Fehlende Versicherungsdeckungskarte?

Hallihallo, ich hab ein Problem und ganz viele Fragen. Hoffe in diesem Forum bin ich richtig.
Ich habe anfang des Jahres ein KFZ von Privat gekauft und es am 02.01. auf mich angemeldet. Hab auch eine KFZ Versicherung abgeschlossen und diese vorläufige Deckungskarte bei der KFZ Stelle mitabgegeben.
Heute flatterete mir jedoch ein Brief ins Haus, dass seit 01.01. kein Versicherungsschutz für mein Fahrzeug bestehen würde, da der Zulassungsbehörde keine Versicherungsbestätigungskarte(Versicherungsdeckungskarte) vorliegen würde. Deshalb soll ich jetzt auch 30 Euro bezahlen.
Was genau fehlt denn da, ich hatte die doch abgegeben, oder meinen die was anderes? Ich dachte immer es wär unmöglich ein Fahrzeug an/umzumelden ohne eben jene Versichungsdeckungskarte abzugeben, oder lieg ich da falsch?
Mein Gedanke war, dass der ehemalige Halter seine Versicherung zum 01.01. gekündigt hat und die KFZ Zulassungsstelle evtl. meine Deckungskarte verlegt hat (würde mich nicht wundern).
Auch stellt sich mir jetzt die Frage, kann ich irgendwie beweisen, dass ich diese Karte abgegeben habe, bzw. können die das auf der KFZ Zulassungsstelle oder die bei der Versicherung aus ihren Unterlagen ersehen?
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen kann.
Danke im Vorraus und noch ne schöne Woche!
FateAngel

Hall FateAngel,

naturgemäß bewegen wir uns bei der Beantwortung deiner Fragen etwas im Bereich der Spekulation, da wichtige Infos fehlen (die wiederum fast alle die Zulassungsstelle hat):
Zunächst einmal: Dass eine Deckungskarte der Zulassungsstelle vorgelegen haben muss, ergibt sich schlicht aus der Tatsache, dass du das Fahrzeug überhaupt vom Vorbesitzer auf dich hast ummelden können. Ohne Deckungskarte wäre dies gar nicht möglich.

In der Tat besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung des VORbesitzers der Zulassungsstelle das Erlöschen ihrer Versicherung angezeigt hat und man bei der Behörde übersehen hat, dass das Fahrzeug ja inzwischen schon auf einen neuen Besitzer umgemeldet wurde. Diesen (also dich) hat man dann entsprechend so angeschrieben, wie du es beschrieben hast.
Dies läßt sich i.d.R. durch einen Anruf bei der Zulassungsstelle klären (die mögen bitte einmal überprüfen für welchen Versicherungsnehmer die Versicherung Ihren Schutz entzogen hat).

Zweite Möglichkeit: Solltest du „übersehen“ haben, deine Kfz-Versicherung (also die ab dem 02.01.) zu bezahlen, so entzieht eben dieser Versicherer seine Deckungszusage rückwirkend. In diesem Falle wäre das Schreiben der Zulassungsstelle vollkommen korrekt und du solltest dich beeilen, das Problem mit deiner Versicherung zu klären und schnellstens (!!) eine neue Deckungskarte bei der Zulassungstelle zu hinterlegen. Sonst wird es nämlich RICHTIG teuer (Stichwort: „Zwangsstillegung“).

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo,

ich würde an deiner Stelle zwei Sachen machen:

  1. Mir die Versicherungsunterlagen heraussuchen und die Angaben auf der Police (z.B. Gesellschaft, Versicherungsbeginn, Vers.-Nr.) an die Zulassungsstelle weiterleiten. Da hier offenbar was im Argen liegt, würde ich entweder persönlich erscheinen, oder zumindest per Telefon.

  2. Meinen Versicherungsvertreter kontaktieren, und mir bestätigen lassen, daß mit der Versicherung alles in Ordnung ist.

Gerhard

Hallo

In der Tat besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung des
VORbesitzers der Zulassungsstelle das Erlöschen ihrer
Versicherung angezeigt hat und man bei der Behörde übersehen
hat, dass das Fahrzeug ja inzwischen schon auf einen neuen
Besitzer umgemeldet wurde.

dies ist zwar durchaus möglich, halte ich aber für ziemlich unwahrscheinlich:

Zweite Möglichkeit: Solltest du „übersehen“ haben … zu bezahlen

dies ist die variante, die am ehesten der fall sein wird.

es gibt aber noch eine dritte. liegt den der versicherung ein antrag von dir vor?

auf alle fälle würde ich mich mit deiner versicherung in verbindung setzen und fragen, was hier im argen liegt und das ganze ziemlich fix.

mfg
snake

bitte auflösung posten
Also bitte die Auflösung posten.

Definitiv ist es nicht der Fehler, dass am 02 oder 01.01 keine Versicherungsdeckungskarte (DK) eingereicht wurde. Mit Sicherheit hast du eine abgegeben und unwahrscheinlich ist es, dass die DK in irgendeiner Form „verschlampt“ wurde

Es ist, soweit ich mich erinnere, so, daß die ausgewählte Versicherung lapidar! gesagt dem STVA mitteilt, dass kein wirksamer Vertrag entstanden ist. Das ist eine gesetzlich standartisierter Vorgang. Ab Zugang dieser Mitteilung muss das STVA dich ausfindig machen und alles dafür tun, dass das KFZ abgemeldet wird. Ein Monat nach Zugang der Versicherermeldung an das Amt muss der Versicherer eventuell entstandene Schäden nicht mehr bedienen.
Es scheint mir, dass eben diese Mitteilung nun an dein örtliches STVA ergangen ist und daher dich angeschrieben hat. Das Amt schreibt dann natürlich, dass keine VB seit dem 01.01. vorliegt, DEN die alte ist ja vom Versicherungsunternehmen zurückgezogen worden. Die Situation heilst du nur, wenn du eine neue einreichst. Zwei Gründe (neben noch anderen denkbaren Ursachen), warum die Versicherung so eine schickt, wären:

  1. Es wurde kein Antrag aufgenommen

  2. Die Erstprämie wurde nicht bezahlt

Da ich nicht davon ausgehe, dass du hier postest, obwohl sich Hause die Rechnungen Mahnungen „türmen“ gehe ich von Ursache 1 aus.

Wichtig ist es, dass direkt bei der Versicherung telefonisch abzufragen, falls du keine VsNr hast, genügt das Kennzeichen.

PS: Wer ist den der Vertragspartner der Versicherung? Du oder eventuell Daddy, Lebensgefährte etc. , dann kommen die rechnungen natürlich zu diesen.

Ich mach mir so meine Gedanken, also bitte Antwort posten

PS: weiß ein Fachmann, wie diese VersichererMeldungen nochmal heißen ???

In der Tat besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung des
VORbesitzers der Zulassungsstelle das Erlöschen ihrer
Versicherung angezeigt hat und man bei der Behörde übersehen
hat, dass das Fahrzeug ja inzwischen schon auf einen neuen
Besitzer umgemeldet wurde. Diesen (also dich) hat man dann
entsprechend so angeschrieben, wie du es beschrieben hast.
Dies läßt sich i.d.R. durch einen Anruf bei der
Zulassungsstelle klären (die mögen bitte einmal überprüfen für
welchen Versicherungsnehmer die Versicherung Ihren Schutz
entzogen hat).

Das ist ja ne interessante Möglichkeit, wär ja nen Ding, wenns so wäre. Bin mal gespannt, was es war!

Hallo

PS: weiß ein Fachmann, wie diese VersichererMeldungen nochmal
heißen ???

das ist eine „anzeige nach § 29 c StVZO“
mfg
snake

29c , Genau! Danke für Gedächtnisstütze
Gruss

Auflösung
Hallihallo, erstmal Sorry, dass die Antwort so lange auf sich warten lies, der Fall war schwieriger als ich dachte und hat mich die Woche ganz schön Nerven gekostet.
Also, zuerst hab ich mich natürlich direkt mit meiner Versicherung in Verbindung gesetzt, die wußten von nix und sagten, das der Versicherungsschutz bestehen würde. Achso, Rech´nungen bezahle ich immer direkt :wink:.
Also fuhr ich direkt zur KFZ Zulassungsstelle und hab den zuständigen Sachbearbeiter kommen lassen (da war ich noch gut drauf, dachte ja es sei ein Missverständiniss) und der holte dann ne fette Akte. Da stand dann drin, dass der Vorbesitzer am 12.01. eine andere Deckungskarte eingereicht habe, und das dessen Versicherung ab diesen Zeitpunkt rechtskräftig war. Schön und gut, aber eben jene Versicherung merkte wohl erst am 04.04. dass sie für das Auto gar nicht mehr zuständig waren und hoben den Versicherungsschutz auf, der wohl seit dem 01.01. über sie bestand. Tja und davon haben weder meine Versicherung noch ich bis dato etwas gewußt. Ich hab mich dann beim Amt etwas aufgeregt wie das sein kann, das jeder X-Beliebige mit meinem Kennzeichen und der Fahrgestellnummer also eine Deckungskarte abgeben kann, aber das ist halt so, sagte man mir dann, und das würde sie ja auf der KFZ Zulassungsstelle nicht interessieren, hauptsache das Fahrzeug sei versichert. Achja, auf den Kosten bleibe ich wohl sitzen, wenn ich mich nicht wehre, denn ich bin ja der Halter.
Ich kann mir nicht erklären warum der Vorbesitzer sowas gemacht hat. Ich denke es handelte sich um eine Überschneidung. Er hat wahrscheinlich das Fahrzeug zum Jahreswechsel aus der Versicherung genommen, am 01.01. konnt ich ja nicht zur Zulassungsstelle, und da merkte die Versicherung wahrscheinlich, warum auch immer die sich dafür noch interessieren wenn der Wagen doch verkauft ist, dass der Wagen am 01.01. nicht versichert war.
Man kann übrigends gegen dieses Urteil keinen Wiederspruch, lediglich eine Klage einreichen. Ich hab zwar innerhalb der Frist von einem Tag eine neue Deckungskarte abgegeben, aber gegen die Gebühr wehr ich mich. Hab direkt an die oberste Stelle einen Brief mit Schilderung der Sachlage geschrieben unnd die gebeten mir bis zum 17. zu antworten, damit ich ihr Anliegen noch fristgerecht bearbeiten kann :wink:. Naja bin mal gespannt, bisher musste ich noch nie was bezahlen. Hatte mit dem Wagen und den Vorbesitzern schon einmal Ärger, aber wen die Geschichte interessiert, kann mir ja nochmal mailen.

So, dann postet mal fleißig was ihr dazu meint. Ein Freund von mir meinte, ich solle eine Verfassungsklage einreichen, da es schon schlimm seie, dass man sowas mit der Deckungskarte ohne Zustimmung des Halters machen kann.

Viele Grüße
FateAngel