Der Lebensgefährte einer Bekannten erhielt bis 2008 Hartz4 und war auch über die „Ag.f.Arbeit“ krankenversichert. Da er immer wieder unter Depressionsschüben leidet, hielt er Termine bei der Ag.f.Arbeit nicht ein u. man strich ihm die Leistungen u.entzog ihm den Krankenversicherungsschutz. Er nahm seitdem keine Leistungen mehr vom Staat in Anspruch, ist aber seit mitte 2008 auch nicht mehr krankenversichert! Auf Anfrage nach einer freiwilligen Krankenvers.(den Beitrag würde meine Bekannte bezahlen!)beim letzten gesetzlichen Krankenversicherer des Lebensgef. hieß es, er müsse die Beiträge seit 2008 bis heute nachbezahlen, um wieder Mitglied werden zu können! Der Lebensgefährte bezieht kein Einkommen und leidet unter ADS u.Depressionen. Eine Nachzahlung ist völlig undenkbar!!!
Der Lebensgefährte möchte zudem kein Hartz4 beantragen, nur um wieder krankenversichert zu sein! Ebenso will meine Bekannte den Mann auch nicht heiraten, nur damit er über ihre Krankenkasse familienversichert werden kann!
Ist es nicht so, daß jeder Bürger das Recht auf eine Krankenversicherung hat?
Sollte der Lebensgef.beispielsweise morgen von einem Auto angefahren werden oder ernsthaft erkranken, überlegt sich meine Bekannte jetzt schon, wie sie die Krankenhaus-u.Arztrechnungen bezahlen soll!? Das ist doch kein Zustand!
Wer kennt sich hier aus oder hat etwas Ähnliches schon mal erlebt und kann mir für den Lebensgefährten meiner Bekannten hilfreiche Tips geben???
keine Leistungen mehr vom Staat in Anspruch, ist aber seit
mitte 2008 auch nicht mehr krankenversichert!
Doch ist er, allerdings nur für Notfallbehandlungen.
Krankenversicherer des Lebensgef. hieß es, er müsse die Beiträge seit 2008 bis heute nachbezahlen,
So will es das Gesetz.
und leidet unter ADS u.Depressionen. Eine Nachzahlung ist völlig undenkbar!!!
… aber unvermeidbar.
Der Lebensgefährte möchte zudem kein Hartz4 beantragen, nur um wieder krankenversichert zu sein!
Dann muß er die Konsequenzen tragen.
Ist es nicht so, daß jeder Bürger das Recht auf eine Krankenversicherung hat?
Er hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht krankenversichert zu sein. Unangenehmerweise zieht das die Pflicht zur Beitragszahlung nach sich.
Krankenhaus-u.Arztrechnungen bezahlen soll!? Das ist doch kein Zustand!
Wie gesagt, Notfallbehandlungen sind durch die letzte KK abgedeckt (auf Kosten der übrigen Versicherten).
erlebt und kann mir für den Lebensgefährten meiner Bekannten hilfreiche Tips geben???
Um die rückwirkenden beitragszahlung kommt der Mann nicht herum, ob sich deine bekannte diesen Schuh anziehen will, ist ihre Sache.