mein Arbeitgeber schuldet mir, und einigen Kollegen, nun bereits das zweite Gehalt. Mich persönlich hat man vor ca. 2 Wochen bis auf Widerruf in Kurzarbeit geschickt, so dass die Kontakte zu den Kollegen auch spärlicher werden.
Heute habe ich von zwei meiner Kollegen erfahren, dass die jeweils 500 € Abschlag auf ihr Juli Gehalt bekommen haben. Auf meinem Konto ist bisher noch nichts angekommen. Ich habe vor einer Woche den Chef persönlich auf das Thema angesprochen und habe bis auf die Aussage, er würde sich 'drum kümmern, keine Reaktion erhalten. Da die Fa. auf einem Auftrag hoffte, der Anfang diesen Monats erteilt werden sollte, aber augenscheinlich nicht erteilt wurde, glaube ich persönlich daran, dass der Laden in Insolvenz geht.
Ich habe mich vorsorglich beim Arbeitsamt erkundigt. Die Aussage lautete: Wenn seit 2 Monaten kein Gehalt gezahlt wurde, dürfe ich fristlos kündigen ohne eine Sperre beim ALG zu befürchten. Ich fühle mich aber nicht wohl bei dem Gedanken, da ich mit 48 Jahren auch keine Perspektiven auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt sehe.
Wie verhalte ich mich am besten? Und wie verhalte ich mich falls auch bei mir ein Abschlag eingeht?
das ist sicher eine dumme Situation für dich, weil ohne Moos… Ich rate dir, deinen Arbeitgeber schriftlich unter Fristsetzung (1 -2 Wochen) zur Zahlung des ausstehenden Lohnes aufzufordern; alternativ kannst du ihm das Angebot einer Abschlagszahlung machen. Sollte die Frist verstreichen, würde ich ein zweites Schreiben mit dem Hinweis auf das Arbeitsgericht senden und dann die Sache vor´s Arbeitsgericht bringen, damit deine Forderungen nicht hintenunterfallen.
Allerdings… dein Anspruch auf Arbeitslohn bleibt dir erhalten und kann nicht in Kürze verfallen.
Melde dich mal, wie´s weitergeht.
LG
E.Timm
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zunächst vielen Dank für den Ratschlag.
Was Du vorschlägst, habe ich mir auch vorgenommen. Ich werde gleich Montag morgens zunächst sehen, dass ich meine gesamte persönlich Habe von meinem Arbeitsplatz berge. Anschließend werde ich schriftlich mahnen. Da bereits vor eineinhalb Wochen persönlich vorgesprochen habe, halte ich eine Woche Frist für angemessen. Bei Nichterfüllung dieser Forderung sehe ich mich dann zum Monatsende gezwungen vom der fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen. Denn dann wären es inzwischen 3 offene Gehälter. Mehr als drei Gehälter werden im Fall einer Insolvenz nicht vom Amt übernommen, soweit ich gelesen habe.