Fehlendes logisches Verständnis bei Einkommenssteuererklärung

Meine Frage hört sich für einen Experten ziemlich trivial an, aber ich bin relativ neu in meinem Geschäft und stehe etwas auf dem Schlauch.
Angenommen man hat im Jahr 2012 einen Umsatz von 119.000 Euro erwirtschaftet und hat dafür Waren im Wert von 71.400 Euro gekauft.
Wenn man nun eine Gewinnermittlung nach $4 Abs. 3 EStG aufstellt, schaut das ja vereinfacht so aus:

A. BETRIEBSEINNAHMEN

  1. Einnahmen 100.000€
  2. Umsatzsteuer 19.000€

B. BETRIEBSAUSGABEN

  1. Materialausgaben 60.000€
  2. Vorsteuer 11.400€

C. BETRIEBLICHER GEWINN 47.600€
E. STEUERLICHER GEWINN nach §4 Abs. 3 EStG 47.600€

Die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer (19.000€-11.400€=7.600€) muss man ja direkt an das Finanzamt abführen.

Nun zu meiner Frage: In der Einkommenssteuererklärung gibt man nun aber die 47.600€ als Einkünfte an. Genau hier ist der Punkt, den ich nicht verstehe. Für mich wäre es aber logisch nicht 47.600€ sondern (47.600€-7.600=)40.000€ als Einkünfte anzugeben. Kann mir vielleicht jemand helfen?
Beste Grüße

Hallo,
Du hast das goldrichtig erkannt. Du musst 7.600 Euro ans Finanzamt
zzahlen.

Diese Zahlung ist im Zeitpunkt der Zahlung als Ausgabe
zu erfassen. Ggf. zahlst du erst im neuen Jahr ans Finanzamt.  Dann ist es Ausgabe des neuen Jahres.

ich hoffe, du hast nun Licht imdunkeln.

Viele Grüße Moni

Hi Moni,
erst einmal vielen Dank für die rasche Antwort. Aber wo genau müsste man denn dann die Ausgaben von 7.600 Euro erfassen? Angenommen die 7.600 Euro werden erst im nächsten Jahr (also 2013) bezahlt.
Werden die 7.600 Euro dann in der Gewinnermittlung nach $4 Abs. 3 EStG für das Jahr 2013 zu den Betriebsausgaben hinzugerechnet? Dann würde wieder alles Sinn machen.
Schöne Grüße, Lebas

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die rasche Antwort. Aber wo genau müsste man denn dann die Ausgaben von 7.600 Euro erfassen?

Da wo auch die Umsatzsteuer und Vorsteuer erfasst wird.

Angenommen die 7.600 Euro werden erst im nächsten Jahr (also 2013) bezahlt.
Werden die 7.600 Euro dann in der Gewinnermittlung nach $4 Abs. 3 EStG für das Jahr 2013 zu den Betriebsausgaben hinzugerechnet? Dann würde wieder alles Sinn machen.

Genauso ist das bei dieser Geldrechnung. Ausnahme wäre die Zahlung bis zum 10. Januar. Dann wird das noch im alten Jahr berücksichtigt.
Ansonsten ist das eine sehr theoretische Annahme, da die Umsatzsteuervoranmeldungen bei diesen Umsätzen monatlich eingereicht werden müssen und daher nicht die Zahllast des gesamten Jahres im Folgejahr landen kann.

Grüße

Hallo Moni,
vielen Dank! Jetzt ist alles klar geworden :smile: