Bei einem Bekannten, der im September vorigen Jahres eine kleine Wohnung bezog fehlt bis zum heutigen Tag die Spüle in der Küche. Diese wurde zwar zugesagt, ist aber bisher nicht eingebaut worden. Er spült daher sein Geschirr im Badezimmer in dem Handwaschbecken. Das ist für größere Teile oft sehr umständlich und auch immer mit viel Arbeit nach dem Abwasch verbunden. Kann er die Höhe der Miete mindern? Und wenn ja, um wieviel?
Hi, wurde die Wohnung denn laut Mietvertrag mit einer Spüle vermietet?
MfG ramses90
Bei der Besichtigung der Wohnung war dort keine Spüle vorhanden. Aber im Laufe des Gesprächs wurde versprochen, das dieser mangel beseitigt wird, sonst hätte mein Bekannter die Wohnung gar nicht genommen. Es erfolgten auch immer wieder Telefonate und Briefe, in denen darauf hingewiesen wurde das die Spüle immernoch fehlt. Aber das blieb vom Vermieter unbeachtet.
Hallo!
War denn eine Küchenzeile oder wenigstens ein Spülenschrank mitgemietet ?
Und ist die Aussage „Wird noch gemacht !“ definitiv und wäre das beweisbar ? Schriftlich gibts ja wohl nichts, oder ? Dann bräuchte man kaum drüber reden.
Und warum hat Mieter nicht inzwischen (halbes Jahr vergangen) längst mehrfach nachgehakt und nach versprochener Spüle gefragt ? War Zusage doch nicht so eindeutig ?
Wenn mitgemietete Spüle fehlt, dann wird man wohl kaum mehr als 5 bis max. 10 % dafür als Minderung ansetzen können.
Also bei Warmmiete(wichtig,nicht die reine Kaltmiete) von z.B.
350 € wären das 17,50 €/Monat.
Sicher käme da auch etwas zusammen, aber Mieter hat immer noch keine Spüle !
Besser :
Schriftlich ankündigen, wenn Spüle nicht binnen 14 Tagen eingebaut ist, lässt man es selbst machen und zieht die Kosten von Miete ab. Das wirkt immer und hilft schnell.
MfG
duck313
Hi, sind denn für dieses Versprechen des VM Zeugen vorhanden?
Wenn nicht, steht zumindest Aussage gegen Aussage und da es nicht im Mietvertrag vereinbart wurde schaut´s schlecht aus für den Mieter.
Aber selbst wenn die Aussage des VM durch Zeugen belegt ist, wird man mit einiger Sicherheit die Spüle nur einklagen können.
Ob das dem Mietverhältnis zuträglich sit, wird man selbst beurteilen müssen.
MfG ramses90
Hallo
Ich schliesse mich Ramses90 an.
Eine nichtvorhandene Spüle ist nicht automatisch ein Mangel.
Man müsste also beweisen können, dass aus dem geschlossenen Mietvertrag ein Anrecht auf „Spüle“ besteht.
Grüsse Rudi