Ein Arbeitgeber möchte Mehrarbeit anordnen.
Er informiert den Betriebsrat vier Werktage bevor die Mehrarbeit geleistet werden soll.
Der Betriebsrat ist nicht in der Lage eine Beschlussfähigkeit herzustellen und kann daher auch keine Zustimmung zur Mehrarbeitsanordnung geben.
Gilt die Zustimmung in diesem Fall als verweigert ?
Wie macht der Betriebsrat (bzw. die Betriebsräte, die nicht verhindert sind, aber keine Beschlussfähigkeit hinbekommen haben) den Arbeitgeber ohne Beschluss darauf aufmerksam, dass er die Mehrarbeit nicht anordnen und die bereits über die Mehrarbeit informierte Belegschaft diese Mehrarbeit nicht leisten darf ?
Arbeitsrecht ist nicht mein Spezialgebiet, aber meines Wissens ist Mehrarbeit zustimmungspflichtig, wobei der Antrag als genehmigt gilt, wenn nach 7 Tagen keine Rückäußerung des BR da ist.
In diesem Fall ist aber der geplante Termin innerhalb der Anhörungsfrist. Der BR könnte entweder die Zustimmung verweigern (geht hier aber nicht wegen mangelnder Beschlussfähigkeit) oder schweigen, in beiden Fällen muss der Arbeitgeber die Mehrarbeit abblasen.
…, wobei der Antrag als genehmigt gilt, wenn nach 7 Tagen keine
Rückäußerung des BR da ist.
Worauf stützt sich diese Vermutung ?
Gemäß BGB ist das Schweigen im Regelfall keine Willenserklärung.
Kann im Kontext zu §102 BetrVG, in dem ausdrücklich beschrieben ist, dass das Schweigen als Zustimmung zu werten ist, nicht davon ausgegangen werden, dass es in allen anderen Fällen anders herum ist ?
Schweigen bedeutet keine Zustimmung, weil bei BR zur Willensbildung immer ein Beschluß nötig ist. Es gibt aber die sog. Vertrauenshaftung. Wenn der BR Kenntnis von einer mitbestimmten Maßnahme erlangt und über einen längeren Zeitraum nichts dagegen äußert, so dass der Arbeitgeber darauf vertrauen konnte, der BR hätte nichts dagegen, dann bleiben die Maßnahmen der Vergangenheit wirksam. Für die Zukunft kann der BR aber jederzeit wegen des Mitbestimmungsrechts Änderungen der bisherigen Praxis fordern.
Grüße
EK
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die 7-Tages-Frist kenne ich, wenn wir von unserem Betriebsrat die Zustimmung zu Versetzungen (auch mitbestimmungspflichtig) haben möchten. Dass nach 7 Tagen Schweigen die Zustimmung stillschweigend als erteilt gilt, haben mir die „Personaler“ gesagt.