Fehlender Energieausweis und Reservierungsvertrag

Hallo,
wenn jemand einen Reservierungsvertrag für eine Wohnung unterschreibt und einen Energieausweis verlangt, ihn aber nicht bekommt, muss er die Vertragsprovision zahlen? Der Verkäufer hat schließlich eine Ordnungswidrigkeit begangen, indem er Käufer nicht auf einen Ausweis hinwies und ihn jetzt verweigert.

  • lonnykatze

Ach so, der Käufer hat die Wohnung abgesagt, nachdem er keinen Ausweis bekommt.

…was genau ist mit „Vertragsprovision“ gemeint?

??? wieso sollte jemand keinen Energieausweis bekommen… der kann evtl. nicht besonders gut ausfallen trotzdem wird es einen geben wenn man ihn beantragt.

Gruss Keuper

Guten Tag,
Hallo Pit2010,
im Vertrag steht, dass auch bei Nichtzustandekommen des Kaufs eine Provision fällig wird, und zwar in Höhe von 0,5 %. Der Makler kassiert also eine Provision, was nicht im Sinne des Verkäufers sein kann, der seine Wohnung ja verkaufen möchte. Andererseits bietet der Makler die Wohnung jedoch im Internet noch zum Verkauf an. Was ist davon zu halten?
Grüße von lonnykatze

Hallo Keuper und alle, die es interessiert,
der Energieausweis wurde dreimal angefordert, sei nicht vorhanden, zu teuer, Ausstellung würde zu lange dauern. Verkäufer weigert sich beharrlich, Käufer soll ihn nach Kauf bekommen, und er ist daraufhin vom Vertrag zurückgetreten. Ist ja schon ganz schön irre, die Geschichte. Wie geht es nun aber weiter mit dem Reservierungsvertrag und darauf fälliger Provision?
Grüße von lonnykatze

Hi,

ich würde meinen, dass hier eine Nichterfüllung gesetzlicher Vorgaben durch den Verkäufer vorliegt. Dadurch wäre m.E. die Reservierung natürlich hinfällig und ohne Anspruch auf die Gebühr. Dieses würde insbesondere zutreffen, wenn der Makler das Fehlen des Ausweises im Vorfeld wusste.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass er es nicht wusste und er dadurch die Gebühr „verdient“ hat. Dann ist der Verkäufer vermutlich dafür haftbar (d.h. dieser zahlt die Gebühr an Euch zurück, bzw. muss diese dem Makler gegenüber leisten).

Aber… das ist rechtlich bestimmt eine heisse Kiste und bedarf auf alle Fälle mal ein Gespräch mit einem Anwalt.

Grüße und viel Glück

Hallo,

nach dem BGB entsteht der Provisionsanspruch des Maklers normalerweise erst mit Abschluss des Kaufvertrages. Hier handelt es sich also wohl um einen gesonderten, vertraglich geregelten Anspruch. Da müßte dann von einem Rechtsexperten geprüft werden, ob dies so überhaupt zulässig ist. Eventuell wurde seitens des Maklers z.B. auch gegen das neuere AGB-Recht (zum Schutze des Verbrauchers, Nichtkaufmann) verstoßen mit dieser Vertragsklausel.

Viel Glück!

Hallo an alle Ratgeber,
ein großes Dankeschön für Eure Hilfe! Ich werde wohl doch erst mal einen Anwalt aufsuchen, zumal die Bank (Makler) auf ihrer Forderung
besteht. Die Bank als Makler wusste von Anfang an, dass kein Energieausweis da war.
Eine Frage habe ich noch: Darf sie die Wohnung weiterhin im Internet anbieten, wenn ein sog. Reservierungsvertrag besteht?
Danke schon mal im voraus für Eure Antworten.
Grüße von lonnykatze