Fehlenden Statik

Hallo sehr geehrter Experte (-in),

ich habe mir ein Haus gekauft. Der Voreigentümer hatte eine Baugenehmigung für eine Dachgaube beantragt. Die Baugenehmigung lag vor.

Der Dachdecker (Meisterbetrieb) wollte die Statik für diese Dachgube erstellen und dem Bauamt mit der Bauanzeige vorlegen. In den Ausführungen der Arbeiten gab es Ärger mit mir. Jetzt stellt sich heraus, der hat die Statikt nicht beim Bauamt eingereicht.

Eine Kontrolle konnte ich nicht ausüben, da ich für eine längere Auslandsreise unterwegs war. Zudem wurde mir der Handwerker aus meine Bekanntenkreis empfohlen. Ich hatte ihm mein Vertrauen geschenkt.

Jetzt kontaktierte mich das Bauamt und fragte, ob die Baugenehmigung verlängert werden sollte. Ich war sehr verwundert über diese Anfrage, weil ich das als erledigt ansah. Jetzt will das Bauamt die Statik haben und der Typ regt sich nicht.

Was kann ich jetzt machen? Weiß jemand Rat.

Viele Grüße Chicobello

Hallo!

Bemerkst Du den Widerspruch oder die unvollständige Schilderung?
Kann es sein, dass die Rechnung des Handwerkers noch nicht oder nicht vollständig beglichen wurde?

Für gewöhnlich beauftragt man Bauausführende vor Ort, jedenfalls nicht vom anderen Ende der Republik. Von daher sollte es möglich sein, vis-à-vis miteinander zu reden und Probleme zu klären. Anders geht’s eh nicht.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke für Deine Nachricht. Ich habe den Handwerker nach einer Empfehlung zum persönlichen Beratungsgespräch in meinem Haus gehabt, andere auch. Er hatte gute Vorschläge welche Maßnahmen im Rahmen des Gaubenbaus in Richtung Isolation gemacht werden können . Ich bin dann im Ausland gewesen, als die Gaube gebaut wurde. Es wurden 2 Abschlagsrechnung bezahlt. Doch danach fingen die Schwierigkeiten an. Der Chef kümmerte sich um nichts mehr. Er hat mir zugesagt, die Statikt und die Bauanzeige bei Baugebinn dem Bauamt zu melden. Das hat er nie getan. In der Tat steht eine Rechnung aus, da zum einen Leistungen nicht erbracht wurden und anderen Leistungen abgerecht wurden, die ich nie in Auftrag gegeben habe. Eine Schlichtung vor der Handwerkskammer wurde vom Unternehmen abgelehnt und in der Stellungnahme des Unternehmens kam mit einen Mal eine ganz andere Sprache zum Ausdruck.

Viele Grüße chicobello

Ich denke, Du brauchst einen Anwalt, der dir bei den rechtlichen Sachen hilft.
Er wird die Firma auffordern, die Statik herauszugeben damit du sie ans Bauamt senden kannst. Vielleicht hat man gar keine gemacht und die Gaube frei Erfahrung bemessen . Das wäre aber Sache der Firma, wie sie die ranschafft. Es gehört doch wohl zum Auftrag.

Wenn Du Bauzeichnungen hast, dann kann man davon jederzeit eine Statik nachträglich anfertigen lassen.

Ein Meisterbetrieb müsste m.E,. nach sich an den Schlichtungsspruch der Kammer halten, das steht so in deren Statuten. Du muss das Schlichtungsergebnis nicht annehmen, die Firma aber ja !
Deshalb ist auch das für mich unverständlich.

Dem Bauamt kannst Du ja kurz mitteilen, das die Baugenehmigung aufrecht erhalten bleiben soll und die Statik nachgereicht wird.
Obwohl ich auch das schon nicht verstehe, denn ich denke, es lag eine Baugenehmigung schon vom Vorbesitzer vor.
Wenn das stimmt, dann gehörte dazu auch die Statik., Es gibt keine Genehmigung ohne Statik.
Kann es sein, es lag eine Bauvoranfrage vor, also die grundsätzliche Zustimmung zum Bau einer Gaube ?

MfG
duck313

Hallo Duck313,

vielen Dank für Deine Hinweise, Es lag definitiv die Baugenehmigung vom Bauamt vor. Ich habe diese noch verlängert, da der Voreigentürmer die Baugenehmigung beantragt hatte, allerdings nicht mehr die Gaube bauen lies. Er hat dann das Haus verkauft und sich mit seiner Familie ein größeres Haus zugelegt.

Als ich das Haus gekauft habe, war die Baugenehmigung noch 1 jahr gültig und ich habe diese verlängert.

Ich war beim Anwalt zur Beratung. Leider wusste ich da nur noch nicht, dass die Statik und die Anzeige für den Baubeginn nicht beim Bauamt zugeleitet wurden. Heute weiß ich, der Typ redet und redet und macht nichts. Leider habe ich mich auf Aussagen guter Bekannter verlassen, die seine Arbeiten sehr lobten und auch sie hatten nur Gutes von ihm gehört.

Leider ist es nicht so, dass sich ein Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer auf eine Schlichtung einlassen muss. Er hat der Handwerkskammer geschrieben, er habe alles vertragsgemäß durchgeführt…

Es gibt ein ein weiteres Schlichtungsverfahren, dass erst bei höheren Schadensbeträgen eingeleitet werden kann. Das ist allerdings kostenpflichtig und bindet. Dann gehen ich lieber zum Gericht.

Leider sind die Gerichte soausgelastet, dass mir der Rechsanwalt sagte, vermeiden sie eine gerichtliche Klärung. Wartezeiten auf Gutachter zur Beweissicherung dauern bis zu zwei Jahre. So lange steht die Baustelle still.

Gruß Chicobello