Fehlendes Balkongeländer

Hallo Fachleute für Mietrecht,
wir wohnen seid 4 Monaten in einer Mietswohnung. Bei Einzug wurde uns gesagt, der Balkon würde bald gemacht. (Das Geländer sowie die Markise liegen seid Einzug am Balkon und nehmen somit auch die Hälfte des Balkons ein). Nach mehrmaligen telefonischen Erinnerungen hat sich nichts getan. Da wir seid Einzug monatlich die Hälfte des Balkons in unserer Miete mit bezahlen, sind wir mittlerweile sehr verärgert, da wir diesen so nicht richtig nutzen können. Gibt es eine Möglichkeit, dagegen anzugehen? Eventuell gegen grobe Fahrlässigkeit zu klagen, da wir im dritten Stock wohnen und das Material am Balkon rumliegt (Sturzgefahr). Besteht die Möglichkeit im nach hinein die Miete für die gezahlten 4 Monate zu kürzen (auch wenn es Wintermonate sind)?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiter Helfen.
Gruß jasmin

  1. Privatrechtlich ist entscheidend, ob im Mietvertrag der Balkon erwähnt ist. Falls ja, würde ich eine Frist setzen, bis zu der er nutzbar sein muss. Sollte diese nicht eingehalten werden: Miete mindern wegen fehlender Nutzungsmöglichkiet (am Besten nach R. mit einem Anwalt oder Mieterverein, da es problematisch wird, wenn man zuviel mindert u. dies sehr individuell zu sehen ist. Bei einem Balkon in schöner Lage sicher mehr, als wenn er zur lauten Straße hin liegt). Wenn nein, könnte evtl. ein Einverständnis zur Nichtnutzung beim Abschluss des vertages vermutet werden (Gibt es Zeugen für die Zusicherung des Vermieters?). Ist aber eher unwahrscheinlich, da unüblich. Der Vermieter hätte dann auch die Balkontür fest verschließen müssen.

  2. Öffentlich rechtlich: Beim Bauamt der Stadt melden, ist ja u.Umständen lebensgefährlich, wenn z.B. ein Kind oder Besucher im Dunkeln versehentlich auf den Balkon läuft u. abstürzt.

Hallo Jasmin,

da Ihr die Miete für den Balkon anteilig mitbezahlt, den aber nicht nutzen könnt, würde ich diesen anteilig aus der Miete heraus nehmen und dementsprechend die Miete kürzen. Rückwirkend bin ich mir nicht sicher, warum habt Ihr es nicht direkt gemacht? Ich würde ihm eine Frist setzen, ansonsten droht Ihr ihm, das Ihr selbst Handwerker den Auftrag gebt, die er dann zu bezahlen hat. Es ist einfach unglaublich, was sich Vermieter rausnehmen. Stell Dir mal vor, es würde etwas passieren, dann wäre er richtig dran! Ich hoffe, Dir dsmit geholfen zu haben! Gr. Conny

Hallo,

ich würde sagen, schreib dem Vermieter an, wegen der Beweislast, und gib ihm eine Frist von einer Woche und droh ihm damit, das Du selbst eine Firma beauftragen würdest, was Dein gutes Recht ist! Und sag ihm das Du die Miete kürzen würdest. Hoffe Dir geholfen zu haben! Gr. Conny…scheib mir mal, was rausgekommen ist, ok? Aber nachträglich Miete mindern wüßte ich nicht!

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