Angenommen, jemand mietet alleine eine Wohnung. Der Vermieter gibt dem Mieter nur einen einzigen Schlüssel für Wohnungs- und Haustür (nehmen wir an, es handelt sich dabei um eine Schließanlage mit Code-Karte). Der Mieter hätte gerne einen 2. Schlüssel, der ihm ja rechtlich zusteht. Der Vermieter weigert sich trotzdem, einen 2. Schlüssel herauszurücken.
Hätte der Vermieter in so einem (fiktiven) Fall das Recht, Mietminderung geltend zu machen? Wenn ja, wie viel (in Prozent der Kaltmiete) wäre angemessen?
Vielen Dank im Voraus für eure Kommentare!