in meinem Bonusheft sind seit 1994 alle Stempel vorhanden.
Durch einen dummerweise unterlegenem Irrglauben und beruflichem Streß, war ich neben 2008, allerdings nicht letztes Jahr (2007) im Februar, sondern im März (2006) das letzte Mal zur Untersuchung - d.h. es fehlt genau ein Stempel!
Ich ärgere mich extrem über diese Schusseligkeit, aber zu ändern ist es leider nicht mehr.
Bei der Untersuchung in 2008 war allerdings alles ok.
Die Frage ist nun, ob es eine Möglichkeit gibt, die Lücke im Bonusheft zu füllen?
PS
Ich mmöchte dem Zahnarzt nicht die Schuld geben, aber es ist doch nicht ganz unüblich, dass der Zahnarzt einen Anschreibt, wenn ein Besuch wieder fällig wird, oder?!
doch, das ist völlig unüblich.
Wenn er das trotzdem macht ist das eine nette, kostenlose
Serviceleistung.
Sollte es aber nicht sein!
„Zahnerhaltung ohne gleichzeitige therapiebegleitende Prophylaxe entspricht nicht mehr den Anforderungen aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Fühlt der Zahnarzt sich diesem Anspruch verpflichtet, was heute schon selbstverständlich sein sollte, kommt er nicht umhin, den prophylaktischen Gedanken als ein Leitmotiv seiner beruflichen Aufgabe in die Praxis umzusetzen.“
PS
Ich mmöchte dem Zahnarzt nicht die Schuld geben, aber es ist
doch nicht ganz unüblich, dass der Zahnarzt einen Anschreibt,
wenn ein Besuch wieder fällig wird, oder?!
Servus Mario,
Du solltest Dich IMHO entscheiden, ob Du extrem schusselig warst, oder ob Dein Zahnarzt seine Pflichten verschusselt hat. Entscheidest Du Dich für das zweite, würde ich Dir empfehlen, Deinem Zahnarzt ein Zimmer in Deiner Wohnung anzubieten, damit er Dich morgens und abends ans Zähneputzen erinnern kann und das Ergenis gleich auch überprüfen, damit er sich nicht wieder schadenersatzpflichtig macht.
PS
Ich mmöchte dem Zahnarzt nicht die Schuld geben, aber es ist
doch nicht ganz unüblich, dass der Zahnarzt einen Anschreibt,
wenn ein Besuch wieder fällig wird, oder?!
Hallo Mario,
als Privataversicherte weiß ich, was ein normaler Zahnarztbesuch kostet.
ich würde mich bedanken, würde er seine Privatrechnungen noch höher schrauben, nur weil er vergessliche GKV-Patienten anschreiben würde, die ihm nicht mal die Hälfte von dem einbringen, was ich ihm löhnen muss
ich würde mich bedanken, würde er seine Privatrechnungen noch
höher schrauben, nur weil er vergessliche GKV-Patienten
anschreiben würde, die ihm nicht mal die Hälfte von dem
einbringen, was ich ihm löhnen muss
Warum solltest Du dafür aufkommen müssen?
Als ich noch selbst Rechnungen vom Arzt erhielt, stand jedesmal ein Posten mit telefonischer Beratung drauf. Das war schlicht und einfach mein Anruf zur Terminvereinbarung. Das wird er den GKV gegenüber sicherloch doch auch abrechnen?
Die Terminerinnerung stellt Verwaltungstechnisch kaum Aufwand dar, der noch nicht mal Kostenlos sein muss. Aber bei den ganzen Zusatzprodukten/-leistungen, die Zahnärzte heute so verkaufen möchten, wäre eine gelungene Kundenbindung das wichtig. An wen soll er verkaufen, wenn die Leute vergessen zu kommen?
Jeder andere Dienstleister würde sich freuen, wenn seine Kunden sagen, ruf mich bitte wieder an, vielleicht machen wir dann ein Geschäft.
Mir ist durchaus bewusst, dass ich der !Schuldige! bin, nur wurde bisher kein Wort darüber verloren, ob der nachgeholte Eintrag unter diesen Umständen möglich wäre oder eben nicht.
ob der nachgeholte
Eintrag unter diesen Umständen möglich wäre oder eben nicht.
Servus Mario,
der Eintrag bestätigt, daß Du zur Untersuchung dagewesen bist. Warst Du es nicht, sind die Umstände bedeutungslos - er darf dann nicht nachgetragen wären, weil das eine Falschbeurkundung wäre.