollgelaufen). Nun zeigt es sich, dass der Verkäufer eine Fehlinformation weitergegeben hat. Die Kosten für die Renovierung (welche die Versichung zum Teil übernimmt) werden sich auf ca. 3000 Euro belaufen (Keller mit vollverklebtem PVC und Holzvertäfelung), die Beste Lösung um das Haus „sicher“ zu machen, belaufen sich auf mehr als 4000 Euro.
Kann der Käufer sich einen Teil des Geldes zurückholen? Die Versicherung wird sich an den Verkäufer wenden, das ist zumindest die Vermutung des Käufers.
Wenn man schon den absolut seltenen Fall vorliegen hat,Verkäufer sichert schriftlich bestimmte Eigenschaften des Hauses zu(hier Vorhandensein einer Rückstauklappe) dann sollte man sich beglückwünschen.
Besser geht’s nicht !
Der Haftung für Folgeschäden aus dem Fehlen der zugesicherten Eigenschaft steht „nur“ der Nachweis entgegen, die Überschwemmungsfolgen sind auch objektiv darauf zurückzuführen. Also Schmutzwasser kam über die Leitung zurückgestaut und trat an niedriggelegenen Objekten im Keller(Bodeneinlauf,Dusche,WC) aus.
Käme aus aber durch Boden oder Kellertreppe/Kellerfenster hinein, dann besteht keine Haftung, weil da Rückstauklappe nicht gewirkt hätte.
Bei einem Hauskauf hat der Käufer extra gefragt, ob das Haus
eine Rückstausicherung hat. Dieses wurde im Kaufvertrag
aufgenommen und wurde durch den Verkäufer bestätigt. Nach den
letzten Unwettern stellt sich nun herraus, dass keine
Rückstausicherung vorhanden ist (Keller ist vollgelaufen). Nun
zeigt es sich, dass der Verkäufer eine Fehlinformation
weitergegeben hat.
Wie lange liegt der Kauf des Hauses schon zurück?
Die Rückstauklappe/Sicherung müsste meiner Meinung nach, in den Bauplänen (Kanal- und Wasserinstallation) eingezeichnet sein.
Die Kosten für die Renovierung (welche die
Versichung zum Teil übernimmt) werden sich auf ca. 3000 Euro
belaufen (Keller mit vollverklebtem PVC und Holzvertäfelung),
die Beste Lösung um das Haus „sicher“ zu machen, belaufen sich
auf mehr als 4000 Euro.
Kann der Käufer sich einen Teil des Geldes zurückholen?
Kann ich nicht beurteilen.
Hier kann es auf verschiedene Ursachen ankommen.
Wann war der Hauskauf ?
Hat der Käufer die Haus-Pläne kontrolliert ?
Kann der Käufer die Antwort hinsichtlich der Rückstauklappe des Verkäufers beweisen,
bzw. steht dies in den notariellen Verkaufsunterlagen.
Auch die Schadensursache spielt eine Rolle.
Man sollte evt. einen Rechtsanwalt befragen
Die Versicherung wird sich an den Verkäufer wenden, das ist
zumindest die Vermutung des Käufers.
Dazu hat die Versicherung keine Veranlassung.
Es besteht keine Vorschrift in Deutschland, dass eine Rückstauklappe/Sicherung in einem Wohnhaus vorhanden sein muss.