Fehlender Teilzeitvertrag bei Aufhebungsvertrag

Ein Arbeitnehmer arbeitet 23 Jahre im Betrieb mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag unter 100% Vollbeschäftigung. Nach der Elternzeit weitere 2 Jahre in Teilzeit mit 33% Beschäftigung, jedoch ohne Änderung des Arbeitvertrages. Nun soll ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis seitens AG beendet werden. Besteht evtl. durch den fehlenden Teilzeitvertrag eine bessere Chance über eine Kündigungsschutzklage (vorherige Ablehnung des Aufhebungsverttrages)eine höhere Abfindung zu erzielen?
Bringt dieser Umstand schon bei dem Aufhebungsvertragsgespräch etwas?

Besteht evtl. durch den fehlenden
Teilzeitvertrag eine bessere Chance über eine
Kündigungsschutzklage (vorherige Ablehnung des
Aufhebungsverttrages)eine höhere Abfindung zu erzielen?

Unabhängig davon, dass man hier einige Daten über den AN nicht weiß, wird sich ein Arbeitsgericht bei der Abfindungshöhe wohl nach § 10 des Kündigungsschutzgesetzes richten.

http://www.buzer.de/gesetz/5503/a75447.htm

Hallo Xolophos,
nochmals vielen Dank!