Fehlende Wärmezähler im Mietshaus

Hallo Experten,
nehmen wir einmal an, ein Wohneigentümer hat eine Heizungsanlage im Haus, die drei Parteien versorgt und dort können keine Wärmezähler (Heizkostenverordnung schreibt seit 01.01.2014 vor, dass die Wärmemenge durch Wärmezähler erfasst werden muss) installiert werden. Hierfür wäre eine Investition in eine neue Heizanlage notwendig. Der Eigentümer rechnet also weiterhin pauschal ab. Dann käme ja das Kürzungsrecht nach § 12 Absatz 1 der HeizkostenV zu Geltung. Darin heißt es „…dann hat der Nutzer das Recht eine solche Pauschalabrechnung um 15% zu kürzen.“
Würde dies bedeuten, wenn die Position in der Nebenkostenabrechnung mit 400 Euro ausgewiesen wird, könnte der Mieter diesen Betrag um 60 Euro kürzen?
Danke! Stef

Hallo!

Ja, das würde es bedeuten.
Allerdings kürzt man den Heizkostenanteil, nicht z.: den Anteil Müllabfuhr oder Straßenreinigung, Abwasser, Frischwasser !

Allerdings gestattet ja die Verordnung Ausnahmen.

Und zwischen Wärme(mengen)zähler und pauschaler Abrechnung gibt’s ja noch andere Methoden, etwa die jederzeit anzubringenden Heizkostenverteiler.
Die eine verbrauchsabhängige Verteilung ermöglichen.

MfG
duck313