Fehlender Befähigungsnachweis

Hi zusammen.

mir ist folgende Geschichte zu Ohren gekommen und kann darüber nur den Kopf schütteln , darf so etwas sein .
Die Betreffende war ausser sich vor Wut

Eine Arbeitnehmerin will sich beruflich verbessern und sucht einen neuen Job.
Sie findet einen „Traumjob“ und bewirbt sich , es kommt zu einem Vorstellungsgespräch wo die angegebenen Fremdsprachenkenntnisse überprüft werden.
Die Dame ist 2 Sprachig aufgewachsen , also ist diese Fremdsprache eigentlich ihre 2te Muttersprache , die sie perfekt kann .

Bei dem Gespräch zeigt sich das auch , da das Bewerbungsgespräch auch zeitweise in dieser Fremdsprache geführt wird und danach sieht das alles sehr zuversichtlich aus , alle Teilnehmer ( Chef , Personalrat , Filialleiter der Aussenstelle im Ausland ) sind beeindruckt und sind auf dem Wege den Arbeitsvertrag fertig zu machen.

Der Personalchef fragt dann aber nach dem Qualifikationsnachweis , einen VHS Nachweis , ein Bachelorstudium , einen längeren nachweisbaren Auslandsaufenthalt , z.b. als AuPair , was sie ja alles nicht hat , nur Ihren Schulabschluss mit der Fremdsprache , aber keine weiteren Fortbildungen .

Den Nachweis konnte sie nicht erbringen , damit war sie dann aus dem Rennen.

Sie ärgert sich darüber , das eine Muttersprache weniger Wert ist als ein VHS Nachweis .

Geht es in Deutschland wirklich nur nach : Hast du einen Schein ?
und die wirkliche Leistung zählt nicht mehr .

Hat diese Dame eine möglichkeit sich dort nochmals vorzustellen , Sie war ja eindeutig die Beste und dabei auf irgendeinen Paragraphen hinzuweisen , das Muttersprache vor irgendwelchen Abendkursen steht

Toni

Was ist die arbeitsrechtliche Frage?
Hi!

Was genau ist Deine Frage für dieses Brett hier?

Ob der Arbeitgeber eine Einstellung verweigern darf, weil ein schriftlicher Nachweis fehlt? Ja.

Gruß
Guido

Hi

im Grunde ja .

Aber die Dame hat doch mehr Fachwissen bezüglich dieser geforderten Fremdsprache , als viele die irgendeinen Kurs besucht haben.

es gibt aber für Muttersprache keinen Nachweis , ausser das Ihr Vater Amerikaner ist ( gesuchte Fremdsprache ist verhandlungssicheres englisch ) .

aber wahrscheinlich kann sie es doch besser als alle anderen die es wo auch immer , dazu gelernt haben.

es muss doch rechtlich etwas geben , das besagt, das Muttersprache Qulifikant besser ist als irgendeine Schule .
Diese Rechtsprechung oder Paragraph oder Quelleninformation wird gesucht um dann nochmal hin zu gehen.
Der Arbeitsvertrag scheiterte nur an dem Nachweis , die Stelle ist nach wie vor unbesetzt.

Toni

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Hi

im Grunde ja .

Damit ist die Frage beantwortet.

es muss doch rechtlich etwas geben , das besagt, das
Muttersprache Qulifikant besser ist als irgendeine Schule .

Wir haben eine weitgehende Vertragsfreiheit. Ein Vertrag kommt also zustande, wenn beide Parteien ihren Willen erklären.
Wenn die eine Partei einen schriftlichen anerkannten Nachweis für einen Vertrag voraussetzt, die andere Partei damit aber nicht dienen kann, dann ist das rechtlich schon in Ordnung, dass eine Partei ihre Willenserklärung nicht abgibt.

Der Arbeitsvertrag scheiterte nur an dem Nachweis , die Stelle
ist nach wie vor unbesetzt.

Mal eine vielleicht zu einfache Frage: Warum erwirbt der Bewerber einen Nachweis nicht ganz einfach? Es sollte bei Muttersprachlern kein Problem sein, eine Prüfung zu bestehen…

Gruß
Guido

In Deutschland kann man noch so gut sein, ohne das richtige Papier geht nix. Leider wahr.

es muss doch rechtlich etwas geben , das besagt, das
Muttersprache Qulifikant besser ist als irgendeine Schule .

Hi,

hör dir mal an, wie z.B. manche Jugendliche sich untereinander unterhalten. Muttersprache soll deutsch sein, ich versteh da aber meistens nix! Bei Ausländern, die neu deutsch lernen (und somit auch Satzbau und Wörter die im Duden stehen), sieht das anders aus. Und da soll es eine gesetzliche Regelung geben, dass Muttersprache eine bessere Qualifikation hat als eine Schule? Frag mich wie diese Regelung aussehen soll…

MfG

3 Like

Hi,

Geht es in Deutschland wirklich nur nach : Hast du einen
Schein ?
und die wirkliche Leistung zählt nicht mehr .

Ja, leider. Hab ich auch schon des Öfteren erlebt.

Gruß S

In Deutschland kann man noch so gut sein, ohne das richtige
Papier geht nix. Leider wahr.

Blödsinn. Es gibt sogar Aufsichtsräte ohne Abitur.
Aber schön, wenn man wieder mal ein Klischee von sich geben kann.

Hoi.

Meiner Meinung nach gibt es hier wohl zwei Komponenten:

  1. Die Anforderungen, die der Arbeitgeber stellt

  2. Den Nachweis, dass man „verhandlungssichers Englisch“ spricht

  3. Tja, wie doof ist den ein AG, der an seinen Anforderungen sklavisch festhält, wenn sich eine geeignete Bewerberin findet, der nur ein Papier fehlt? Wäre es nicht möglich, im Ausland einen solchen Schein parallel zu erwerben, quasi als Versicherung/Absicherung für den AG? Denn hier scheint doch der Hase im Pfeffer zu liegen…

  4. Ich könnte nicht unbedingt verhandlungssicheres Deutsch, z.B. im technischen oder kaufmännischen Bereichen, da ich gewisse Fachbegriffe einfach nicht kenne. Nur weil ich Muttersprache „Deutsch“ kann, aber in England seit vielen Jahren lebe, heißt dass doch nicht automatisch, dass ich technisches oder juristisches Englisch kann, selbst wenn ich die deutschen Fachbegriffe kennen würde. (Himmel, mache ich mich verständlich?)

Wenn aber die Bewerberin im Gespräch überzeugen konnte oder anhand eines Textes das nach nur kurzer Zeit sicher und richtig(mit den nötigen Fachbegriffen) in die Fremdsprache übersetzen und darüber sprechen/verhandeln konnte…dann zurück zu Punkt 1.

Im übrigen gibt es keinen speziellen Paragraphen.
Das bei gleicher Eignung evtl. Schwerbehinderte, Frauen, Alte etc. bevorzugt einzustellen sind, kann sich z.B. aus dem AGG oder einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Ciao
Garrett

Nur nochmal zur Verdeutlichung
Hi nochmal,

als ich schrieb

Mal eine vielleicht zu einfache Frage: Warum erwirbt der Bewerber einen Nachweis nicht ganz einfach? Es sollte bei Muttersprachlern kein Problem sein, eine Prüfung zu bestehen…

meinte ich die Möglichkeit, dass man das als zusätzliche Vereinbarung fixieren könnte.
Es hat zwar schon länger nichts mit ArbeitsRECHT zu tun, aber in der Vertragsgestaltung könnte man anbieten, einen entsprechenden Nachweis im Zeitraum von 3 Monaten (oder so) nachzureichen.
Damit das Ganze auch einen wirkungsvollen Charakter bekommt, könnte man den Vertrag mit genau diesem Zeitraum befristen und die Verlängerung/Entfristung von dem Wisch abhängig machen.

Ist nur mal so eine Idee für eine Argumentation…

VG
Guido

Die grundgesetzlich geschützte…
… unternehmerische Freiheit umfasst u.a. auch das Recht auf Irrtum, Dummheit und Ahnungslosigkeit.
Wenn der AG also wirklich so doof ist, dann ist es eben leider so.
Dann macht aber auch eine erneute Bewerbung keinen Sinn, selbst wenn es einen Rechtsanspruch gäbe.

Denn was für eine berufliche Zukunft wäre das denn in dieser Klitsche ???

&Tschüß
Wolfgang

Hi

Mal eine vielleicht zu einfache Frage: Warum erwirbt der
Bewerber einen Nachweis nicht ganz einfach? Es sollte bei
Muttersprachlern kein Problem sein, eine Prüfung zu
bestehen…

Gruß
Guido

Hi

Das hört sich so einfach an , ist es aber nicht .
Vor einigen Jahren hatte ich ein ähnliches Problem , auch ich spreche fliessend englisch , allerdings im Jahre 1993 - 2003 von meiner ausländischen Partnerin gelernt , sowie das die techniche Hotline für die Firma für die ich damals arbeitete auch nur Rede und Antwort in englisch gab .
heisst also auch techniches Englisch .

Sowie eine Bekannte von mir gebürtig in Paris , dann aber in Rüdesheim aufgewachsen auch einen Job mit französischen Kenntnissen annehmen wollte .

Wir beide machten unabhängig von einander eine Sprachschule um die Leistung fest zu stellen , beide packten wir mündlich die Prüfung mit Sehr gut , beide Schriftlich mit Gut ( die Rechtschreibung in englisch , kann nicht besser sein als die in Deutsch )
aber dann versagten wir beide kläglich an den Erklärungsfragen zur Grammatik .

Wer die Sprache nicht in der Schule gelernt hat , sondern im Tagesgebrauch , macht gewisse Dinge aus dem Kopf und weil man es so hört und andere so miteinander sprechen richtig ohne zu wissen wie sich das erklärt .
Wenn mann dann diese Fragen nicht versteht , weil zu viele Fremdworte der Grammatik auftauchen die man als „Gebrauchssprachler“ nicht kennt , haut’s einem die 6 rein.

Heisst : die Prüfung war für die Katz’ obwohl man sich fliesend unterhalten kann .

Ich hatte letztens zufällig die Gelegenheit einen umfangreichen Smalltalk mit dieser Sängerin zu führen :

http://www.youtube.com/watch?v=T7HwqZ2O_Q0

meine jetzige Partnerin stand nur Kopfschüttelnd dabei …und Sie dachte sie spräche schon gut englisch …

deshalb die Frage ob es wirklich keinen Entscheid /Paragraphen etc gibt , das Muttersprachler die Ihr können schon mit wohlwollen unter Beweis gestellt haben , „Schülern“ auch Nachweislich höher gestellt sein müssten.
Da es jetzt der dritte Fall in meinem Bekanntenkreis ist , dachte ich verdammt nochmal , da muss es doch was geben…

( Ich meine jetzt nicht die Jugend die so her herreden : Hey alder scho’ gecheckt … )

gruss

Toni

hi

In Deutschland kann man noch so gut sein, ohne das richtige
Papier geht nix. Leider wahr.

Blödsinn. Es gibt sogar Aufsichtsräte ohne Abitur.

„Aufsichtsrat“ ist ja nun weder ein Lehrberuf oder Studienfach … deswegen kann das mit den richtigen Connections auch jeder Schoofseckel werden

Ugh.

Ich sehe die ganze Geschichte etwas anders denn nur als Doofheit seitens des potenziellen AG …

Viele Unternehmen, die als „Systemlieferanten“ o.ä. fungieren, sind darauf angewiesen, dass ihre Zertifizierungen nach ISO, UHU, HSV und was nicht allem in allen Bereichen greifen, weil sonst der große dicke Kunde abspringt. Und wenn eine solche Zertifizierung nun, zum Bleistift für einen Arbeitsplatz im Vertrieb, zwingend ein Jodeldiplom in der Fremdsprache vorschreibt, dann kann der Arbeitgeber gar nicht anders, als auf diesem Papier zu bestehen.

Für eine Muttersprachlerin sollte es aber wirklich kein Problem sein, sich ratzfatz den entsprechenden Schein zu holen.

Aga,
CBB

es muss doch rechtlich etwas geben , das besagt, das
Muttersprache Qulifikant besser ist als irgendeine Schule .

Das stimmt so pauschal ja auch nicht.

Es gibt viele Deutsch - Muttersprachler, die weit von einer perfekten oder verhandlungssicheren Kenntnis der deutschen Sprache weg sind - man findet sie auch in allen Foren :wink:

Und der Inhaber eines wie auch immer gearteten Sprachschuldiploms kann ja ebenfalls zweisprachig aufgewachsen sein und damit „perfekt“ in der Sprache.

Wer die Sprache perfekt kann, und nun weiß, dass man bei manchen Bewerbungen einen „Schein“ benötigt, sollte diesen halt schnellstens erwerben!
Man kann sich bei vielen Sprachschulen zu einer Externen - Prüfung anmelden, dann hat man den Schein in kürzester Zeit.

Gruß von Bixie

d’accord
Hi!

Ich sehe die ganze Geschichte etwas anders denn nur als
Doofheit seitens des potenziellen AG …

Ich bin da vollkommen bei Dir.

Für eine Muttersprachlerin sollte es aber wirklich kein
Problem sein, sich ratzfatz den entsprechenden Schein zu
holen.

Ich zweifle auch daran, dass man bei einem „Sehr Gut“ im mündlichen und einem „Gut“ im schriftlichen Bereich den Schein nicht bekommt, weil man die Grammatik nicht besteht…

Mit meinen Amiland-Kollegen plaudern (und auch geschäftliche Dinge besprechen) kann ich recht gut, einen Vertrag abschließen werde ich aber in diesem Leben vermutlich nicht mehr mit gutem Gewissen können, wofür wir dann auch zertifizierte Leute haben.

Übrigens ist ein sehr netter Kollege aus dem Bremer Raum gebürtiger Brite, also Muttersprachler.
Da auch „Anglikaner“ den Hang dazu haben, bei Verträgen mit unsinnig komplizierten Formulierungen glänzen zu müssen, ist auch er regelmäßig raus, wenn ich ihn um Hilfe bitte.

VG
Guido

Hallo,

In Deutschland kann man noch so gut sein, ohne das richtige
Papier geht nix. Leider wahr.

Blödsinn. Es gibt sogar Aufsichtsräte ohne Abitur.

„Aufsichtsrat“ ist ja nun weder ein Lehrberuf oder Studienfach
… deswegen kann das mit den richtigen Connections auch jeder
Schoofseckel werden

Und das sagt uns jetzt was genau? Dass man überall einen Schein braucht, oder eher doch nicht?

Btw., wie viele Scheine braucht man eigentlich als Verkäufer? Oder als Versicherungsvertreter? Oder als Schneider? Oder als Frisör? Oder als… (such Dir was aus)?
Gruß
loderunner