bei unserer Wartung im Dezember wurde festgestellt, dass im Flur kein Rauchmelder vorhanden ist. Der Vermieter / Verwalter wurde informiert. Aber nun passiert seit 2 Monaten nichts.
Was kann ich jetzt tun? Ich habe den Vermieter schon 2 x angeschrieben.
zwar besteht vielleicht in dem Bundesland eine Pflicht in allen Wohnräumen und den Fluren davor Rauchmelder anzubringen, dann müsste sich der Vermieter schon kümmern.
Gemeldet ist das ja. Ggf. muss man nochmals nachhaken.
Da der Mieter sowieso die Kosten trägt könnte man sich auch selbst einen Rauchmelder kaufen. Bei den geringen Kosten eigentlich kein Thema.
In der Landesbauordnung steht geschrieben, wer für den Einbau und die Funktionsprüfung mit Nachweisführung (dies wird ja als Wartung bezeichnet) verantwortlich ist. In Berling gibt es noch keine diesbezüglich Vorschrift, dies ist auch nicht unbedingt erforderlich. Zur Mindestausstattung gehören der Wohnungsflur (allg. als Flur bezeichnet) , die Kinderzimmer und Schlafäume. Wen Du selbst Rauchwarnmelder kaufen möchtest, dann dies unbedingt mit dem Vermieter schriftlich dokumentieren. Wichtig sind die geprüften Rauchwarnmelder zu erkennen mit VdS oder KRIWAN mit oder ohne dem Zusatz "Q"
Viel Erfolg, Mein Skypename lautet: thomas-klein-berlin
da im Dezember eine Wartung stattfand, unterstelle ich, daß eine Rauchwarnanlage gem. „DIN 14676 - Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder“ installiert ist, da die Landesbauordnung dieses vorschreibt oder der Vermieter auf Nummer sicher gehen will (auch in Bundesländern ohne Rauchwarnmelderpflicht unterstellen Richter im Schadensfall gelegentlich, "Rauchwarnmelder sind >Stand der Technik 50% der Verpackungen stumpf aufgedruckt, aber nicht mal die Druckfarbe wert.
Ein zugelassener Rauchmelder muß nach „DIN EN 14604 - Produktnorm für Rauchwarnmelder“ hergestellt sein. DAS muß sowohl auf der Verpackung, als auch auf dem Gerät stehen.
Das Anbringen des Rauchmelders muß wiederum gem. DIN 14767 UND den Herstellervorgaben erfolgen, ebenso die „Wartung“ / Prüfung.